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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 29.09.03

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Oktober/2001, Seite 534

Fahrlehrerversicherung:

Spezieller, umfassender Schutz

Kraftfahrtversicherung I

"Verband der Kraftfahrlehrer Württemberg - Baden - Hohenzollern e.V." hieß der Vorläufer des heutigen Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. Sein Vorstand fasste am 25. August 1950 den zukunftsweisenden Beschluss, den "Versicherungsverein der Kraftfahrlehrer im Bundesgebiet mit Sitz Stuttgart" zu gründen. Zwei Jahre später stand das berufsständische Unternehmen, das - so das Ziel der Gründer - den in der Bundesrepublik tätigen Fahrlehrern günstige Bedingungen und Tarife bieten sollte, besonders im Bereich der Kraftfahrzeugversicherung.

Das ist seitdem hervorragend gelungen, und bis zum Tage bildet die K-Sparte den bedeutendsten Geschäftsbereich der Fahrlehrerversicherung VaG. Daneben zeichnet das Unternehmen fast alle wichtigen anderen Risiken und bietet so seinen Kunden umfassenden Versicherungsschutz. 

Den wesentlichen Grund, bei der Fahrlehrerversicherung abzuschließen, sehen die Kunden in den nach wie vor günstigen Tarifen und dem auf die besonderen Bedürfnisse des Berufsstandes abgestimmten Service. Darüber hinaus winken aber auch andere Vorteile, die wir in dieser und in weiteren Ausgaben dieser Zeitschrift darstellen werden. Diesmal soll es vor allem um die Kraftfahrtversicherung gehen. 

Lücke im Versicherungsschutz? 

Ein Fahrschulinhaber stellt fest, dass im Einzugsbereich seiner Fahrschule die Bevölkerung in den nächsten Jahren weiter absinken wird.

Eine Verbesserung der Ertragslage seines Betriebs durch die Eröffnung einer Filiale wäre schlechter Rat, denn rundum gibt es schon zu viele Fahrschulen. Er sucht deshalb nach Möglichkeiten, das Angebot seiner Fahrschule zu erweitern und bietet Führerscheinbesitzern, die schon lange nicht mehr am Steuer saßen, Auffrischungskurse an. Auch Kurse in energiesparender Fahrweise will er in sein Programm aufnehmen. Er gewinnt den Inhaber eines Autohauses für seine Idee und vermag so das neue Kursangebot auf eine breitere werbliche Basis zu stellen. Sie kommen überein, für Ausbildungsfahrten auch Fahrzeuge des Autohauses zu verwenden, um so die Attraktivität der Kurse zu erhöhen. Doch wie sieht es mit dem Unfallrisiko aus? Käme es bei einer Ausbildungsfahrt mit einem Fahrzeug des Autohauses zu einem vom Fahrlehrer verschuldeten Unfall, bei dem ein Kunde verletzt würde, bestünde durch die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs 

kein Versicherungsschutz, weil nicht der Fahrlehrer, sondern der einen gültigen Führerschein besitzende Kunde Führer des Fahrzeugs wäre. Der Fahrzeugführer ist aber vom Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Der Versicherungsexperte des Autohauses weist zwar auf die Möglichkeit einer Insassenunfallversicherung hin, die ja bekanntlich auch den Fahrer schützt, aber für das dem Fahrlehrer eventuell entstehende Haftungsproblem hat er keine Lösung parat. 

Die Fahrlehrerversicherung kann's

Ein Anruf bei der Landesagentur der Fahrlehrerversicherung (0711) 83987526 bringt die Lösung. Die Fahrschule schließt bei der Fahrlehrerversicherung eine "Besondere Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrten, bei denen der Fahrlehrer nicht als Führer des Fahrzeugs gilt" ab. Damit ist die Lücke im Versicherungsschutz des Fahrlehrers geschlossen und dieses spezielle Haftungsrisiko gedeckt. Zusammen mit der Insassenversicherung besteht jetzt ein ziemlich umfassender Versicherungsschutz. Diesen besonderen Schutz gibt es aber nicht für jeden. Die Fahrlehrerversicherung macht ihn davon abhängig, dass die Fahrschule alle ihre Fahrzeuge bei der Fahrlehrerversicherung versichert hat. Das ist auch richtig so, denn es darf nicht sein, dass sich ein paar Neunmalkluge auf Kosten der anderen Versicherten die Rosinen herauspicken. Die Fahrlehrerversicherung hält für ihre guten Kunden aber auch noch eine andere, wesentlich kostengünstigere Versicherungsform bereit:

Wenn solche Ausbildungsfahrten mit Führerscheinbesitzern auf bei der Fahrlehrerversicherung versicherten Kraftfahrzeugen der Fahrschule durchgeführt werden, ist dieser Schutz in der normalen Haftpflichtversicherung enthalten.

Fahrlehrerversicherung
Landesagentur Baden-Württemberg

Tel. 0711 / 83 98 75-26 oder E-Mail
Die Fahrlehrerversicherung im Internet: www.fahrlehrerversicherung.de

FahrSchulPraxis - Ausgabe Oktober 2001

Erscheinungsdatum 15.10.2001

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