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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 29.09.03

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe August/2001, Seite 409

Hände weg von § 6

Ist die Vorschrift über die tägliche Höchstdauer des praktischen Fahrunterrichts überholt oder doch wenigstens einer Revision bedürftig? Oder gar so altmodisch wie das Ladenschlussgesetz? Lesen Sie, was unser Autor Gebhard L. Heiler dazu meint.

1968/69 machte sich bei den meisten der damals rund 100 Stuttgarter Fahrschulen Verzweiflung breit. Die Geschäfte gingen so miserabel wie nie zuvor seit Kriegsende. Die schwachen Geburtenjahrgänge der unmittelbaren Nachkriegszeit, eine Flut von Fahrlehrern aus der Bundeswehr und der inzwischen aufgebrauchte Führerscheinbedarf der Kriegsgeneration trugen zu dieser Misere bei. 

Ganz katastrophal aber wirkte sich die Konkurrenz der Fahrschule Friedrich Erschens aus, die sich unter die Fittiche des DGB-Fortbildungswerks begeben hatte und mit Hilfe der ganzen Macht und dem gigantischen Einfluss dieser gewerkschaftlichen Organisation die ohnehin knapp kalkulierten Fahrstundenpreise der Mitbewerber um nahezu die Hälfte unterbot. In allen gewerkschaftlich organisierten Betrieben in und rund um Stuttgart hing das Billigangebot am Schwarzen Brett. Betriebsräte taten ein Übriges, um der "Gewerkschaftsfahrschule" Kunden zuzuführen. 

Zu dieser Zeit war ich Vorsitzender der damaligen Bezirksgruppe Groß-Stuttgart im Landesverband der Kraftfahrlehrer Baden-Württemberg e.V. Die allmonatlichen Versammlungen der Bezirksgruppe gerieten immer mehr zur kollektiven Wehklage. Zunehmend aber auch zu einem gegen die angeblich untätige Verbandsführung gerichteten Tribunal. Meine wiederholten mündlichen und schriftlichen Appelle, ja durchzuhalten, nicht an den Preisen zu drehen, statt dessen aber immer noch besseren Service und Qualität zu bieten, halfen im Winter 1968/69 nicht mehr viel. Die Fronten fingen an zu bröckeln. Besonders im Zentrum der Stadt fingen auch alteingesessene Fahrschulen an, sich von bisher 20 Mark pro Fahrstunde in Richtung "Gewerkschaftspreis" von 11 Mark zu bewegen. Angestellte wurden entlassen, man konnte sie nicht mehr bezahlen. Weil aber die Auftragslage bei der "Gewerkschaftsfahrschule" exzellent war, fanden sie dort willkommene Aufnahme. 

Erschens macht den großen Schnitt

Wie konnte Erschens mit 11 Mark existieren? Dies vorab: Er existierte nicht nur, sondern machte richtig dicke Kasse. Das Muster war einfach: Er kassierte den Grundbetrag, die Fahrlehrer bekamen die 11 Mark, basta! Dafür mussten sie ihr eigenes Auto mitbringen und alle festen und laufenden Kosten bestreiten. Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung bei Krankheit gab es nicht, an die Sozialkassen führte der "Arbeitgeber" Erschens nichts ab, denn seine "Angestellten" waren ja freie Mitarbeiter oder, wie man dazu auch sagt, Subunternehmer. Mit eigener Steuernummer, versteht sich. Aus zuverlässigen Quellen erfuhr man gelegentlich die Anzahl der monatlichen Neuanmeldungen in der "Führerscheinfabrik". Nicht selten waren es 400 und mehr, was Erschens bei rd. 200 Mark Grundbetrag monatliche Einnahmen von durchschnittlich 80 - 100.000 Mark bescherte. 

Hilfe von den Aufsichtsbehörden

In persönlichen Vorsprachen und Brandbriefen bekniete ich die Aufsichtsbehörden in Stuttgart und den angrenzenden Landkreisen, gegen die Praktiken der Fahrschule Erschens, Fahrlehrer ohne festen Lohn und soziale Absicherung zu beschäftigen, einzuschreiten. Kern meiner Argumentation war, dass die Fahrlehrer, um mit den 11 Mark pro Stunde hinkommen zu können, ein wahnsinniges Pensum von Fahrstunden zu leisten hätten, 350 bis 400 pro Monat, dies aber zwangsläufig die Qualität der Ausbildung mindere und somit zu Lasten der Verkehrssicherheit gehe. Doch die Aufsichtsbehörden sahen sich außer Stande einzugreifen. Zur Erinnerung: 1964 hatte das Berliner Kammergericht in seinem sog. Witwenurteil die in der Fahrlehrerverordnung von 1957 verankerte Fahrschulerlaubnis wegen mangelnder gesetzlicher Grundlage als ungültig erklärt. Das neue Fahrlehrergesetz war zwar schon im Werden, aber seine parlamentarische Akzeptanz noch keineswegs gesichert. Die Beschäftigung freier Mitarbeiter war also, jedenfalls fahrlehrerrechtlich gesehen, legal. Und die Sozialkassen? Die bedauerten zwar, dass ihnen die Beiträge entgingen, sahen aber keine reale Möglichkeit des Eingreifens. Von diesen Seiten war also keine Hilfe zu erwarten. Im Gegenteil, ein Beamter eines Landratsamtes erklärte mir, das sei endlich einmal eine gescheite Konkurrenz, auf die die armen Fahrschüler schon lange genug gewartet hätten. 

Kann, will die Politik helfen?

In dieser bedrängten Lage wandte ich mich auch an den Tübinger SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. jur. Friedrich Schäfer, den ich während meiner früheren beruflichen Tätigkeit kennen und schätzen gelernt hatte. Nach einem längeren Gespräch empfahl er mir, an die Öffentlichkeit zu gehen. Zugleich versprach er Hilfe in Bonn und wo er sonst noch Einfluss habe. Am 24. Januar 1969 bat ich die Tageszeitungen aus Stuttgart und Umgebung zu einem Pressegespräch. Alle kamen, und alle berichteten, allerdings etwas unterschiedlich. Meine teils drastischen Darlegungen ("Ausbeutung", "schamlose Ausnützung des Überangebots an Fahrlehrern", "Frühkapitalismus") müssen dem DGB wenig gefallen haben. Erschens sah sich veranlasst, gerichtlich gegen mich vorzugehen. Er erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen mich, in der mir für jeden Fall der Wiederholung meiner gegenüber der Presse gemachten Äußerungen ein Strafgeld von 500.000 Mark angedroht wurde. Um die Richter von der Unhaltbarkeit meiner Behauptungen überzeugen zu können, hatte Erschens eine stattliche Anzahl eidesstattlicher Erklärungen vorgelegt, in denen seine "Angestellten" unisono erklärten, sie würden nicht ausgebeutet, sie hätten im Gegensatz zu vielen anderen Fahrlehren einen sicheren Arbeitsplatz und dank der guten Auftragslage erteilten sie 350 und mehr Fahrstunden pro Monat, was ihnen ein gutes und sicheres Einkommen gewährleiste. 

Schlacht verloren

Diese Schlacht war zwar eindeutig verloren, zumal uns unsere Anwälte mit guten Gründen davon abrieten, in Berufung zu gehen. Aber die eidesstattlichen Erklärungen waren von kriegsentscheidender Bedeutung. Ich ließ sie vielfach kopieren und sandte sie umgehend an die Bundesvereinigung (und auch an andere Stellen). Sie halfen dem damaligen Vorsitzenden Werner Hillf ganz entscheidend, eine tägliche Begrenzung des praktischen Fahrunterrichts in den aktuellen Entwurf zum Fahrlehrergesetz einbringen zu können. Am 1. Oktober 1969 trat das Gesetz in Kraft und legte zur Sicherstellung der Qualität der Ausbildung die tägliche Höchstdauer des praktischen Unterrichts auf 480 Minuten fest. 

Die „Gewerkschaftsschule“ geht ein

Schon kurz danach richteten die Aufsichtsbehörden ihr besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der neuen Vorschrift. Verstöße wurden konsequent geahndet. Das DGB-Fortbildungswerk wollte keinesfalls mit Verfehlungen dieser Art in Verbindung gebracht werden. Man drohte Erschens, den Vertrag zu lösen, falls seine Fahrlehrer sich nicht an die neue gesetzliche Regelung hielten. Unter diesen Voraussetzungen konnte Erschens' Rechnung nicht mehr aufgehen. Die Fahrlehrer brauchten mehr Geld, um bei den jetzt stark reduzierten Fahrstunden ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können. Schon wenige Monate später war der Alptraum der „Gewerkschaftsfahrschule“ vorbei, die Stuttgarter Fahrlehrer konnten wieder durchatmen. 

Paragraph 6 war nie ganz unumschritten

Es wäre unwahr zu behaupten, dieser § 6 des Fahrlehrergesetzes habe damals den ungeteilten Beifall aller Fahrlehrer gefunden. Es gab anfänglich eine nicht unerhebliche Gegnerschaft, die von Flensburg bis Lörrach reichte. Man sei weit und breit der einzige Beruf, dem man ein solches zeitliches Joch übergestülpt habe, hieß es. Die als Beweis der Absurdität dieser Vorschrift ins Feld geführten Bespiele ließen auch den Chirurgen nicht aus, dem niemand vorschreiben könne, inmitten einer schwierigen Operation aufzuhören, weil soeben sein Achtstundentag abgelaufen sei... 

Polemisch stark - sachlich schwach

Polemik gegen die Regelung war bei Versammlungen draußen im Lande oft Trumpf, aber vor allem auch an bestimmten Fahrlehrer-Ausbildungsstätten. Nur allmählich setzte sich die Erkenntnis über die Notwendigkeit dieser Schutzvorschrift durch. Trotzdem blieb vielen die "schwierige Teilbarkeit" von 480 durch 45 ein Dorn im Auge, was schließlich nach einigen Jahren zur Änderung des Gesetzes auf 495 Minuten oder 11 praktische Fahrstunden pro Tag führte. Am Rande sei bemerkt, dass einige freisinnige Bundestagsabgeordnete die angestrebte Gesetzesänderung sogleich zum Anlass nahmen, das Erfordernis der Vorschrift insgesamt kritisch zu hinterfragen.

Ein ehrenwerter Antrag

Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Baden Württemberg e.V. stellte ein jüngerer Fahrschulinhaber den Antrag, der Verband möge sich für eine flexiblere Regelung der täglichen Höchstdauer des praktischen Fahrunterrichts einsetzen. Und er trug unter nicht geringem Beifall der Kolleginnen und Kollegen sein Konzept vor: Wochenarbeitszeit! An zwei Tagen der Woche sollten 13 statt 11 Fahrstunden zugelassen werden, ohne aber die Höchstzahl von jetzt (theoretisch) möglichen 66 Fahrstunden pro Woche überschreiten zu dürfen. Der starke Beifall, den der Vorschlag des Kollegen erntete, lässt darauf schließen, dass die Kolleginnen und Kollegen das Gesetz ernst nehmen und es auch einhalten. Was also spricht gegen den Gedanken? Das wichtigste Kontra ist, dass 11 praktische Unterrichtsstunden pro Tag ohnehin schon zu viel sind. Zu viel für die letzten Fahrschüler des Tages, zu viel für den Fahrlehrer, aber vor allem zu viel für eine sicherheitsbetonte Ausbildung; von der Belastung der Familien der Fahrlehrer und deren Gesundheit einmal ganz abgesehen. Ein derartiger Antrag auf Änderung des Gesetzes würde in der Öffentlichkeit mindestens große Verwunderung hervorrufen, mit Sicherheit aber den Eindruck vermitteln, die Fahrlehrer könnten nicht genug kriegen. 13 Stunden Unterricht an einem Tage! Und das bei diesem Verkehr! - Man muss sich einmal vorstellen, wie genüsslich die Vorkämpfer für eine liberalisierte Fahrausbildung in Deutschland sich das auf ihren Lästerzungen zergehen lassen würden. Sich die hierauf folgenden Schlagzeilen auszumalen, verlangt keine Phantasie.

Fernfahrer-Regelung versus Pädagogik


Und noch etwas: Wer die Fernfahrer-Regelung will, sägt an den Grundfesten unseres Berufsbildes, das in den 
letzten Jahren immer mehr in die pädagogische Richtung ging und darin weiter gestärkt werden soll. 
Die vorgeschlagene Regelung würde aber auch die Möglichkeiten des Missbrauchs fördern, auf die näher einzugehen ich mir unter anderem im Interesse der soliden Kolleginnen und Kollegen sowie der Aufsichtsbehörden und ihren Hilfsorganen ersparen will.

Aus Stuttgarter Zeitung vom 27. Jan. 1969:

 

Fahrlehrer bangen um ihre Existenz

Immer weniger Fahrschüler - aber mehr Ausbilder

 

Die baden-württembergischen Fahrlehrer haben große Sorgen. Das zeigte sich in einem Pressegespräch, zu dem der 1300 Mitglieder umfassende, etwa 1000 Fahrschulen vertretende Landesverband der Kraftfahrlehrer Baden-Württemberg e.V. eingeladen hatte. Die Fahrlehrer bangten nicht nur um ihre Existenz, sondern auch um die Verkehrssicherheit. Sie fordern daher eine rasche Bildung eines "Berufsrechtes" in Form eines Gesetzes, das den Erfordernissen der Verkehrssicherheit Rechnung tragen soll. Außerdem sollen eine dauerhafte Regelung des Nachwuchsproblems im Fahrlehrerberuf und gleiche Ausgangschancen beim Wettbewerb erreicht werden sowie Maßnahmen, um die freiberuflichen Fahrschulen zu erhalten. Die Fahrlehrer lehnen die zur "Führerscheinfabrik" degradierten Großfahrschulen ab.

 

Wie weiter zu erfahren war, beobachtet der Landesverband mit Sorge die sich seit etwa sechs Jahren abzeichnende Entwicklung, die besonders im vergangenen Jahr kraß hervorgetreten sei. Seit 1961 hätten trotz steigenden Kosten die Honorare der Fahrlehrer wegen eines massiven Konkurrenzdruckes nicht erhöht werden können. Ursachen für die nahezu unerträgliche Situation seien unter anderem der erhebliche Schwund der Fahrschülerzahlen, bedingt durch den fast völligen Wegfall der sogenannten "Nachholer" und durch die schwachen Geburtenjahrgänge von 1944 bis 1949, außerdem durch eine nahezu katastrophale Ueberbesetzung dieses in der Bundesrepublik etwa 15.000 bis 20.000 Fahrlehrer umfassenden Berufsstandes. Schuld daran sei, daß jährlich Tausende aus der Bundeswehr ausgeschiedene Fahrlehrer hinzukämen, die mangels vernünftiger Stellenplanung des Verteidigungsministeriums bessere Verdienstmöglichkeiten im Privatleben zu sehen meinten und deshalb ihren Dienst bei der Bundeswehr quittierten.

 

Die Konkurrenz habe sich auch dadurch verstärkt, weil für das DGB-Berufsfortbildungswerk immer häufiger Fahrschulen tätig würden, die massive Werbung betrieben und sich dadurch bessere Ausgangschancen geschaffen hätten. Hinzu komme, daß offenbar das DGB-Berufsfortbildungswerk die Ausbildungspreise vorschreibe, die weit unter dem kalkulatorisch vertretbaren Maße lägen. Daß dabei dennoch Geld verdient werden, liege an den hohen Schülerzahlen, die von unterbezahlten Angestelltenfahrlehrern in nahezu zur Hälfte aus Überstunden bestehender Arbeitszeit ausgebildet werden müßten. Durch diesen Massenbetrieb, der die überforderten Fahrlehrer ebenso belaste wie die in Mengen "durchgejagten Fahrschüler" wirke sich ungünstig auf die Verkehrssicherheit aus. In dem Gespräch wurde auch gesagt, daß sich die Fahrlehrer in Erste-Hilfe-Kursen ausbilden lassen wollten, um dann ihren Schülern selbst den künftig vorgeschriebenen Unterricht in Erster Hilfe erteilen zu können.   -ld

August 2001
Erscheinungsdatum 15.08.2001

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