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Fax 0711 8380211
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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Beilage zu Ausgabe Januar/2011
ACHTUNG

Seit 1. Januar 2011:
Werbung mit Probezeitverkürzung unzulässig

 

Der Modellversuch „Zweite Phase“ (FreiwFortbV) ist bestimmungsgemäß am 31. Dezember 2010 ausgelaufen. Damit ist die Rechtsgrundlage für die Verkürzung der Probezeit durch Seminarbesuch entfallen.

Die FahrSchulPraxis vom November 2010 hat auf Seite 600 über die Evaluationsergebnisse der BASt zu diesem Modellversuch berichtet. Danach haben sich bei den Teilnehmern an den freiwilligen Fortbildungsseminaren für Fahranfänger (FSF) keine signifikanten Einstellungsänderungen erkennen lassen.

Werbung für „Probezeitverkürzung“ nicht mehr zulässig!

Zwar ist es weiterhin zulässig, Fortbildungsseminare für Fahranfänger (FSF) nach dem Programm der „Zweiten Phase“ anzubieten, allerdings ohne das Versprechen der Probezeitverkürzung.

Gesamte Werbung umgehend überprüfen!

Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e. V. rät deshalb seinen Mitgliedern, umgehend ihre Werbung zu überprüfen und alle Hinweise auf die Verkürzung der Probezeit zu entfernen. Das gilt ebenso für Inserate wie für Flyer, Schaufensterbeschriftungen, Plakate, Internetauftritte usw.

Irreführende Werbung wird abgemahnt

Werben Fahrschulen weiterhin – und sei es auch nur aus Nachlässigkeit – mit Probezeitverkürzung, gilt das seit Beginn des Jahres 2011 als irreführend und damit im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb als unzulässig (UWG § 5). Wer hier nicht auf der Hut ist, läuft Gefahr, von findigen Anwälten oder von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. (Wettbewerbszentrale) kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Eine solche Abmahnung zieht im Regelfall hohe Kosten nach sich.

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Januar 2011

Erscheinungsdatum 15.01.2011

 

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

Inhaltsverzeichnis

 

EDITORIAL: Das Elektroauto ist Realität

 

Nachrichten: Kurz und aktuell

 

Mitgliederversammlung 2011 Pforzheim: Vorschau

 

Fahrlehrer-Gala im Rahmen der Mitgliederversammlung 2011 in Pforzheim

  Nur für Mitglieder! Neu: Nicht öffentliches Forum im Web
Zum InternetForum ...

Mitglieder gelangen über diesen Link zum internen InternetForum des Verbandes ...
 

Nur für Mitglieder: Werbung mit dem Verbandslogo

 

Gemeinsam stark! Warum Mitglied im Verband?

 

Mit dem Verband nach Berlin: 3. Deutscher Fahrlehrerkongress

 

Neue Rahmenvereinbarung: Zuverlässige Datensicherung leicht gemacht

 

StVG, FeV und KfSachvG: Nachlese zu neuen Rechtsänderungen

 

Landstraßen: Junge Fahrer sind besonders gefährdet
2 Jahre Fortbildung „Überlandfahrt“ - ein Resümee

 

Halbherziges aus Brüssel: ABS ja, aber nicht für Kleinkrafträder

 

Gerichtsurteile Einladung zum Diebstahl (1056) Hase ist kein Eichhörnchen (1055) Das Recht zu schweigen (1054) Auf eigene Gefahr (1053) Vorgetäuschter Kfz-Unfall (1052) Vorführwagen beinhaltet keine Altersangabe (1051) Rundfunkgebühren für internetfähige Computer (1050)

 

BEILAGE
Seit 1. Januar 2011: Werbung mit Probezeitverkürzung unzulässig