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Bußgeldbescheide, Strafbefehle, Urteile wegen
Straftaten im Straßenverkehr sowie Entscheidungen über die Entziehung der
Fahrerlaubnis und die Verhängung einer Sperre werden im Verkehrszentralregister
(VZR) eingetragen. Ebenso werden Maßnahmen nach den Regeln über die
Fahrerlaubnis auf Probe, die Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Teilnahme
an einer verkehrspsychologischen Beratung im Register vermerkt.
Neben diesen Eintragungen, die alle
Führerscheininhaber betreffen, werden auch negative Entscheidungen über die
Fahrlehrerlaubnis (Widerruf, Versagung, Rücknahme, Ruhen oder Erlöschen) sowie
Bußgeldbescheide nach dem Fahrlehrergesetz gespeichert, wenn die Geldbuße DM
300 oder mehr beträgt. Entsprechendes gilt für Sachverständigen und Prüfer
für den Kraftfahrzeugverkehr.
Damit diese Datenflut auch in Zukunft sicher
bewältigt werden kann und auch bei der Übermittlung der Daten vom VZR an die
zuständigen Behörden, z.B. an die Führerscheinstellen, Klarheit über Form
und Wege der Übermittlung herrscht, hat die Bundesregierung im Einvernehmen mit
dem Bundesrat in einer "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV) zur
Datenübermittlung mit dem VZR" die Regeln festgelegt.
Telefon und Fax generell tabu
Unter anderem ist dort verbindlich geregelt, dass
eine fernmündliche oder fernschriftliche Übermittlung von Daten grundsätzlich
nicht in Betracht kommt. Paragraph 3 Abs. 3 der VwV lässt jedoch in
begründeten Ausnahmefällen zu, die Auskunft aus dem VZR per Telefax
einzuholen. Dies ist aber nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass die Daten
ausschließlich die anfragende Behörde erreichen. Als Beispiele für eine
Übermittlung per Fax werden in der Begründung der VwV lediglich zwei Fälle
aufgeführt, nämlich
-
das Interesse des Betroffenen an der raschen
Ausstellung eines Ersatzführerscheins, wenn der Originalführerschein in
Verlust geraten ist,
-
oder bei bevorstehenden Auslandsreisen.
Keine Extrawurst für
Ferienfahrschulen
Sog. Ferienfahrschulen oder Fahrschulen mit
Kompaktkursen haben keinen generellen Anspruch auf Ausnahmen. Fahrschüler, die
an einem Ferien- oder Kompaktkurs teilnehmen, können durch rechtzeitige
Antragstellung ohne Probleme vermeiden, in Zeitnot zu geraten.
Im Regelfall werden die Daten im automatisierten
Verfahren über die Telekommunikationsnetze von Bund und Ländern ausgetauscht.
Um Missbrauch der Daten auszuschließen, ordnet die VwV an, sie verschlüsselt
zu versenden. Die technischen Standards hierfür werden vom Kraftfahrtbundesamt
im Einvernehmen mit den Ländern festgelegt.
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