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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 29.09.03

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe August/2001, Seite 413

Reisekosten

Finanzgericht urteilt pro Fahrlehrer

 

Lange unterschied die Finanzverwaltung zwischen Reisekosten und Fahrtätigkeit. Wer von einer festen Arbeitsstelle aus auf Dienstreise ging, konnte Mehraufwendungen für Verpflegung steuermindernd geltend machen. Um es nicht zu komplizieren, konnten die Mehraufwendungen in nach der Dauer der Dienstreise gestuften Pauschalbeträgen angegeben werden. Wer keine ortsgebundene Arbeitsstelle hatte, sondern seine Arbeit auf einem Fahrzeug verrichtete, konnte freilich keine Dienstreise unternehmen. In diesen Fällen wurde für die Mehraufwendung für Verpflegung eine Pauschale für Fahrtätigkeit gewährt.

In einem Urteil hat das Hessische Finanzgericht die Position der Fahrlehrer entscheidend verbessert. Näheres lesen Sie in der FahrSchulPraxis, Ausgabe August/2001, Seite 413.

 

August 2001
Erscheinungsdatum 15.08.2001

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