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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 29.09.03

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Dezember/2001, Seite 647

Erkenntnisreiches Symposion in Berlin

Das pädagogische Profil des Fahrlehrers

 

Unter diesem Motto stand ein von der Deutschen Fahrlehrer-Akademie am 14. und 15. November 2001 in Berlin veranstaltetes Symposion. Die Deutsche Fahrlehrer-Akademie e.V. (DFA) tritt als unabhängige wissenschaftliche Organisation für die Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Intensivierung der Ausbildung der Fahranfänger ein. Renommierte Erziehungswissenschaftler, namhafte Juristen, Ministerialbeamte aus Bund und Ländern, die verkehrspolitischen Sprecher der im Bundestag vertretenen Parteien und der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Fahrlehrerausbildungsstätten (GAGFA) Elko Erkens referierten die Thematik aus ihrer Sicht.

 

Im vollbesetzten Saal A des Estrel Hotels begrüßte der Präsident der Deutschen Fahrlehrer-Akademie Dr.-Ing. Heiner Kamm zu Beginn des Symposions mehr als 200 Teilnehmer, unter ihnen 185 Fahrlehrer aus allen Teilen Deutschlands. Die starke Beteiligung unterstreiche das hohe Interesse des Berufsstandes an der kontinuierlichen Verbesserung der Ausbildung der zukünftigen Kraftfahrer. Kamm betonte, der Fahrlehrer müsse heute in der Lage sein, im Kopf des Schülers mehr zu bewegen als zur bloßen Bedienung einer Maschine erforderlich sei. Dazu brauche er eine hohe pädagogische Kompetenz und psychologisches Wissen. Und in diesem Sinne solle das Symposion für die künftige Gestaltung des Berufsbildes der Fahrlehrer Fortschritte bringen. Kamm erinnerte auch an das von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) im Jahr 1988 in Bad Honnef veranstaltete Symposion, von dem entscheidende Impulse für die Verbesserung der Fahrlehrerausbildung ausgegangen waren. 

 

Europäische Prominenz 

Dass René Plank, Mitarbeiter der Generaldirektion Energie und Verkehr bei der Europäischen Kommission, an dem Symposion teilnehme zeige, so Dr. Kamm, dass den Ergebnissen dieser Tagung nicht nur für Deutschland, sondern für ganz Europa Bedeutung beigemessen werde. Ebenso erfreulich sei die Anwesenheit von George van Aerschot, Präsident der Europäischen Fahrlehrer Assoziation (EFA). Neben hohen Beamten aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMV-BW) konnte Kamm auch zahlreiche Vertreter von Landesregierungen willkommen heißen. Ein besonderer Gruß galt zwei Vertretern der österreichischen Fahrlehrer. In seiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied der DFA richtete der Vorsitzenden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF), Gerhard von Bressensdorf, ein Grußwort an die Tagungsteilnehmer. Dabei betonte er das große Interesse des Berufsstandes an den Ergebnissen des Symposions. Er dankte den Fachverlagen Degener, Hannover, und Heinrich Vogel, München, sehr herzlich für ihre Unterstützung des Symposions.

 

Autodidaxie reicht nicht mehr 

Professor Dr. Margret Fell von der Katholischen Universität Eichstätt oblag die Moderation des Symposions. Sie kam rasch zur Sache. Auf diesem Symposion gehe es um die Frage, ob angesichts der gewachsenen Anforderungen an die pädagogische Kompetenz der Fahrlehrer die heutigen Zugangsvoraussetzungen noch ausreichten. Sie wies darauf hin, dass sich derzeit viele andere Lehrberufe ebenfalls um ein neues Berufsprofil bemühen. Die heutigen Fahrlehrer verfügten schon über eine gute Qualität, die sie sich aber zum größten Teil autodidaktisch aneignen mussten. Dabei haben sie sich allmählich an die sich wandelnden Anforderungen angepasst. Wer heute neu in den Beruf einsteige, habe aber angesichts der Komplexität der Tätigkeit nicht mehr die Zeit, erst allmählich aus der Erfahrung zu lernen. Newcomer müssten vielmehr von Anfang an in der Lage sein, die gewandelten Anforderungen zu erfüllen.

 

Ähnliche Anforderungen wie an Schullehrer

Die Professoren Lamszus und Heilig legten mit zwingender Logik und klarer Argumentation dar, warum heute an die Tätigkeit des Fahrlehrers ähnlich hohe Anforderungen wie an Schullehrer zu stellen sind. Der Fahrlehrer, so das Fazit der beiden Wissenschaftler, müsse über 

  • Fachkompetenz, 

  • Sprachkompetenz, 

  • Unterrichtskompetenz und 

  • Sozialkompetenz 

verfügen. Die beiden unterschiedlichen in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung genannten Ziele seien nicht zufällig in einer bestimmten Reihenfolge genannt. An erster Stelle erwarte die Gesellschaft heute vom Fahrlehrer, dass er seinen Schüler zu einem sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer heranbilde. Erst an zweiter Stelle stehe die Vorbereitung auf die Prüfung. Was Fahrlehrer ihren Fahrschülern heute zu überbringen haben, fasste Professor Heilig in fünf Punkten zusammen:

  • Fahrzeugbeherrschung,

  • Regelkenntnis und Regelakzeptanz,

  • Fehlervermeidung sowie Gefahrenwahrnehmung, Gefahrenkontrolle, Gefahrenvermeidung und Gefahrenabwehr,

  • junge Menschen in der Entwicklung zu einer verantwortungsvollen Fahrerpersönlichkeit unterstützen,

  • im Unterricht den Wert des Lebens und der Gesundheit, der Umwelt und des Eigentums deutlich machen.

Professor Lamszus folgerte, die Tätigkeit des Fahrlehrers sei mit der der Lehrer an öffentlichen Schulen vergleichbar. Und er belegte dies an Hand seiner vergleichenden Studien. Man dürfe den Fahrlehrer, so Prof. Lamszus nicht mit einem beruflichen Ausbilder gleichstellen. Dieser habe weitgehend nur den praktischen Teil der Ausbildung am Arbeitsplatz zu übernehmen, während der Rest der Erziehungsarbeit von den akademisch gebildeten Gewerbeschullehrern übernommen werde. Im Übrigen übernähmen die Betriebe in hohem Maße Sozialisationsaufgaben, die vom System Straßenverkehr nicht geleistet werden könnten. Dort sei auf Grund der Anonymität eher das Gegenteil der Fall. Wolle man die Ausbildungsziele tatsächlich erreichen, müsse der Fahrlehrer der Zukunft über eine deutlich höhere Allgemeinbildung und über fundiertes pädagogisches und psychologisches Fachwissen verfügen.

 

Hin zum vollwertigen Ausbildungsberuf

Regierungsdirektor Christian Weibrecht und Ministerialdirigent a.D. Dr. Jagow gingen auf das Berufsbild des Fahrlehrers aus fachlicher Sicht der verantwortlichen Beamten des BMVBW ein. Dr. Jagow, der bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1999 im BMVBW als Unterabteilungsleiter auch für das Fahrlehrerrecht zuständig war, ging der Frage nach, ob es richtig sei, sich beim Fahrlehrerberuf auch in Zukunft mit dem Status eines Fortbildungsberufs zu begnügen. Er kam dabei zu dem Ergebnis, der Fahrlehrer von heute müsse ein echter Berufspädagoge sein. Die heutigen Fahrlehrer leisteten zwar gute Arbeit. Sie hätten sich, so Dr. Jagow, in ihren Berufsjahren allmählich den sich ändernden Anforderungen angepasst und das notwendige Fachwissen durch engagierte Fortbildung erworben. Dieser Weg sei jedoch langsam und mühsam. Im Übrigen sei es nicht zu verantworten, dass heute rund 50% aller Bewerber die Fahrlehrerprüfung im ersten Anlauf nicht bestünden. Diese Vergeudung an Zeit und Geld sei nicht hinnehmbar. Er forderte eine höhere schulische Vorbildung für die Zulassung zu einer künftig zweijährigen Ausbildung. 

 

Weibrecht: Nicht Zugangserschwerung ist das Ziel 

In die gleiche Richtung hatte zuvor Regierungsdirektor Weibrecht, im BMVBW für das Fahrlehrerrecht verantwortlich, argumentiert. Wer die nach wie vor zu hohe Zahl der Unfallopfer unter den jungen Fahrern nachhaltig senken wolle, müsse wissen, dass die reine Beherrschung der Fahrzeugbedienung noch lange nicht zu dem vom Gesetzgeber geforderten sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Fahrstil ausreiche. Der Fahrlehrer müsse viel mehr leisten. Deshalb habe die Forderung nach höheren Bildungsvoraussetzungen und einer intensiveren Ausbildung auch nicht das Ziel, den Zugang zum Fahrlehrerberuf zu erschweren, sondern diene ausschließlich der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Im Übrigen habe sich eine Arbeitsgruppe, die unter der Leitung des BMVBW diese Frage berate, mehrheitlich für höhere schulische Vorbildung und eine zweijährige Ausbildung ausgesprochen. Natürlich müsse der Zugang zum Fahrlehrerberuf auch denen offen stehen, die einen bestimmten Schulabschluss nicht vorweisen können. Solchen Bewerbern müsse die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Qualifikation in einem Eingangstest unter Beweis zu stellen.

 

BAGFA: Berufliches Splitting in gemeine Fahrlehrer und Verkehrspädagogen 

Eine andere Auffassung vertrat der Vertreter der Bundesarbeitgemeinschaft der Fahrlehrerausbildungsstätten (BAGFA), Elko Erkens. Er plädierte dafür, zwischen dem Fahrlehrer, der die tägliche Arbeit, insbesondere die praktische Ausbildung durchführe und dem "Verkehrspädagogen" zu differenzieren. Für den (Nur-) Fahrlehrer sei eine weitergehende Ausbildung als die heute schon geregelte nicht erforderlich. Wer sich allerdings zum Verkehrspädagogen weiter entwickeln wolle, benötigte höhere Voraussetzungen und müsste sich in zusätzlichen Lehrgängen auf die weiteren Aufgaben vorbereiten. Diese Auffassung, die auf ein berufliches Zweiklassen-System hinausliefe, fand im Plenum keinen Zuspruch. 

 

Auf dem richtigen Weg

Zustimmung erhielt der Diplom-Pädagoge Walter Weißmann, der in Bayern als Fahrlehrer tätig ist. Er referierte über die Ersten Erfahrungen mit dem Ausbildungspraktikum der Fahrlehreranwärter. Kern seines Statements: Mit diesem Ausbildungspraktikum befindet sich der Berufsstand auf dem richtigen Weg, wenn auch noch so manche Ungereimtheit behoben werden muss. So muss nach seinen Erfahrungen überlegt werden, den Einweisungslehrgang für die Ausbildungsfahrlehrer um ein oder zwei Tage zu verlängern, um die pädagogische Begleitung des Praktikanten intensivieren zu können. Als besonders positiv werde gewertet, dass beide, Ausbildungsfahrlehrer und Praktikanten, voneinander lernten. Nicht nur die Praktikanten zögen aus dem Praktikum Nutzen, auch die Ausbildungsfahrlehrer müssten ihre Tätigkeit neu reflektieren. Auch Weißmann plädierte für verbesserte Bildungsvoraussetzungen der Fahrlehreranwärter. 

 

Parteien: Widersprüchliche Auffassungen 

Die Bundestagsabgeordneten äußerten sich sehr unterschiedlich. Während MdB Lintner von der CDU/CSU-Fraktion anscheinend auf den Erkenntnissen der späten 60er Jahre stehengebliebenen ist und eine höhere schulische Qualifikation der Fahrlehreranwärter für nicht notwendig hält, weil er die Tätigkeit des Fahrlehrers in der Hauptsache darin sieht, Fahrschüler in die Bedienung des Fahrzeugs einzuweisen, wies die Abgeordnete Streb-Hesse von der SPD darauf hin, Fahrlehrer hätten mehr zu leisten als nur die auf die Prüfung vorzubereiten. Das pädagogische Profil des Fahrlehrers sei deutlich anders als in den früheren Jahrzehnten. Sie und ihre Partei wollten das Ergebnis des Symposions abwarten, bevor man sich endgültig entscheide. Klare Worte fand der Vertreter der Grünen, MdB Albert Schmidt. Er plädierte angesichts der heute an den Fahrlehrer gestellten Anforderungen klar für eine höhere schulische Vorbildung. Diese sei auch deshalb wichtig, damit nicht Menschen in eine Ausbildung gelockt würden, an deren Ende man ihnen mitteilen müsse, sie seien für diesen Beruf nicht geeignet. Eine unnütze Investition von Zeit und Geld könne und müsse vermieden werden. Er wies aber darauf hin, dass allein mit verbesserten schulischen Voraussetzungen die Problematik der Fahrschulen noch nicht zu lösen sei. Es müsse auch dafür gesorgt werden, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Fahrschulen verbessert würden.

Ein eindeutiges Bekenntnis zu verbesserten Zugangsvoraussetzungen und einer höherwertigen pädagogischen Ausbildung der Fahrlehrer kam von MdB Horst Friedrich, verkehrspolitischer Sprecher der FDP. 

 

Bildungsministerium gegen Bildung 

Den zweiten Tag eröffnete Regierungsdirektor Bischof vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. In seinem Hause spreche man sich gegen eine Anhebung bei den Zugangsvoraussetzungen aus. Wie schon am Tag zuvor der Abgeordnete Lintner, sieht er die Tätigkeit des Fahrlehrers ähnlich der von Ausbildern in Betrieben. Sein Urteil: Durch Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen zum Fahrlehrerberuf könne eine Verbesserung der Verkehrssicherheit nicht erreicht werden. Als er den wachsenden Unmut des Plenums spürte, strapazierte er zu schlechter Letzt auch noch Artikel 12 des Grundgesetzes, der, so Bischof, eindeutig gegen eine höhere Grundqualifikation der Fahrlehrer spreche. 

 

Die Bundeswehr siebt kräftig

Die Ausbildung zum Fahrlehrer bei der Bundeswehr schilderte danach Oberstleutnant Gerhard Herrmann. Die Ausbildung zum Fahrlehrer verlaufe parallel zu der zum Feldwebel. Die gesamte Ausbildung erstrecke sich über drei (3!) Jahre. Aus der Sicht der Bundeswehr ergebe sich nicht die Notwendigkeit, die schulischen Voraussetzungen zu erhöhen. Er räumte allerdings ein, dass im Gegensatz zum zivilen Ausbildungsgang bei der Bundeswehr jeder Kandidat mehrere Qualifikationsstufen durchlaufen muss, bevor er zur Fahrlehrerausbildung zugelassen wird. Auch müssen mehrere Zwischenprüfungen erfolgreich absolviert werden, um zur Fachprüfung nach dem Fahrlehrergesetz zugelassen werden zu können. 

 

Klares Ja für professionelle Ausbildung

Den Reigen der Referate schlossen Ministerialrat Dietmar Enkel vom Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg und Ministerialrat a.D. Hans-Peter Vogt. Enkel skizzierte zunächst die Entwicklung des Fahrlehrerberufs in Deutschland und schlug dann einen Bogen zu den anderen europäischen Ländern. Er beantwortete die ihm als Thema des Referats gestellte Frage: 

"Professionelle Fahrausbildung - wesentliche Grundlage der Verkehrssicherheit?" mit einem klaren Ja und begründete dieses Ja mit handfesten Fakten. 

 

Vogt: Frühere Schritte sinnvoll ergänzen 

Dr. Vogt skizzierte kurz die Entwicklung des modernen Fahrlehrerechts, an der er während seiner aktiven Zeit im Bundesverkehrsministerium mitgewirkt hatte. Er kam zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber die in der Vergangenheit gemachten Schritte sinnvoll ergänzen würde, wenn jetzt die Zugangsvoraussetzungen zum Fahrlehrerberuf erhöht würden. Mit dem vorgetragenen rechtlichen Argument, Artikel 12 GG lasse eine höhere Eingangsqualifikation nicht zu, ging er hart ins Gericht: "Juristen tragen dann gern verfassungsrechtliche Bedenken vor, wenn sie bestehende Regelungen nicht ändern wollen." Er ermutigte alle Verantwortlichen mit Engagement an diesem Thema zu bleiben und schloss mit einem Zitat des früheren Bundeskanzlers Willy Brand: "Nicht die Schwierigkeiten können uns zurückwerfen, sondern nur die Resignation." 

 

von Bressensdorf: Angst vor obsoleten Argumenten

In der abschließenden Diskussion setzte sich die weit überwiegende Mehrheit aller Redner für höhere schulische Voraussetzungen und eine intensivierte pädagogische Ausbildung zum Fahrlehrer ein. In seinem mit Leidenschaft vorgetragenen Schlusswort unterstrich der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände Gerhard von Bressensdorf nochmals die zwingende Erfordernis, die schulischen Anforderungen an den Zugang zum Fahrlehrerberuf zu erhöhen. Er bedauerte, dass das Bundeswirtschaftsministerium seine Teilnahme abgesagt hat. Wenn sich das Bundeswirtschaftsministerium heute hier verweigert, kann der Grund eigentlich nur die Angst vor den eigenen obsoleten Argumenten sein, stellte von Bressensdorf unter starkem Beifall des Plenums nüchtern fest.

 

Zum Abschluss verabschiedeten die Teilnehmer mit vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen die nachstehende Resolution:

"Die gegenwärtigen Anforderungen an die Unterrichts- und Fachkompetenz des Fahrlehrers setzen die Fähigkeit voraus, Wissenschaftsinhalte erfassen, verarbeiten und anwenden zu können. Infolge der gestiegenen und noch steigenden Ansprüche an die Fahrausbildung, die namentlich auch in der Bildung von Einstellungen und Werten Ausdruck finden, wird in Zukunft die pädagogische Qualifikation des Fahrlehrers immer höhere Bedeutung erlangen. Diese Qualifikation zu erreichen, setzt neben einer berufsspezifischen, in sich schlüssigen Ausbildung der Fahrlehreranwärter vor allem eine höhere Vorbildung voraus. Wir fordern deshalb 

  • Hochschulreife, Fachhochschulreife oder einen entsprechenden Nachweis (Eignungstest) als gesetzliche Voraussetzung für den Zugang zum Fahrlehrerberuf,

  • qualitative und quantitative Verbesserungen der Fahrlehrerausbildung, die geeignet sind, den Beruf zu einem anerkannten Ausbildungsberuf zu entwickeln. 

 

Wir lesen bei anderen:

Fahrlehrer als Verkehrspädagogen

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände fordert eine höhere Qualifikation des Nachwuchses. Bei einem Symposium der Deutschen Fahrlehrer-Akademie in Berlin wurde eine Änderung der gesetzlichen Zugangsregelung gedrungen. Nach Angaben von Gerhard von Bressensdorf, dem Vorsitzenden der Bundesvereinigung, fallen mehr als 50% der Absoventen von amtlich anerkannten Fahrlehrer-Ausbildungstätten durch. Gefordert sei nicht mehr nur der technische Instruktor, sondern ein Verkehrspädagoge mit hoher Fachkompetenz: pädagogische Qualifikation werde wichtiger. Die Zugangsvoraussetzungen, bisher Hauptschule plus abgeschlossene Berufsausbildung wurde als Hämmnis für eine Höherqualifikation bezeichnet. In einer Resolution wurde die Aufwertung zum anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine bessere Vorbildung - die (Fach-)Hochschulreife - gefordert. 

Aus: Stuttgarter Zeitung vom 24.11.01 
Rubrik „Beruf und Karriere“

FahrSchulPraxis - Ausgabe Dezember 2001

Erscheinungsdatum 15.12.2001

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