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Europa
wächst immer mehr zusammen. Dies wird besonders deutlich, wenn man nach
Frankreich, Österreich oder in die Niederlande fährt. Verlassene Zollstationen
erinnern an die noch vor wenigen Jahren üblichen Kontrollen. Der zweite Teil
dieser Artikelserie beleuchtet einige der wichtigsten Meilensteine der europäischen
Einigung.
Bereits
in den 50er Jahren erkannten weitblickende Politiker wie Robert Schuman und
Konrad Adenauer, dass Grenzen die Völker entzweien und Zollschranken die
Wirtschaft unnötig behindern.
1957
wurde die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) beschlossen,
die anfänglich Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die
Niederlande umfasste. Erst 15 Jahre später traten Großbritannien und Irland
bei und im Laufe der folgenden Jahre Dänemark,
Finnland, Griechenland, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien. Am 1.
November 1993 wurde
als Folge des Vertrags von Maastricht das Bündnis in Europäische Union (EU)
umbenannt.
Schon
1985 hatten Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und die Niederlande das
Schengener Abkommen über den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den
Binnengrenzen der Vertragsstaaten unterzeichnet. Auch diesem Vertrag sind
inzwischen weitere Staaten, wie z.B. Österreich und Italien beigetreten. Der am
1. November 1993 in Kraft getretene Vertrag von Maastricht sieht als Vollendung
des einheitlichen europäischen Wirtschaftsraumes die Wirtschafts- und Währungsunion
vor. Danach soll in allen Staaten der EU in Zukunft eine gemeinsame Währung,
der Euro, gelten. Nach dem Vertrag ist es u.a. die Aufgabe der Gemeinschaft,
„durch die Errichtung eines gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion
ein beständiges, nicht-inflationäres und umweltverträgliches Wachstum, einen
hohen Grad an Konvergenz der Wirtschaftsleistungen, ein hohes Beschäftigungsniveau
und ein hohes Maß an sozialem Schutz zu gewährleisten.“
Die
gemeinsame Währung ist damit der letzte logische Schritt beim Aufbau einer
Wirtschaftsgemeinschaft, die einmal zu einem der bedeutendsten Märkte der Welt
werden soll.
Der
Maastrichtvertrag beschreibt u. a. die Voraussetzungen – die so genannten
Konvergenzkriterien – zur Teilnahme an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion
(EWWU). So können Staaten, deren Inflationsrate oder Verschuldung zu hoch ist,
nicht an der Gemeinschaftswährung teilnehmen. Großbritannien, Dänemark und
Schweden wollen, obwohl sie die Konvergenzkriterien bereits erfüllen, zunächst
der Währungsunion nicht beitreten.
Der
Europäische Rat hat am 2. Mai 1998 beschlossen, folgende Länder in der
„ersten Runde“, d. h. ab 1. Januar 1999, in die Währungsunion aufzunehmen: Belgien,
Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich,
Portugal und Spanien.
Seit 1. Januar dieses Jahres gehört auch Griechenland dazu.
In
diesen Staaten ist also der Startschuss für die Gemeinschaftswährung gefallen.
Was dies für den einzelnen Bürger bedeutet, dazu mehr in den nächsten Folgen.
Jochen
Klima
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