FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e. V.

  

www.flvbw.de

 

Home     RSS     Kontakt     Impressum     Suche

 

Home

News im Web

Fahrschulsuche

Infos für Fahrschüler

Infos für Verkehrsteilnehmer

Infos für Fahrlehrer

Fortbildungsangebote für Fahrlehrer

FahrSchulPraxis
Die Fachzeitschrift
des Verbandes

Ausgaben 2001

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dezember 2001

November 2001

Oktober 2001

September 2001

August 2001

Juli 2001

Juni 2001

Mai 2001

April 2001

März 2001

Februar 2001

Januar 2001

Übersicht 2001

und mehr...

 

 

 

 

Jahresübersichten

Titelsuche

Abonnement

AGB

Führerscheinklassen

Gerichtsurteile

FAQ

Presse News

Interessante Links

Geschichte

Schmunzelecke

Mitglied im Verband

Suche nach Inhalten

Wir über uns

Kontakt

Impressum

 

FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.

und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen

Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
zum Kontaktformular ...

 

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 29.09.03

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe April/2001, Seite 201

Krafträder

Übergangsfrist läuft ab

 

Um die Belastungen für die Fahrschulen beim Übergang auf das neue Führerscheinrecht zu mildern, wurde in den § 76 Nr. 11 FeV für Prüfungsfahrzeuge der Klasse A eine Übergangsregelung aufgenommen. Danach dürfen als Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeuge bis längstens

30. Juni 2001

benutzt werden:

  •  

für Klasse A (leistungsunbeschränkt): Krafträder mit mindestens 37 kW und einem Leergewicht von mindestens 200 kg;

  •  

für Klasse A (leistungsbeschränkt): Krafträder mit 20 kW und einem Leergewicht von mindestens 140 kg.

 

Ab 01. Juli 2001 darf man als Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeuge nur noch verwenden:

 

  •  

für Klasse A (leistungsunbeschränkt)
  •  

Krafträder mit einer Motorleistung von mindestens 44 kW;

  •  

für Klasse A (leistungsbeschränkt)
  •  

Krafträder mit einer Motorleistung von mindestens 20 kW, aber nicht mehr als 25 kW,

  •  

Verhältnis Leistung/Leermasse von nicht mehr als 0,16 kW/kg, (mindesten 6,25 kg pro kW),

  •  

Hubraum mindestens 250 cm³,

  •  

bbH mindestens 130 km/h.

 

April 2001
Erscheinungsdatum 15.04.2001

Artikel dieser Ausgabe im WWW: