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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 29.09.03

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe September/2000, Seite 463

Editorial:

 

StVZO: Zur Unverständlichkeit veraltet

 

Vor 33 Jahren musste ich mich zum ersten Mal mit der StVZO beschäftigen. Damals war ich Fahrlehreranwärter. Die ZO war von allen Vorschriften, die man zu beackern hatte, die am wenigsten Lust stiftende. Vor allem die Bau- und Betriebsvorschriften fand ich ätzend. Mir wurde nie klar, warum ich unzählige Maße, Gewichte und Formeln auswendig lernen sollte, denn wahrscheinlich würde ich nie auf die Idee kommen, an meinem Fahrzeug herumzubasteln. Jahre später, als Unterrichtender in der Fahrlehreraus- und -fortbildung tätig, blieb mir nichts anderes übrig, als mir dieses Gemenge aus Techniker- und Juristendeutsch intensiv zu eigen zu machen. Dabei wurde mir erst bewusst, wie wichtig gerade dieser Teil der StVZO für die Verkehrssicherheit der Kraftfahrzeuge und ihrer Anhänger ist. Doch bis heute bezweifle ich, dass Fahrlehrer dieses samt und sonders intus haben müssen, um gute Fahrlehrer zu sein.

Dieser Teil der ZO hat sich in den letzten Jahren ohnehin fast bis zur Unleserlichkeit verändert. In den Betriebs- und Bauvorschriften wird nicht mehr Klartext geschrieben, sondern in fast jedem Paragrafen auf EG oder ECE Richtlinien verwiesen, deren Texte nur Eingeweihten zugänglich und überdies meist unverständlich sind. Als es jüngst um einen Beitrag über Kindersicherung im Pkw ging (siehe FPX 8/2000, S. 422), durchstöberte unser Autor die ansonsten gut bestückte Bibliothek des Fahrlehrerverbandes und – oh je - fand das eigentlich Einschlägige nicht.

Beim TÜV schließlich wurde er fündig: Dort lag die ECE Richtlinie Nr. 44 vor, die beängstigende 160 Seiten umfasst. Wie aber soll ein Bürger Vorschriften, die er gar nicht kennen (und meist auch nicht verstehen) kann, beachten? Sicher ist es wegen der notwendigen europäischen Verflechtung nicht möglich, in den deutschen Regelwerken ohne Verweise auf die europäischen Normen auszukommen. Vorschriften, die sich an Konstrukteure oder an die Verwaltung richten, sollten künftig in einer gesonderten Verordnung Platz finden. Die für den Kraftfahrer wichtigen Regeln über Zulassung und Ausrüstung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sollten in wenigen Paragrafen straff zusammengefasst werden. Akzeptanz von Regeln lässt sich bekanntlich nur erreichen, wenn diese übersichtlich und verständlich sind. Eine grundlegende Reform der StVZO ist überfällig.

Es grüßt Sie

Ihr

Peter Tschöpe

September 2000
Erscheinungsdatum 15.09.2000

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