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In dieser
Ausgabe setzen wir die im letzen Jahr begonnene Darstellung der
wichtigsten in den Staaten der Europäischen Union und des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) geltenden Regelungen über die Fahrausbildung und
Fahrprüfung in den Pkw- und Motorradklassen fort. In Belgien werden
prozentual erheblich mehr Führerscheinanwärter durch Laien ausgebildet
als in allen anderen Staaten der EU. Die Fahrschulen haben einen
schweren Stand, weil die rechtlichen Bestimmungen über den
Führerscheinerwerb die sog. Laienausbildung gegenüber der
professionellen Ausbildung begünstigen. Soweit es sich nicht um
zulässige nationale Regelungen handelt, entsprechen die einzelnen
Fahrerlaubnisklassen den Vorgaben der Zweiten EG-Führerscheinrichtlinie.
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Belgien |
Klasse
B |
Kraftrad Klasse
A
beschränkt
auf max. 25 kW/0,16 kW/kg |
Kraftrad Klasse
A
unbeschränkt |
Mopedausweis
(Mopeds / Kleinstautos mit max. 50 cm³
und 45 km/h)
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Mindestalter |
18 Jahre*
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18 Jahre |
Direkteinstieg: 21 J. |
16 Jahre |
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Erste-Hilfe-Kurs?
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Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
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Gesundheitscheck mit Sehtest? |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
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Ausbildung durch Laien zulässig?
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Ja |
Ja |
Ja |
Ja |
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Theorie-Ausbildung?
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Freibleibend** |
Freibleibend** |
Freibleibend** |
Freibleibend** |
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Praktische Ausbildung? |
Freibleibend** |
Pflicht: 6 Std. prakt. Grundausbildung
durch Fahrlehrer; Ausbildungsbescheinigung |
Pflicht: 6 Std. prakt. Grundausbildung
durch Fahrlehrer; Ausbildungsbescheinigung |
Freibleibend** |
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Theoretische Prüfung |
Theorieprüfung am PC, 50 Fragen;
bestanden, wenn davon mind. 41 richtig beantwortet
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Theorieprüfung am PC, 40 Fragen;
bestanden, wenn davon mind. 32 richtig beantwortet |
Theorieprüfung am PC, 40 Fragen;
bestanden, wenn davon mind. 32 richtig beantwortet |
Theorieprüfung am PC, 40 Fragen;
bestanden, wenn davon mind. 32 richtig beantwortet |
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Praktische Prüfung?*** |
Ja; Dauer mind. 45 Minuten |
Ja |
Ja |
Ja |
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Prüfungsfahrzeug? |
Pkw mit bbH von mind. 100 km/h |
Solo-Kraftrad bis max. 25 kW und max.
0,16 kW/kg |
Solo-Kraftrad mit mind. 35 kW |
Moped 50 cm3, max. 45 km/h |
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Probezeit? |
Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
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Obligatorische Nachbetreuung?
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Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
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* |
Unabhängig vom
Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis kann nach
erfolgreicher Ablegung der theoretischen Prüfung und Vollendung des
17. Lebensjahres bei der zuständigen Behörde ein sogenannter
„Schulungsführerschein“ beantragt werden. Dieser hat eine Gültigkeit
von drei Jahren und berechtigt den Inhaber, ein Kraftfahrzeug der
Klasse B in Begleitung einer Person zu führen, die seit mindestens
acht Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B ist und in den
letzten drei Jahren vor Beginn der Begleitung keine groben
Verkehrsverstöße begangen hat. |
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** |
Den
Führerscheinbewerbern ist es freigestellt, eine Fahrschule zu
besuchen oder sich autodidaktisch auf die theoretische und mithilfe
eines Laien auf die praktische Prüfung vorzubereiten. |
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*** |
Zur praktischen Prüfung
wird zugelassen, wer
- mindestens 18
Jahre alt ist,
- die theoretische
Prüfung bestanden hat und
- mindestens drei
Monate im Besitz des sog. Schulungsführerscheins ist.
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Zwei
Wege der Vorbereitung auf die praktische Fahrerlaubnisprüfung
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Schulungsführerschein
A |
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Schulungsführerschein
B |
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Gültigkeit: 18 Monate |
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Gültigkeit: 36 Monate |
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Begleitung nicht vorgeschrieben
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Nur mit Begleitung |
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Voraussetzungen:
-
vollendetes 18. Lebensjahr;
-
bestandene theoretische Prüfung, die nicht länger als drei Jahre
zurückliegen darf;
-
mindestens 20 in einer anerkannten Fahrschule absolvierte
Fahrstunden;
-
Bescheinigung der Fahrschule über absolvierte Fahrstunden.
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Voraussetzungen:
-
vollendetes 17. Lebensjahr;
-
bestandene theoretische Prüfung, die nicht länger als drei Jahre
zurückliegen darf;
-
Begleitung durch Inhaber/in der Fahrerlaubnis Klasse B seit
mindestens acht Jahren, keine groben Verkehrsverstöße in den
letzten drei Jahren.
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-
Bewerber darf ohne Begleitung und ohne bestandene praktische
Prüfung bis längstens 18 Monate seit Erteilung des
Schulungsführerscheins fahren. Die Regelung widerspricht EU-Recht.
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Die
Mitnahme von Personen ist unzulässig, ausgenommen eine (1)
Person, die mindestens 24 Jahre alt ist und eine gültige
Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.
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Der
Schulungsführerschein kann weder erneuert noch verlängert werden.
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Der Schulungsführerschein kann
erneuert, aber nicht verlängert werden. |
In beiden Fällen ist es den
Bewerbern nicht gestattet an Freitagen, Samstagen und Sonntagen
sowie an gesetzlichen Feiertagen und deren Vortagen in der Zeit von
22.00 Uhr bis 6.00 Uhr auf öffentlichen Straßen Kraftfahrzeuge zu
führen. |
Nur etwa 50 Prozent aller
Führerscheinbewerber nehmen in Belgien die Dienste einer professionellen
Fahrschule (Vollausbildung ca. 20%, Teilausbildung ca. 30%) in Anspruch.
Zurzeit muss in Belgien nur eine Fahrschule besuchen, wer zweimal die
praktische Prüfung nicht bestanden hat. Solche Bewerber sind vor Antritt
der dritten Prüfung verpflichtet, mindestens sechs Fahrstunden in einer
professionellen Fahrschule zu durchlaufen; die Fahrschule muss darüber
eine Bescheinigung ausstellen.
GLH
Wir danken Herrn Rolf Homburg, Walhorn,
Belgien, für seine hilfreichen Hinweise.
Die Redaktion |