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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 29.09.03

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Oktober/2000, Seite 527

Editorial

Vom Benzinwucher gebeutelt

 

Das Tempo des Benzinwuchers der letzten Monate übertrifft alles auf diesem Gebiet bisher Dagewesene. Es hilft den Verbrauchern wenig, dass sich Regierung, Ölmultis und Ölscheichs gegenseitig die Schuld zuschieben. Geradezu verheerend wirkt sich die Preistreiberei auf das Transportgewerbe und die Fahrschulen aus. Keine noch so sorgsam und mit noch so spitzem Stift angestellte Kalkulation kann die über die Ufer getretenen Kraftstoffpreise einfangen. Doch was ist zu tun? Dürfen Fahrschulen - wie es die Ferienflieger vormachen - Kraftstoffzuschläge erheben? Nein, das dürfen sie nicht!

 

Seit langem ist der Ertrag der Fahrschulen durch hohen Wettbewerbsdruck arg gebeutelt. Deshalb ist es ganz ausgeschlossen, diese Kostenexplosion auch noch aufzufangen. Denn immerhin sind es (momentan!) rund 2 Mark pro Fahrstunde, die in den letzten paar Monaten alleine für Kraftstoff hinzu gekommen sind. Die Gestehungskosten für Ausbildungen Klasse B haben sich (Stand 01.09. 2000!) um rund 60 bis 80 Mark, für andere Klassen entsprechend, verteuert. Darauf hat der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. mit seiner Presseerklärung vom 15.09. die Öffentlichkeit hingewiesen. Doch wenn das Barrel Rohöl demnächst 40 und mehr Dollar kostet und der Euro weiter absäuft, reicht auch das bei weitem nicht aus.

 

Weil wir ordentliche Kaufleute sind, müssen wir jetzt handeln und neu kalkulieren. Das verträgt u. a. deshalb keinen Aufschub, weil bei bestehenden Verträgen ein Aufschlag erst nach Ablauf von 4 Monaten seit Abschluss zulässig ist.

 

Mit besten Grüßen

Ihr

Peter Tschöpe

April 2001
Erscheinungsdatum 15.04.2001

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