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FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.
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| Letzte Aktualisierung dieser Seite:
29.09.03 |
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© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe September/2001, Seite 487 |
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Unerlaubtes Parken
Handy
doch kein
voller Schutz
gegen Abschleppen
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In der letzten Ausgabe berichteten wir über
ein Urteil des VG Hamburg, wonach ein unvorschriftsmäßig geparktes
Fahrzeug nicht abgeschleppt werden darf, wenn der Fahrer seine
Handynummer sichtbar im Fahrzeug zurückgelassen hat. Dieses Urteil
wurde jetzt im Berufungsverfahren vor dem OVG Hamburg weit gehend
kassiert. Danach schützt die hinterlassene Handynummer nicht in jedem
Fall vor dem Abschleppen. Die Polizei muss auch in der Lage sein
abzusehen, dass der Fahrer innerhalb einer kurzen Zeitspanne zum
Fahrzeug zurückkehrt. Sobald das Urteil des OVG mit Begründung
vorliegt, werden wir ausführlich berichten. |
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September
2001
Erscheinungsdatum 15.09.2001
Artikel
dieser Ausgabe im WWW:
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