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Die Seiten
der sozialen Netze wie Facebook, SchülerVZ, Lokalisten, StudiVZ, Twitter
und Xing sind außerordentlich populär. Junge Menschen sind von den
Social Networks geradezu fasziniert: Es sind ihre Plattformen für
Freundschaft, Hobby, Sport und weltweiten Informationsaustausch.
Längst haben auch
Unternehmen die Bedeutung dieser Netzwerke erkannt. Auch manche
Fahrschule nutzt sie. Unlängst jedoch waren Zweifel am Datenschutz
offenkundig geworden, wovon vor allem Facebook betroffen war.
Unbewusster
Deal?
Nach eigenen Angaben hat
Facebook in Deutschland gut 10 Millionen Mitglieder (etwa jeder achte
Einwohner der Republik!); weltweit soll es eine halbe Milliarde sein.
Wäre Facebook ein Staat, hätte dieser nach China und Indien die
drittgrößte Bevölkerung. Solch grandiose Zahlen überwiegend jugendlicher
Nutzer führen bei Unternehmern zweifellos zu der Frage, ob und wie die
Netzwerke geschäftlich dienlich sein können. Doch die hohe
Attraktivität, Botschaften mit einem Klick unters Volk zu bringen, darf
nicht über die Risiken hinwegtäuschen. Ein gesundes Maß an Vorsicht ist
jedenfalls angebracht, denn einmal „offenbarte“ Daten sind für jedermann
frei zugänglich. Findige Freaks und Internetkriminelle einmal beiseite
gelassen: Wer sich bei einer der kommerziellen
„Freundschafts-Plattformen“ anmeldet, lässt sich oft unbewusst auf einen
Deal ein: Die kostenlosen Dienste dürfen die persönlichen Informationen
der Nutzer auf ihren Servern speichern und für Werbung verwenden.
Netzwerken und
dennoch die Privatsphäre wahren
Wer für die Sicherheit
seiner Daten etwas tun möchte, nimmt die verschiedenen
Konto-Einstellungen genau unter die Lupe. In der Standardeinstellung
verrät Facebook einiges, ohne es gebührend herauszustellen. Ein
unbedachtes Häkchen und schon landet Ihr Profil bei Google oder Ihre
lieben Kollegen sehen die Fotos Ihrer letzten Party. Mit einigen
einfachen Änderungen an den Grundeinstellungen kann man den Schutz der
Privatsphäre deutlich verbessern. Am besten, man geht die Optionen
Schritt für Schritt durch. Wer mit dem Gedanken spielt, sich bei
Facebook anzumelden, sollte sich zuerst umhören und sich an Beispielen
orientieren, die zeigen, was man in Facebook veröffentlichen kann und
was besser privat bleiben sollte.
Privatsphäre
anderer achten
Facebook kann Fahrschulen
helfen, Kontakte zu Kunden und Geschäftsfreunden herzustellen und zu
erhalten. Dabei sollte man unbedingt deren Privatleben respektieren und
beispielsweise ohne Zustimmung keine Fotos oder Videos veröffentlichen.
Wer in Deutschland Fotos von Personen im Netz veröffentlicht, kann
gerichtlich belangt werden. Im Zweifelsfall sollte man klären, ob die
abgebildeten Personen mit einer Veröffentlichung im Web einverstanden
sind. Das gilt vor allem auch für Bilder von Fahrschulkunden. Eine
Fahrschule, die mit Bildern ihres prall gefüllten Unterrichtsraumes
glänzen wollte, könnte in ziemliche Schwierigkeiten geraten, sofern
Personen erkennbar wären. Bei der Veröffentlichung von Bildern
Minderjähriger ist besondere Vorsicht geboten. Zurückhaltung und
Feingefühl sind geraten. In jedem Fall ist eine schriftliche
Einverständniserklärung der sicherste Weg.
Facebook:
Suchmaschine in eigener Sache
Facebook kann
eigenmächtig Einladungen an Personen aus den Adressbüchern der
Mitglieder verschicken. Beim sogenannten Friend Finding – der Suche nach
Bekannten im Online-Netzwerk – werden die Adressbücher von Mitgliedern
ausgewertet, die etwa in E-Mail-Konten oder auf dem Handy gespeichert
sind. Damit können Daten von Nicht-Nutzern ohne deren Einwilligung
erhoben, langfristig gespeichert und zu Vermarktungszwecken genutzt
werden. „Facebook-Connect“ sollte man daher mit Vorsicht genießen. In
den AGB von Facebook wird nicht erklärt, wie das Unternehmen mit den
Daten umgeht, die es über diese Funktionen aus anderen E-Mail-Konten
oder Kalendern importiert. Als Anwender sollte man sich darüber im
Klaren sein, dass die Freigabe des E-Mail-Adressbuchs zur Verletzung der
Privatsphäre von Bekannten und Geschäftspartnern führen kann.
Wettbewerbsrecht
Bei der Recherche zu
diesem Artikel stieß ich in allgemein zugänglichen Profilen von
Fahrschulen mehrfach auf Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und das
Jugendschutzgesetz. Um es noch einmal klar zu sagen: Die genannten
gesetzlichen Bestimmungen haben selbstverständlich auch im Internet
volle Geltung.
Resümee
Wer einmal die Profile
von Facebook durchblättert, findet Feines und Ausgefranstes. Zum einen
gut gemachte private Seiten und attraktive Firmenporträts. Zum anderen
aber üble Klatsch- und Tratschseiten, die es oft auch in die
Boulevardpresse schaffen. Im engeren Kollegenkreis könnte es ab und zu
nicht schaden, den einen oder anderen in aller Diskretion auf sein allzu
freimütiges Profil hinzuweisen.
Ralf
Nicolai
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