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Formulare
Aus
gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die am 01.01.1999 zusammen mit den
Änderungen der Fahrschüler-Ausbildungsordnung eingeführten Formulare (Ausbildungsnachweis,
Anlage 3 DV-FahrlG, Tagesnachweis, Anlage 4 DV-FahrlG, Preisaushang,
Anlage 5 DV-FahrlG, Ausbildungsbescheinigung (Anlagen 7.1, 7.2, 7.3
FahrschAusbO) nach wie vor Gültigkeit haben. Die im Vorgriff auf die sog.
Reparaturverordnung entwickelten Formulare dürfen laut Erlass des Ministeriums
für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg schon jetzt verwendet werden. Das
bedeutet, dass beide Varianten gültig sind.
Rabattgesetz
Da
Deutschland eine parlamentarische Demokratie ist, sind für Gesetzesänderungen
nicht Ankündigungen der Regierung oder Pressemeldung maßgebend, sondern einzig
und alleine die Entscheidungen der Parlamente. Der Bundestag hat sich bisher
noch nicht mit dem Rabattgesetz befasst. Es ist sogar fraglich, ob dies je
geschehen wird. Deshalb ist dieses Gesetz nach wie vor in vollem Umfang gültig
und zu beachten. Demnach ist lediglich ein Barzahlungsrabatt von nicht mehr als
3% zulässig. Höhere Rabatte oder Zugaben sind nach wie vor ungesetzlich.
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