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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 29.09.03

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe April/2001, Seite 216

Der Euro kommt...! (3)

Teil (1) - Teil (2) - Teil (3) - Teil (4)

  Der große Umtausch - Originalgröße- Vergrößerung

Seit dem 01.01.1999 ist der Euro die alleinige gemeinsame Währung der an der Währungsunion teilnehmenden Länder. Die dreijährige Umstellungsphase bis zur endgültigen Abschaffung der D-Mark soll einen möglichst reibungslosen Wechsel auf das neue Geld ermöglichen. Die dritte Folge dieser Serie beschreibt die Modalitäten des Übergangs.

Der Europäische Rat hat zum 01.01.1999 die Wechselkurse zwischen den „alten“ Währungen und dem Euro unwiderruflich festgelegt. Im Reigen der internationalen Währungen hat der Euro die im Inland noch gültigen nationalen Währungen seit diesem Datum abgelöst.

  • Umrechnung auf 5 Stellen hinterm Komma ist Pflicht!

Die Umrechnung DM/Euro hat exakt auf die Stelle genau nach festgelegtem Kurs von

1 €     =   1,95583 DM

1 DM  =   0,51129 €

zu erfolgen. Erst nach der Umrechnung darf auf zwei Stellen nach dem Komma (Cent bzw. Pfennig) gerundet werden.

Hier 2 Beispiele der vorgeschriebenen Rundung:

·         DM  5.--:1,95583 = 2,5564 = 2,56

·         DM 10.--:1,95583 = 5,1129 = € 5,11

Verstöße gegen diese Vorschrift sind bußgeldbewehrt!

  • Übergangsphase: Jeder kann - Niemand muss!

Die Transaktionen der nationalen Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (EZB) erfolgen seit dem 01.01.1999 ausschließlich in Euro. Ansonsten gilt jedoch bis zum 31.12.2001 der Grundsatz: Kein Zwang, aber auch keine Behinderung. Das bedeutet, jeder Privatmann und jeder Unternehmer kann den Euro bereits jetzt als Verrechnungseinheit nutzen. Hierfür besteht jedoch keine Verpflichtung. Konkret heißt dies, dass u.a. bargeldlose Zahlungen, Verträge und Kredite in Euro ausgewiesen sein können. Außerdem kann jeder Unternehmer sein internes Rechnungswesen und seine Buchhaltung auf den Euro umstellen.

Aber: Die DM-Banknoten und -Münzen bleiben während dieser Phase alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland. Das Euro-Bargeld wird erst zum 01.01.2002 in den Verkehr gebracht.

  • Endgültige Umstellung erst Ende 2001

Die endgültige Umstellung in allen Bereichen der Wirtschaft und des Staates erfolgt zum Jahreswechsel 2001/2002. Dann werden alle Guthaben und Kredite, sämtliche Zahlungsvorgänge, Zinsen, Mieten, Versicherungen, Löhne, Gehälter, Renten und sonstige staatliche Leistungen, aber auch Steuern und Abgaben auf den Euro umgestellt.

Die Umstellung erfolgt Kraft Gesetzes (Euro-Einführungsgesetz, EuroEG). Deshalb sind Änderungsvereinbarungen zwischen Vertragsparteien (z.B. Fahrschule und Fahrschüler) nicht erforderlich.

Es gilt hierbei der Grundsatz der Vertragskontinuität, d.h. in allen Verträgen wird lediglich die D-Mark durch den (exakt umgerechneten!) Eurobetrag ersetzt. Alle anderen Vertragsbedingungen bleiben unverändert gültig.

Der 01. Januar 2001 ist deshalb auch für Fahrschulen der günstigste Zeitpunkt, ihre Buchhaltung auf den Euro umzustellen.

Die Einführung des Euro-Bargeldes wird in der nächsten Folge beleuchtet.

Jochen Klima

April 2001
Erscheinungsdatum 15.04.2001

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