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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Februar/2011, Seite 94

Fahrschulen in Facebook

Über Faszination, Nutzen und Risiken

 

Die Seiten der sozialen Netze wie Facebook, SchülerVZ, Lokalisten, StudiVZ, Twitter und Xing sind außerordentlich populär. Junge Menschen sind von den Social Networks geradezu fasziniert: Es sind ihre Plattformen für Freundschaft, Hobby, Sport und weltweiten Informationsaustausch.

Längst haben auch Unternehmen die Bedeutung dieser Netzwerke erkannt. Auch manche Fahrschule nutzt sie. Unlängst jedoch waren Zweifel am Datenschutz offenkundig geworden, wovon vor allem Facebook betroffen war.

Unbewusster Deal?

Nach eigenen Angaben hat Facebook in Deutschland gut 10 Millionen Mitglieder (etwa jeder achte Einwohner der Republik!); weltweit soll es eine halbe Milliarde sein. Wäre Facebook ein Staat, hätte dieser nach China und Indien die drittgrößte Bevölkerung. Solch grandiose Zahlen überwiegend jugendlicher Nutzer führen bei Unternehmern zweifellos zu der Frage, ob und wie die Netzwerke geschäftlich dienlich sein können. Doch die hohe Attraktivität, Botschaften mit einem Klick unters Volk zu bringen, darf nicht über die Risiken hinwegtäuschen. Ein gesundes Maß an Vorsicht ist jedenfalls angebracht, denn einmal „offenbarte“ Daten sind für jedermann frei zugänglich. Findige Freaks und Internetkriminelle einmal beiseite gelassen: Wer sich bei einer der kommerziellen „Freundschafts-Plattformen“ anmeldet, lässt sich oft unbewusst auf einen Deal ein: Die kostenlosen Dienste dürfen die persönlichen Informationen der Nutzer auf ihren Servern speichern und für Werbung verwenden.

Netzwerken und dennoch die Privatsphäre wahren

Wer für die Sicherheit seiner Daten etwas tun möchte, nimmt die verschiedenen Konto-Einstellungen genau unter die Lupe. In der Standardeinstellung verrät Facebook einiges, ohne es gebührend herauszustellen. Ein unbedachtes Häkchen und schon landet Ihr Profil bei Google oder Ihre lieben Kollegen sehen die Fotos Ihrer letzten Party. Mit einigen einfachen Änderungen an den Grundeinstellungen kann man den Schutz der Privatsphäre deutlich verbessern. Am besten, man geht die Optionen Schritt für Schritt durch. Wer mit dem Gedanken spielt, sich bei Facebook anzumelden, sollte sich zuerst umhören und sich an Beispielen orientieren, die zeigen, was man in Facebook veröffentlichen kann und was besser privat bleiben sollte.

Privatsphäre anderer achten

Facebook kann Fahrschulen helfen, Kontakte zu Kunden und Geschäftsfreunden herzustellen und zu erhalten. Dabei sollte man unbedingt deren Privatleben respektieren und beispielsweise ohne Zustimmung keine Fotos oder Videos veröffentlichen. Wer in Deutschland Fotos von Personen im Netz veröffentlicht, kann gerichtlich belangt werden. Im Zweifelsfall sollte man klären, ob die abgebildeten Personen mit einer Veröffentlichung im Web einverstanden sind. Das gilt vor allem auch für Bilder von Fahrschulkunden. Eine Fahrschule, die mit Bildern ihres prall gefüllten Unterrichtsraumes glänzen wollte, könnte in ziemliche Schwierigkeiten geraten, sofern Personen erkennbar wären. Bei der Veröffentlichung von Bildern Minderjähriger ist besondere Vorsicht geboten. Zurückhaltung und Feingefühl sind geraten. In jedem Fall ist eine schriftliche Einverständniserklärung der sicherste Weg.

Facebook: Suchmaschine in eigener Sache

Facebook kann eigenmächtig Einladungen an Personen aus den Adressbüchern der Mitglieder verschicken. Beim sogenannten Friend Finding – der Suche nach Bekannten im Online-Netzwerk – werden die Adressbücher von Mitgliedern ausgewertet, die etwa in E-Mail-Konten oder auf dem Handy gespeichert sind. Damit können Daten von Nicht-Nutzern ohne deren Einwilligung erhoben, langfristig gespeichert und zu Vermarktungszwecken genutzt werden. „Facebook-Connect“ sollte man daher mit Vorsicht genießen. In den AGB von Facebook wird nicht erklärt, wie das Unternehmen mit den Daten umgeht, die es über diese Funktionen aus anderen E-Mail-Konten oder Kalendern importiert. Als Anwender sollte man sich darüber im Klaren sein, dass die Freigabe des E-Mail-Adressbuchs zur Verletzung der Privatsphäre von Bekannten und Geschäftspartnern führen kann.

Wettbewerbsrecht

Bei der Recherche zu diesem Artikel stieß ich in allgemein zugänglichen Profilen von Fahrschulen mehrfach auf Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und das Jugendschutzgesetz. Um es noch einmal klar zu sagen: Die genannten gesetzlichen Bestimmungen haben selbstverständlich auch im Internet volle Geltung.

Resümee

Wer einmal die Profile von Facebook durchblättert, findet Feines und Ausgefranstes. Zum einen gut gemachte private Seiten und attraktive Firmenporträts. Zum anderen aber üble Klatsch- und Tratschseiten, die es oft auch in die Boulevardpresse schaffen. Im engeren Kollegenkreis könnte es ab und zu nicht schaden, den einen oder anderen in aller Diskretion auf sein allzu freimütiges Profil hinzuweisen.

Ralf Nicolai

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Februar 2011

Erscheinungsdatum 15.02.2011

 

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

Inhaltsverzeichnis

 

Editorial: Null Toleranz – auch bei Haschisch

  Nachrichten: Kurz und aktuell
 

Einladung zur Mitgliederversammlung in Pforzheim

 

Prüfungsrichtlinie geändert: Aus für Dolmetscher und Minidisk

 

Theorieprüfung: Neue Fragen und Bilder

 

Sicherheit beim Tanken: Besser vom Motorrad absteigen

 

Prüfung Klasse T: Drehknauf – eine zuverlässige Hilfe?

 

Aufbauseminare: Kein Nachlassen bei Überwachung

 

Fahrschulen in Facebook: Über Faszination, Nutzen und Risiken

 

Wie geht es den Angestellten? - Die Hälfte findet die Bezahlung unfair

 

Gerichtsurteile Mit Tempo 160 auf der Autobahn (1064) Prüffrist für Versicherung bei Unfallregulierung (1063) Warnung vor Rollsplitt (1062) Keine Doppelbestrafung bei Rotlichtverstoß (1061) Fußgänger haftet für grobes Verschulden (1060) Rückwärtsfahren auf dem Parkplatz (1059) Generalvollmacht reicht nicht aus (1058) Umlagefähigkeit einer Terrorschadensversicherung (1057)

 

BEILAGE dieser Ausgabe für Mitglieder des Verbandes

Informationen zum Thema: Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen

Mitglieder des Verbandes finden diese Information auch im internen InternetForum des Verbandes
Hier der direkte Link ...