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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.10.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Juli/2010, Seite 330
 

Fahrausbildung und -prüfung
in den Ländern der EU und des EWR

Teil 3: Belgien

zu Teil 1: Schweiz
zu Teil 2: Österreich
zu Teil 3: Belgien


In dieser Ausgabe setzen wir die im letzen Jahr begonnene Darstellung der wichtigsten in den Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) geltenden Regelungen über die Fahrausbildung und Fahrprüfung in den Pkw- und Motorradklassen fort. In Belgien werden prozentual erheblich mehr Führerscheinanwärter durch Laien ausgebildet als in allen anderen Staaten der EU. Die Fahrschulen haben einen schweren Stand, weil die rechtlichen Bestimmungen über den Führerscheinerwerb die sog. Laienausbildung gegenüber der professionellen Ausbildung begünstigen. Soweit es sich nicht um zulässige nationale Regelungen handelt, entsprechen die einzelnen Fahrerlaubnisklassen den Vorgaben der Zweiten EG-Führerscheinrichtlinie.

Belgien 

Klasse B

Kraftrad Klasse
A
beschränkt
auf max. 25 kW/0,16 kW/kg

Kraftrad Klasse
A unbeschränkt

Mopedausweis (Mopeds / Kleinstautos  mit max. 50 cm³ und 45 km/h)

Mindestalter

18 Jahre* 18 Jahre Direkteinstieg: 21 J. 16 Jahre

Erste-Hilfe-Kurs?  

Nein Nein Nein Nein

Gesundheitscheck mit Sehtest?

Nein Nein Nein Nein

Ausbildung durch Laien zulässig?

Ja Ja Ja Ja

Theorie-Ausbildung?

Freibleibend** Freibleibend** Freibleibend** Freibleibend**

Praktische Ausbildung?

Freibleibend** Pflicht: 6 Std. prakt. Grundausbildung durch Fahrlehrer; Ausbildungsbescheinigung Pflicht: 6 Std. prakt. Grundausbildung durch Fahrlehrer; Ausbildungsbescheinigung Freibleibend**

Theoretische Prüfung

Theorieprüfung am PC, 50 Fragen; bestanden, wenn davon mind. 41 richtig beantwortet Theorieprüfung am PC, 40 Fragen; bestanden, wenn davon mind. 32 richtig beantwortet Theorieprüfung am PC, 40 Fragen; bestanden, wenn davon mind. 32 richtig beantwortet Theorieprüfung am PC, 40 Fragen; bestanden, wenn davon mind. 32 richtig beantwortet

Praktische Prüfung?***

Ja; Dauer mind. 45 Minuten Ja Ja Ja

Prüfungsfahrzeug?

Pkw mit bbH von mind. 100 km/h Solo-Kraftrad bis max. 25 kW und max. 0,16 kW/kg Solo-Kraftrad mit mind. 35 kW Moped 50 cm3, max. 45 km/h

Probezeit?

Nein Nein Nein Nein

Obligatorische Nachbetreuung?

Nein Nein Nein Nein
* Unabhängig vom Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis kann nach erfolgreicher Ablegung der theoretischen Prüfung und Vollendung des 17. Lebensjahres bei der zuständigen Behörde ein sogenannter „Schulungsführerschein“ beantragt werden. Dieser hat eine Gültigkeit von drei Jahren und berechtigt den Inhaber, ein Kraftfahrzeug der Klasse B in Begleitung einer Person zu führen, die seit mindestens acht Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B ist und in den letzten drei Jahren vor Beginn der Begleitung keine groben Verkehrsverstöße begangen hat.
** Den Führerscheinbewerbern ist es freigestellt, eine Fahrschule zu besuchen oder sich autodidaktisch auf die theoretische und mithilfe eines Laien auf die praktische Prüfung vorzubereiten.
*** Zur praktischen Prüfung wird zugelassen, wer
  • mindestens 18 Jahre alt ist,
  • die theoretische Prüfung bestanden hat und
  • mindestens drei Monate im Besitz des sog. Schulungsführerscheins ist.
Zwei Wege der Vorbereitung auf die praktische Fahrerlaubnisprüfung
 
  Schulungsführerschein A     Schulungsführerschein B
  Gültigkeit: 18 Monate   Gültigkeit: 36 Monate
  Begleitung nicht vorgeschrieben   Nur mit Begleitung
 

Voraussetzungen:

  • vollendetes 18. Lebensjahr;

  • bestandene theoretische Prüfung, die nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf;

  • mindestens 20 in einer anerkannten Fahrschule absolvierte Fahrstunden;

  • Bescheinigung der Fahrschule über absolvierte Fahrstunden.

 

Voraussetzungen:

  • vollendetes 17. Lebensjahr;

  • bestandene theoretische Prüfung, die nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf;

  • Begleitung durch Inhaber/in der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens acht Jahren, keine groben Verkehrsverstöße in den letzten drei Jahren.

 
  • Bewerber darf ohne Begleitung und ohne bestandene praktische Prüfung bis längstens 18 Monate seit Erteilung des Schulungsführerscheins fahren. Die Regelung widerspricht EU-Recht.

  • Die Mitnahme von Personen ist unzulässig, ausgenommen eine (1) Person, die mindestens 24 Jahre alt ist und eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.

  • Der Schulungsführerschein kann weder erneuert noch verlängert werden.

  Der Schulungsführerschein kann erneuert, aber nicht verlängert werden.

In beiden Fällen ist es den Bewerbern nicht gestattet an Freitagen, Samstagen und Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen und deren Vortagen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr auf öffentlichen Straßen Kraftfahrzeuge zu führen.

Nur etwa 50 Prozent aller Führerscheinbewerber nehmen in Belgien die Dienste einer professionellen Fahrschule (Vollausbildung ca. 20%, Teilausbildung ca. 30%) in Anspruch. Zurzeit muss in Belgien nur eine Fahrschule besuchen, wer zweimal die praktische Prüfung nicht bestanden hat. Solche Bewerber sind vor Antritt der dritten Prüfung verpflichtet, mindestens sechs Fahrstunden in einer professionellen Fahrschule zu durchlaufen; die Fahrschule muss darüber eine Bescheinigung ausstellen.

GLH

Wir danken Herrn Rolf Homburg, Walhorn,
Belgien, für seine hilfreichen Hinweise.
Die Redaktion

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe März 2011

Erscheinungsdatum 15.03.2011

 

Ausgewählte Artikel dieser Ausgabe im WWW:

 

Inhaltsverzeichnis

 

Editorial: Mit Rabatten in den Ruin

 

Nachrichten: Kurz und aktuell

 

Mitgliederversammlung 2011: Einladung und Gala-Abend

 

Frühjahrssitzung des Beirats: Neues Recht und mehr

 

Stagnierende Ertragslage: Ausbildungspreise gaben teils nach

 

Kombinationen der Klasse BE: Zulassungs- und fahrerlaubnisrechtliche Regelungen

 

Kosten selbst verschuldeter Unfälle: Für Angestellte absetzbar?

 

Mit Motorrad Total nach Kärnten

 

Tagfahrlicht: Man muss bilanzieren

 

Fahrausbildung und Fahrprüfung in Belgien

 

Gerichtsurteile Fahrschulkosten auf dem Prüfstand (1069) Haftungsverteilung bei Fahrzeuggespannen (1068) Kosten eines Feuerwehreinsatzes (1067) Bußgeldfestsetzung nach Verkehrsverstoß (1066) Geldbuße bei verschneitem Tempo-30-Schild? (1065)