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Der vor mehr als zwei Jahrzehnten auf Initiative des Innenministeriums Baden-Württemberg gegründete Arbeitskreis Verkehrssicherheit ressortiert heute beim Ministerium für Umwelt und Verkehr. Das Gremium, in dem alle wichtigen, der Verkehrssicherheit verpflichteten Behörden und Organisationen des Landes vertreten sind, tagt mindestens einmal im Jahr.
Auf der letzten Sitzung erläuterten die Vertreter des Innenministeriums die Unfallentwicklung in Baden-Württemberg. Leider hat sich die seit dem Jahr 1996 anhaltend rückläufige Tendenz bei schweren Unfällen im Jahr 2000 nicht fortgesetzt. Danach ist die Gesamtzahl der Unfälle in 2000 gegenüber 1999 um 1,6% gestiegen, wozu vor allem die Unfälle, bei denen nur Sachschaden entstand, beitrugen. Bei den Unfällen mit Personenschaden war der Anstieg mit "nur" 1 Prozent geringer. Erfreulicherweise gab es bei den Schwerverletzten einen Rückgang um 0,8%, bei den Getöteten sogar um 4,3%.
Nach wie vor spielt menschliches Fehlverhalten mit 93% die Hauptrolle, während etwa 4% der Unfallursachen mit Unzulänglichkeiten im Straßenraum und nur rund 1% mit technischen Mängeln zu erklären sind. Wie schon immer, liegt unangepasste Geschwindigkeit mit 21% an der Spitze, gefolgt von Vorfahrt- oder Vorrangfehlern (16%), Fehler beim Abbiegen (12,3%) und Fahrten unter Einfluss von Alkohol oder Drogen (7,9%). Im Halbjahresvergleich 2000 zu 2001 zeichnet sich bei den Getöteten und Schwerverletzten erfreulicher Weise ein Rückgang ab, allerdings nicht auf den Autobahnen, wo im Gegenteil - aufs ganze Jahr 2001 gesehen - eine Steigerung zu befürchten ist.
Im Weiteren wurde das Thema "Zweite Ausbildungsphase für Fahranfänger" erörtert. Ministerialrat Enkel informierte über den aktuellen Stand des geplanten Konzepts. Danach soll Fahranfängern, die etwa 6 Monate nach Erwerb der Fahrerlaubnis an einem speziell für die zweite Phase konzipierten Sicherheitskurs teilnehmen, die Probezeit um 1 Jahr verkürzt werden. Auch bereits aufgefallenen Fahranfängern, die an einem
Aufbauseminar teilnehmen müssen und eine um zwei Jahre verlängerte Probezeit haben, soll diese Möglichkeit
offen stehen (Verkürzung der Probezeit von 4 auf 3 Jahre).
Die anschließende Diskussion, die auch Bedeutung und Umfang des
Sicherheitstrainings als Ausbildungsinhalt der zweiten Phase einschloss, führte zu folgenden Ergebnissen:
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Der Arbeitskreis begrüßt, dass Bund und Länder von der Ermächtigung des Straßenverkehrsgesetzes Gebrauch machen wollen, eine zweite Phase der Fahrausbildung einzuführen und den Teilnehmern als Anreiz eine Abkürzung der Probezeit in Aussicht zu stellen. Eine zweite Phase der Fahrausbildung als ein vor allem vom
Erfahrungsaustausch geprägter Kurs wird als geeignete Maßnahme angesehen, die besondere Unfallbelastung der jungen Fahran-fänger zu reduzieren.
Dabei ist als Ziel anzustreben, dass diese zweite Phase für alle Fahranfänger verpflichtend eingeführt wird.
Die Mitglieder des Arbeitskreises
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werden die Durchführung eines Modellversuchs in Baden-Württemberg auf der Grundlage einer entsprechenden bundesrechtlichen Verordnung aktiv unterstützen und insbesondere die ihnen zur Verfügung stehenden Einrichtungen zur Durchführung des Sicherheitskurses im Rahmen dieser zweiten Phase bereitstellen.
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fordern das Ministerium für Umwelt und Verkehr auf, sich an der vorgesehenen Evaluation durch die Bundesanstalt für Straßenwesen auch finanziell zu beteiligen, damit sichergestellt wird, dass auch Teilnehmer aus Baden-Württemberg in die Evaluation einbezogen werden.
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bitten die beteiligten Ministerien, über den Fortgang des Modellversuchs auf dem Laufenden gehalten zu werden.
Dr. Benner vom Ministerium für Umwelt und Verkehr berichtete, dass die Aktion "Lichtung des Schilderwaldes" bislang zu einem Abbau von rund 10.000 Verkehrszeichen im Lande geführt hat. Es seien aber noch weitere Anstrengungen erforderlich, um eine nachhaltige Verbesserung zu erzielen.
Verkehrsstaus führen nicht nur zu
erheblichen Behinderungen, sie stellen auch eine erhebliche Unfallgefahr dar. Außerdem verursachen sie Kosten in Milliardenhöhe. Aus diesem Grund hat das Ministerium für Umwelt und Verkehr eine Kommission "Staumanagement" eingerichtet, in der neben den Fachleuten des Ministeriums Vertreter des ADAC, der Verkehrswirtschaft und der Verkehrswissenschaft mitarbeiten.
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