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Die
FahrSchulPraxis hat schon mehrfach – zuletzt in der
Ausgabe 4/2007, Seite 212 – darauf
hingewiesen, dass der Internetauftritt einer Fahrschule zwingend ein
vollständiges, korrektes Impressum enthalten muss. Weil sie das nicht
beachtet hatten, flatterten einigen Fahrschulen in jüngster Zeit
Abmahnungen ins Haus. Um anderen Fahrschulen solchen (kostspieligen!)
Ärger zu ersparen, gehen wir heute erneut auf die Vorschrift ein.
Durch das „Dritte Gesetz
zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen
Wirtschaft“ (Drittes Mittelstands-Entlastungsgesetz) ist 2009 die
frühere Vorschrift der Gewerbeordnung weggefallen, wonach am Eingang von
Geschäftsräumen Vor- und Nachname des Inhabers deutlich sichtbar
angebracht sein mussten (GewO §15a). Wer Geschäftsräume betritt, kann
fragen, wer Herr im Haus ist. Anders verhält es sich, wenn man als Kunde
qua Internet mit einer Firma Kontakt aufnehmen oder rechtliche Schritte
gegen sie einleiten will. Hier könnte Fragen außerordentlich schwierig
werden – und Antworten wären erst recht ungewiss –, gäbe es nicht die
Vorschrift über das Impressum.
Telemediengesetz – Spezialvorschrift für
das Internet
Im Telemediengesetz (TMG § 5) ist genau aufgelistet, welche
Pflichtangaben eine gewerbliche Homepage unter dem Link „Impressum“ oder
„Kontakt“ enthalten muss. Wer dies nicht beachtet, riskiert eine teure
Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale oder einen Anwalt.
Pflichtangaben im Impressum
Das Impressum muss „leicht auffindbar“ sein.
Das bedeutet, dass man es auf der Homepage sofort erkennen können muss
und nicht erst nach langem „Scrollen“ oder „Blättern“ finden kann. Ein
korrektes Impressum muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name
der Fahrschule
- Vor- und Nachname des Inhabers bzw. des
verantwortlichen Leiters
- Adresse
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl,
Ort) Achtung: Ein Postfach reicht nicht aus!
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde
Nur wenn
vorhanden:
- Nummer und Ort des zuständigen Handelsregisters
- Umsatzsteuer-Identnummer
Die Angabe der „normalen“
Steuernummer ist nicht erforderlich! Ebenso wenig müssen Firmen, denen
bisher keine USt-IdNr. zugeteilt wurde, diese extra beantragen!
Neu:
Genauere Angaben zur Aufsichtsbehörde
Bei erlaubnispflichtigen
Tätigkeiten – dazu gehört auch der Betrieb einer Fahrschule – sind
Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zwingend erforderlich. Dies
soll bei Erkundigungen und Beschwerden über ein Unternehmen die
Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde erleichtern. Deshalb reicht
nach neuester Rechtsauffassung eine bloße Angabe der Behörde
(„Aufsichtsbehörde: Landratsamt X-Stadt“) nicht mehr aus. Vielmehr
sollten entweder die Postadresse und die Telefonnummer oder alternativ
die Internetadresse (Link) der Behörde ins Impressum der
Fahrschul-Homepage aufgenommen werden.
Ebenso wichtig: Korrekte
Absendersignatur in E-Mails
Eine weitere, oft nicht beachtete Vorschrift
betrifft die Absenderkennung: Geschäftliche E-Mails müssen eine
vollständige und korrekte Signatur enthalten. Auch darüber hat die
FahrSchulPraxis bereits berichtet (Ausgabe 3/2007, Seite 154). Die
Signatur muss – ausgenommen Aufsichtsbehörde und USt-IdNr. – dieselben
Angaben wie das Impressum der Homepage enthalten. Einmal erstellt,
bieten die meisten Mailprogramme die Möglichkeit, die Signatur
automatisch anzufügen.
Beispiel für
ein korrektes Impressum
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Fahrschule Powerdrive GmbH |
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Verantwortlicher Leiter: |
Hugo Schlau |
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Anschrift: |
Sonnenscheinstraße
1
54321 Blauhausen |
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Telefon: |
01234 / 5678-0 |
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Telefax: |
01234 / 5678-11 |
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E-Mail: |
info@fs-powerdrive.de |
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Internet: |
http://www.fs-powerdrive.de |
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Zuständige
Aufsichtsbehörde: |
Landratsamt
Blauhausen
www.landkreis-blauhausen.de |
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Handelsregister: |
HRB 0815, AG
Blauhausen |
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USt.-IdNr.: |
DE4711/11833 |
Jochen Klima
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