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Sehr geehrte Leserinnen
und Leser, der
Goslarer Verkehrsgerichtstag hat sich in diesem Jahr – neben anderen
wichtigen Fragen – mit dem Thema Drogendelikte im Straßenverkehr
befasst. In der Empfehlung des Arbeitskreises I werden die
Fahrschulen aufgefordert, ihre Kunden noch intensiver über die
Wirkungsdauer der verschiedenen Drogen zu informieren. Null Toleranz
gegenüber Drogenkonsum adieu?
Sollen wir Fahrlehrer
künftig den Fahrschülern erklären, dass sie nach einmaligem
Haschischgenuss auf jeden Fall 24 Stunden warten müssen, bevor sie
wieder sicher Autofahren können? Und das, obwohl die Fachleute nicht
mit Sicherheit sagen können, dass dieser Zeitraum in jedem Fall
ausreicht, um wieder fahrtüchtig zu sein? Nach den im Arbeitskreis
zu Wort gekommenen Wissenschaftlern ist nur sicher, dass bei
Erstkonsumenten nach dieser Zeit ein Drogennachweis nicht mehr
geführt werden kann. Bei häufigerem Konsum von Haschisch kann dieser
erst nach sieben Tagen nicht mehr nachgewiesen werden. Aus Sicht
eines Strafverteidigers kann es Sinn machen, Mandanten den Rat zu
geben, die angegebene Zeitspanne zu warten, bevor sie wieder ein
Kraftfahrzeug führen. Kann dies auch die Sichtweise des der
Verkehrssicherheit verpflichteten Fahrlehrers sein? Ist es wirklich
vertretbar, den Jugendlichen zu sagen, sie können unbesorgt nach
Haschischkonsum wieder ein Kraftfahrzeug führen, wenn sie nur eine
angemessene Zeit warten? Ist es nicht vielmehr unsere Aufgabe,
Drogenkonsum als das darzustellen, was es ist: nämlich strafbar,
weil gefährlich für Leib und Leben anderer und überdies
zerstörerisch für die eigene Gesundheit?
Nach meiner Meinung
muss es bei der Null-Toleranz-Linie bleiben, nicht nur für die
sogenannten harten Drogen, sondern auch für Haschisch.
Mit besten Grüßen
Ihr
Peter Tschöpe
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