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Vor 33 Jahren musste ich mich zum ersten Mal
mit der StVZO beschäftigen. Damals war ich Fahrlehreranwärter. Die ZO war von
allen Vorschriften, die man zu beackern hatte, die am wenigsten Lust stiftende.
Vor allem die Bau- und Betriebsvorschriften fand ich ätzend. Mir wurde nie klar,
warum ich unzählige Maße, Gewichte und Formeln auswendig lernen sollte, denn
wahrscheinlich würde ich nie auf die Idee kommen, an meinem Fahrzeug
herumzubasteln. Jahre später, als Unterrichtender in der Fahrlehreraus- und -fortbildung
tätig, blieb mir nichts anderes übrig, als mir dieses Gemenge aus Techniker-
und Juristendeutsch intensiv zu eigen zu machen. Dabei wurde mir erst bewusst,
wie wichtig gerade dieser Teil der StVZO für die Verkehrssicherheit der
Kraftfahrzeuge und ihrer Anhänger ist. Doch bis heute bezweifle ich, dass
Fahrlehrer dieses samt und sonders intus haben müssen, um gute Fahrlehrer zu
sein.
Dieser Teil der ZO hat sich in den letzten
Jahren ohnehin fast bis zur Unleserlichkeit verändert. In den Betriebs- und
Bauvorschriften wird nicht mehr Klartext geschrieben, sondern in fast jedem
Paragrafen auf EG oder ECE Richtlinien verwiesen, deren Texte nur Eingeweihten
zugänglich und überdies meist unverständlich sind. Als es jüngst um einen
Beitrag über
Kindersicherung
im Pkw ging (siehe FPX 8/2000, S. 422), durchstöberte unser Autor die
ansonsten gut bestückte Bibliothek des Fahrlehrerverbandes und – oh je - fand
das eigentlich Einschlägige nicht.
Beim TÜV schließlich wurde er fündig: Dort
lag die ECE Richtlinie Nr. 44 vor, die beängstigende 160 Seiten umfasst. Wie
aber soll ein Bürger Vorschriften, die er gar nicht kennen (und meist auch
nicht verstehen) kann, beachten? Sicher ist es wegen der notwendigen
europäischen Verflechtung nicht möglich, in den deutschen Regelwerken ohne
Verweise auf die europäischen Normen auszukommen. Vorschriften, die sich an
Konstrukteure oder an die Verwaltung richten, sollten künftig in einer
gesonderten Verordnung Platz finden. Die für den Kraftfahrer wichtigen Regeln
über Zulassung und Ausrüstung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sollten
in wenigen Paragrafen straff zusammengefasst werden. Akzeptanz von Regeln lässt
sich bekanntlich nur erreichen, wenn diese übersichtlich und verständlich
sind. Eine grundlegende Reform der StVZO ist überfällig.
Es grüßt Sie
Ihr
Peter Tschöpe
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