FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e. V.

  

www.flvbw.de

 

Home     RSS     Kontakt     Impressum     Suche

 

Home

News im Web

Fahrschulsuche

Infos für Fahrschüler

Infos für Verkehrsteilnehmer

Infos für Fahrlehrer

Fortbildungsangebote für Fahrlehrer

FahrSchulPraxis
Die Fachzeitschrift
des Verbandes

Ausgaben 2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dezember 2011

November 2011

Oktober 2011

September 2011

August 2011

Juli 2011

Juni 2011

Mai 2011

April 2011

März 2011

Februar 2011

Januar 2011

Übersicht 2011

und mehr...

 

 

 

 

Jahresübersichten

Titelsuche

Abonnement

AGB

Führerscheinklassen

Gerichtsurteile

FAQ

Presse News

Interessante Links

Geschichte

Schmunzelecke

Mitglied im Verband

Suche nach Inhalten

Wir über uns

Kontakt

Impressum

 

FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.

und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen

Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
zum Kontaktformular ...

 

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Februar/2011, Seite 63
Editorial

Null Toleranz - auch bei Haschisch

Peter Tschöpe

Vorsitzender des
Fahrlehrerverbandes
Baden-Württemberg e.V.

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

der Goslarer Verkehrsgerichtstag hat sich in diesem Jahr – neben anderen wichtigen Fragen – mit dem Thema Drogendelikte im Straßenverkehr befasst. In der Empfehlung des Arbeitskreises I werden die Fahrschulen aufgefordert, ihre Kunden noch intensiver über die Wirkungsdauer der verschiedenen Drogen zu informieren. Null Toleranz gegenüber Drogenkonsum adieu?

Sollen wir Fahrlehrer künftig den Fahrschülern erklären, dass sie nach einmaligem Haschischgenuss auf jeden Fall 24 Stunden warten müssen, bevor sie wieder sicher Autofahren können? Und das, obwohl die Fachleute nicht mit Sicherheit sagen können, dass dieser Zeitraum in jedem Fall ausreicht, um wieder fahrtüchtig zu sein? Nach den im Arbeitskreis zu Wort gekommenen Wissenschaftlern ist nur sicher, dass bei Erstkonsumenten nach dieser Zeit ein Drogennachweis nicht mehr geführt werden kann. Bei häufigerem Konsum von Haschisch kann dieser erst nach sieben Tagen nicht mehr nachgewiesen werden. Aus Sicht eines Strafverteidigers kann es Sinn machen, Mandanten den Rat zu geben, die angegebene Zeitspanne zu warten, bevor sie wieder ein Kraftfahrzeug führen. Kann dies auch die Sichtweise des der Verkehrssicherheit verpflichteten Fahrlehrers sein? Ist es wirklich vertretbar, den Jugendlichen zu sagen, sie können unbesorgt nach Haschischkonsum wieder ein Kraftfahrzeug führen, wenn sie nur eine angemessene Zeit warten? Ist es nicht vielmehr unsere Aufgabe, Drogenkonsum als das darzustellen, was es ist: nämlich strafbar, weil gefährlich für Leib und Leben anderer und überdies zerstörerisch für die eigene Gesundheit?

Nach meiner Meinung muss es bei der Null-Toleranz-Linie bleiben, nicht nur für die sogenannten harten Drogen, sondern auch für Haschisch.

Mit besten Grüßen

Ihr

Peter Tschöpe

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Februar 2011

Erscheinungsdatum 15.02.2011

 

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

Inhaltsverzeichnis

 

Editorial: Null Toleranz – auch bei Haschisch

  Nachrichten: Kurz und aktuell
 

Einladung zur Mitgliederversammlung in Pforzheim

 

Prüfungsrichtlinie geändert: Aus für Dolmetscher und Minidisk

 

Theorieprüfung: Neue Fragen und Bilder

 

Sicherheit beim Tanken: Besser vom Motorrad absteigen

 

Prüfung Klasse T: Drehknauf – eine zuverlässige Hilfe?

 

Aufbauseminare: Kein Nachlassen bei Überwachung

 

Fahrschulen in Facebook: Über Faszination, Nutzen und Risiken

 

Wie geht es den Angestellten? - Die Hälfte findet die Bezahlung unfair

 

Gerichtsurteile Mit Tempo 160 auf der Autobahn (1064) Prüffrist für Versicherung bei Unfallregulierung (1063) Warnung vor Rollsplitt (1062) Keine Doppelbestrafung bei Rotlichtverstoß (1061) Fußgänger haftet für grobes Verschulden (1060) Rückwärtsfahren auf dem Parkplatz (1059) Generalvollmacht reicht nicht aus (1058) Umlagefähigkeit einer Terrorschadensversicherung (1057)

 

BEILAGE dieser Ausgabe für Mitglieder des Verbandes

Informationen zum Thema: Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen

Mitglieder des Verbandes finden diese Information auch im internen InternetForum des Verbandes
Hier der direkte Link ...