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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 29.09.03

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe März/2001, Seite 163

Der Euro kommt...! (2)

Teil (1) - Teil (2) - Teil (3) - Teil (4)

Europa wächst immer mehr zusammen. Dies wird besonders deutlich, wenn man nach Frankreich, Österreich oder in die Niederlande fährt. Verlassene Zollstationen erinnern an die noch vor wenigen Jahren üblichen Kontrollen. Der zweite Teil dieser Artikelserie beleuchtet einige der wichtigsten Meilensteine der europäischen Einigung.

Bereits in den 50er Jahren erkannten weitblickende Politiker wie Robert Schuman und Konrad Adenauer, dass Grenzen die Völker entzweien und Zollschranken die Wirtschaft unnötig behindern.

  • Am Anfang stand die EWG

1957 wurde die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) beschlossen, die anfänglich Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande umfasste. Erst 15 Jahre später traten Großbritannien und Irland bei und im Laufe der folgenden Jahre Dänemark, Finnland, Griechenland, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien. Am 1. November 1993 wurde als Folge des Vertrags von Maastricht das Bündnis in Europäische Union (EU) umbenannt.

  • Schengen und Maastricht – Ortsnamen die heute fast jeder kennt!

Schon 1985 hatten Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und die Niederlande das Schengener Abkommen über den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen der Vertragsstaaten unterzeichnet. Auch diesem Vertrag sind inzwischen weitere Staaten, wie z.B. Österreich und Italien beigetreten. Der am 1. November 1993 in Kraft getretene Vertrag von Maastricht sieht als Vollendung des einheitlichen europäischen Wirtschaftsraumes die Wirtschafts- und Währungsunion vor. Danach soll in allen Staaten der EU in Zukunft eine gemeinsame Währung, der Euro, gelten. Nach dem Vertrag ist es u.a. die Aufgabe der Gemeinschaft, „durch die Errichtung eines gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion ein beständiges, nicht-inflationäres und umweltverträgliches Wachstum, einen hohen Grad an Konvergenz der Wirtschaftsleistungen, ein hohes Beschäftigungsniveau und ein hohes Maß an sozialem Schutz zu gewährleisten.“

Die gemeinsame Währung ist damit der letzte logische Schritt beim Aufbau einer Wirtschaftsgemeinschaft, die einmal zu einem der bedeutendsten Märkte der Welt werden soll.

  • Währungsunion – Nicht alle sind dabei!

Der Maastrichtvertrag beschreibt u. a. die Voraussetzungen – die so genannten Konvergenzkriterien – zur Teilnahme an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU). So können Staaten, deren Inflationsrate oder Verschuldung zu hoch ist, nicht an der Gemeinschaftswährung teilnehmen. Großbritannien, Dänemark und Schweden wollen, obwohl sie die Konvergenzkriterien bereits erfüllen, zunächst der Währungsunion nicht beitreten.

Der Europäische Rat hat am 2. Mai 1998 beschlossen, folgende Länder in der „ersten Runde“, d. h. ab 1. Januar 1999, in die Währungsunion aufzunehmen: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Seit 1. Januar dieses Jahres gehört auch Griechenland dazu.

In diesen Staaten ist also der Startschuss für die Gemeinschaftswährung gefallen. Was dies für den einzelnen Bürger bedeutet, dazu mehr in den nächsten Folgen.

Jochen Klima

März 2001
Erscheinungsdatum 15.03.2001

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