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In Deutschland wird bislang lediglich
darüber diskutiert: Führerscheinentzug für Delikte, die nichts mit dem
Straßenverkehr zu tun haben. Ladendiebe, so ein Diskussionsbeitrag der letzten
Monate, sollten statt mit Haft mit der Abgabe ihres Führerscheins büßen. Erst
jüngst wurde ins Gespräch gebracht, rechtsextreme Gewalttäter durch Verlust
der Fahrerlaubnis zeitweilig aus dem Verkehr zu ziehen. In Kalifornien ist diese
Form der Bestrafung bereits gang und gäbe. Indes mehren sich die Proteste
Betroffener.
Kalifornische Bürgerrechtler haben
Hochkonjunktur. Immer mehr Menschen wenden sich neuerdings an Organisationen wie
die American Civil Liberties Union, weil Ihnen wie sie meinen, der Führerschein
zu Unrecht abgenommen wurde.
Kalifornische Gesetze verpflichten die
Führerscheinbehörden (Department of Motorvehicles/DMV) ausdrücklich, auch bei
einer Reihe von Fehltritten, die mit dem Straßenverkehr überhaupt nichts zu
tun haben, die Fahrlizenz einzuziehen – im Land der nahezu totalen
Abhängigkeit vom Auto eine besonders schlimme Strafe.
Jimmy S. zum Beispiel, ein 25-jähriger
Dachdecker, war seit sechs Monaten mit der Zahlung der Alimente im Verzug. Das
brachte ihn in eine Schuldnerkartei, in die sich auch das DMV einklinken kann
und darf. Als er nach einer weiteren Aufforderung nicht zahlte, wurde ihm
einfach der Führerschein entzogen. Jimmy: "Ich bin immer anständig
gefahren. Das mit den Alimenten ist eine ganz andere Sache, da klage ich gerade
gegen die Vaterschaft, aber das lässt die auf dem Amt kalt. Jetzt habe ich
meinen Job verloren, weil ich nicht weiß, wie ich zu den oft weit abgelegenen
Baustellen komme soll."
Die Liste der Delikte, die mit Verkehrssünden
nichts zu tun haben, aber dennoch den Führerscheinentzug bedeuten können, ist
recht umfangreich und nach europäischem Rechtsverständnis ziemlich grotesk.
Wer in einem Bus oder in einem Zug seine Boom
Box (Kofferradio) zu laut aufdreht, wer in weniger als 300 Meter Entfernung von
einem Wohngebiet im Auto mit einer Prostituierten ein Schäferstündchen
verbringt, wer zu Hause Hasch raucht (wohlgemerkt, ohne hinterher Auto zu
fahren), wer unter 21 ist und mit 0,1 Promille Alkohol im Blut ein Motorboot
lenkt, dem kann der Schein für sechs bis zwölf Monate weggenommen werden. Auch
auf illegale Graffito, auf das Anpflanzen von Peyote (ein Kaktus, aus dem eine
stimulierende Droge gewonnen werden kann), auf Automatenbetrug mit falschen
Münzen, auf Fischwilderei sowie auf verbotenem Alkoholerwerb durch
Vortäuschung von Volljährigkeit steht neuerdings Führerscheinentzug. Sogar
herumlungern vor bestimmten Lokalitäten nach Eintritt der Polizeistunde gehört
zu den Tatbeständen, die den Führerschein in Gefahr bringen.
"In Kalifornien den Führerschein zu
verlieren, ist eine Misere sondergleichen, denn hier zu Lande sind die
täglichen Pflichtwege besonders weit, und weil es öffentliche Verkehrsmittel
so gut wie nicht gibt, steht meist die Existenz auf dem Spiel", sagt Linda
Lewis, Direktorin des Verbandes der amerikanischen Verkehrsverwaltungen.
Doch auch in anderen Staaten wie Colorado,
Arizona und Texas, in denen es um den öffentlichen Personenverkehr ähnlich
schlecht bestellt ist, greifen die Behörden bei nicht verkehrstypischen
Ordnungswidrigkeiten und leichten Straftaten mehr und mehr zum Mittel des
Führerscheinentzugs als Erziehungsmaßnahme.
Die Chefs der Behörden können sich mit
diesem Vollzugsauftrag nur schwer anfreunden. "Man hat uns zu einer Art
Strafverfolgungsbehörde der letzten Instanz für Sünden wider die öffentliche
Moral degradiert", klagt ein leitender Beamter. "In den Parlamenten
gibt es Eiferer und Moralapostel, denen gewisse Lebens- und Verhaltensweisen der
Bürger nicht gefallen und die sich dafür Strafen ausdenken. Aber das Einzige,
was ihnen bisher dazu einfiel, ist, den Leuten den Führerschein wegzunehmen,
und das ist nicht besonders originell. Es erinnert mich an Eltern, die für die
Unarten ihrer Kinder nichts Besseres als Prügel wissen", meint ein
Sprecher der kalifornischen DVM und fährt fort: "Aber die Gesetze sind nun
mal so und lassen uns oft keine andere Wahl."
In der Bevölkerung gärt es mittlerweile
gewaltig. Anwälte und Bürgergruppen machen mit glühenden Appellen Front gegen
diese systemfremde und letzten Endes auch ungerechte Art der Bestrafung, die
fast immer auch außerhalb der Verhältnismäßigkeit liegt. Unterstützung
kommt von vielen Seiten, neuerdings sogar von einigen für gewöhnlich stark
moralisierenden Sekten: Die indes befürchten wohl, die Zahl ihrer Schäflein
könnte sich wegen mangelnder Mobilität dezimieren.
Gebhard L. Heiler
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