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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 29.09.03

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe September/2000, Seite 470

Motorradprüfungen im Winter?

Winterregelung neu gefasst

 

Der Wetterbericht sagt für die nächsten Tage ein Tief über Deutschland voraus. Auch frühe Schneefälle sind nicht ausgeschlossen. Doch heute, am Donnerstag, scheint noch die Sonne und wärmt mit ihren spätherbstlichen Strahlen das Land. Der Spaß am Motorrad fahren scheint für diese Saison noch nicht vorbei zu sein.

Die Schüler der A-Klassen wollen, was verständlich ist, noch vor dem Wintereinbruch ihre Ausbildung beenden und die begehrte Plastikkarte in Händen halten. Heute also ist dieser Goldener-Oktober-Donnerstag, und morgen muss die Fahrschule ihre Meldung für die Prüfung am nächsten Mittwoch abgeben. Soll man die Motorradeleven trotz der düsteren Wetterprognose melden?

Aus heutiger Sicht kein Problem, so scheint es. Samstag die letzten Überlandfahrten, alles bestens. Aber am Montagabend ziehen dicke Wolken auf, und es fängt an zu regnen. Die Wetterfrösche hatten auch mit dem Schnee Recht, Dienstag früh sind die Straßen weiß. Motorradprüfung ade! Was ist jetzt mit den Prüfungsgebühren? Sind die bereits eingezahlten 201,84 Mark für die Bewerber verloren?

  • Im Winter keine Motorradprüfungen?

Die letzte Vereinbarung über die "Gebührenreglung in den Wintermonaten" wurde in der FahrSchulPraxis 10/91 veröffentlicht. Eine Regelung, die das Kostenrisiko zwischen Fahrschülern und TÜV teilte. Eine Regelung aber auch, die immer wieder Anlass zu Meinungsverschiedenheiten gab. Folge davon war u.a., dass den Fahrschulen im Bereich verschiedener Niederlassungen des TÜV der Vorschlag unterbreitet wurde, während der Wintermonate ganz auf Motorradprüfungen zu verzichten. Die meisten Kolleginnen und Kollegen konnten sich mit diesem Gedanken nicht anfreunden. Schließlich gibt es auch in den Wintermonaten, besonders in den klimatisch begünstigten Flusstälern des Landes, Tage und sogar Wochen, die Motorradausbildung problemlos zulassen.

  • Neue, kundenorientierte Regelung

Der Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. hat sich deshalb mit der Leitung der Technischen Prüfstelle zusammengesetzt, um eine für alle Beteiligten, besonders aber für die Führerscheinbewerber, angemessene und ausgewogene Lösung zu finden. Das ist gelungen....mehr darüber lesen Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe September 2000, Seite 470

September 2000
Erscheinungsdatum 15.09.2000

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