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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 21.12.11

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Dezember/2011, Seite 661

Kolumne

Gebhard L. Heiler:
Randschärfe

„Die Partei, die Partei, die hat immer recht ...“ So beginnt die zweite Strophe der kommunistischen Jubel-Hymne aus frühem DDR-Bestand. Daran fühle ich mich manchmal erinnert, wenn Berufsverbände technische, wirtschaftliche und soziale Entwicklungen nicht erkennen oder verkennen und längst kränkelnde Positionen als weiterhin gültige Glaubenssätze verkünden. Der Heizer, der nach Gewerkschaftsdiktat noch jahrelang auf britischen E-Loks mitfahren musste, war ein besonders groteskes Exempel verpasster Einsicht. Mit solchen Geschichten könnte man ein dickes Buch füllen, in dem auch die Fahrlehrerverbände nicht ganz unerwähnt blieben. Manche Leser werden sich daran erinnern: Als 1976 die sog. Sonderfahrten eingeführt wurden, wollten einige Verbände es ihren Mitgliedern gegen jede wirtschaftliche Vernunft untersagen, für diese Fahrten einen Zuschlag zu nehmen. Sie propagierten stattdessen die „Mischkalkulation“. Als einige Jahre später auch für Motorradschüler die Schulung auf der Autobahn Pflicht wurde, prophezeite ein Verband in Wort und Schrift: Bald wird sich auf den deutschen Autobahnen eine lange Blutspur hinziehen. Bei diesen länger zurückliegenden Fehleinschätzungen will ich es, obwohl ich auch jüngere kenne, belassen. Es geht mir auch gar nicht um Fehler der Vergangenheit, sondern um das Heute
und um die Zukunft. Das Geschäft der Prognose ist bekanntlich ein schwieriges. Deshalb sollten sich Verbände nicht all zu sehr darauf einlassen. Wo sie aber festen Boden unter den Füßen haben, sollten sie Randschärfe zeigen. Das gilt namentlich für berufsethische Grundsätze. Die Mitglieder wollen und erwarten, ja verlangen das von ihrem Berufsverband. Wischiwaschi ist hier auf Dauer tödlich. Deshalb muss klar sein: Unser Verband tritt in seinem gesamten Handeln ohne Wenn und Aber für hohe Ausbildungsqualität, Rechtstreue und Redlichkeit im geschäftlichen Umgang ein. Wer den sog. „freien Fahrlehrer“ propagiert und sich für entsprechende Gesetzesänderungen starkmacht, spricht sich für nichts weniger als für die Einführung des fortgesetzten Sozialbetrugs aus. Randschärfe heißt auch, die Diskussion über so dubiose, angeblich der Entwicklungen des Fahrschulwesens dienliche Veränderungen eisern durchzustehen. Dabei kann einem Verband das eine oder andere Mitglied abhandenkommen. Dazu sage ich: Der Schaden wäre gering, aber er wäre groß, wenn man hier ins Wanken käme.

 

 

FahrSchulPraxis
Ausgabe Dezember 2011

Erscheinungsdatum 15.12.2011

 

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Inhaltsverzeichnis

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