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Beim Parken räumt die StVO Schwerbehinderten mit
außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie Blinden Erleichterungen ein. Der dafür
erforderliche Parkausweis wurde jetzt für die Staaten der EU vereinheitlicht.
Ab 01.01.2001 darf der
neue Ausweis ausgestellt werden.
Die bisherigen Parkausweise können noch bis 31.12.2010 verwendet werden.
Die hierzu ergangene Verlautbarung des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen finden Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe
Januar/2001, ab Seite 23.
Muster
des neuen Parkausweises für Behinderte
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