Einige Paragraphen der StVO
enthalten einen Satz, der - von Fall zu Fall leicht variiert - den
Fahrzeugführer zu höchster Sorgfalt und Aufmerksamkeit auffordert:
"...muss sich der Fahrzeugführer so verhalten, dass eine Gefährdung
anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist..." Das gilt u.a. für
das Anfahren vom Fahrbahnrand und für den Fahrstreifenwechsel. Beides
Verkehrsvorgänge, bei denen sich die Fahrlinien von vorausfahrenden und
nachfolgenden Fahrzeugen gefährlich nahe kommen können. Kernpunkt der
anzuwendenden Sorgfalt ist die Beobachtung des nachfolgenden Verkehrs. Wie
dies im Einzelnen zu geschehen hat, ob durch direkten oder Blick in die
Spiegel, regelt die StVO nicht.
Im Laufe der Jahrzehnte haben sich
praktikable Methoden der Beobachtung herausgebildet, die auch in die
Ausbildung und Prüfung eingingen. In der Prüfungspraxis entstand (der in
der StVO nicht zu findende) Begriff "Umschau". Mit diesem ist
die Inaugenscheinnahme des so genannten toten Winkels gemeint, also des
Bereichs, den die Spiegel nicht erfassen. Dabei trieben es manche Prüfer
so weit, eine Drehung des Oberkörpers zu verlangen. So z.B. für die in
§ 9 Abs. 1 Satz 4 StVO geforderte zweite Beobachtung ("...vor dem
Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr
zu achten...").
Dressur statt situativem Lernen?
Fahrlehrer haben aber liebe Not damit, ihre
Schüler auf Verhaltensweisen zu dressieren, die weder erforderlich noch
einsehbar sind. Und wenn auf kritische Fragen nichts Substanzielleres zu
antworten bleibt als "So will es der Prüfer eben", dann stellt
sich das ganze System in Frage. Im Übrigen untersagt die
Fahrschüler-Ausbildungsordnung solche Dressurakte geradezu. Denn in § 1
heißt es: "Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren,
verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer. Ziel der
Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung auf die
Fahrerlaubnisprüfung." Der erste Satz nennt die Hauptziele der
Ausbildung, die auch für die Inhalte und den Geist der Prüfung
maßgebend sind.
Handfeste Beschwerden
Immer wieder gab und gibt es handfeste
Beschwerden von Fahrlehrern und Prüflingen wegen überzogener
Anforderungen an die "Umschau". Der Vorstand des Fahrlehrerverbandes
Baden-Württemberg e.V. und die TP-Leitung in Baden-Württemberg haben
deshalb den Gesprächskreis Fahrerlaubnisprüfung gebeten, die immer
wieder strittigen, besondere Umsicht erfordernden Verkehrsvorgänge zu
erfassen und Hilfen für den Handlungsablauf zu geben. Die Mitglieder des
Arbeitskreises, vier aktive Fahrlehrer und vier aktive Prüfer, haben sich
in mehreren Sitzungen auf praktikable Vorschläge geeinigt und sie in
einer Liste zusammengefasst. Die Ergebnisse sollen Maßstab für die
Fahrerlaubnisprüfung werden.
Die Arbeitsgruppe war sich freilich darin
einig, dass sich Intensität und Methode der Verkehrsbeobachtung immer an
der konkreten Situation orientieren müssen. Um Sicherheit für ihre
Empfehlungen zu gewinnen, haben die Mitglieder des Arbeitskreises nicht
nur am grünen Tisch beraten, sondern zwischen den Sitzungen immer wieder
beim Selbstfahren, bei der Ausbildung und bei der Prüfung untersucht und
erprobt, welche Beobachtungsmethoden in welchen Situationen richtig,
sinnvoll oder unverzichtbar sind.
Spiegel, Spiegel, Spiegel...
Übereinstimmung bestand auch darin, dass
- der nachfolgende Verkehr hauptsächlich
mit Hilfe der Spiegel zu beobachten ist,
- mit einem einmaligen Blick in einen
Spiegel ausreichende Beobachtung nicht sichergestellt werden kann,
- der Prüfer, sitzt er auf dem für ihn
vorgesehenen Platz hinten rechts, ohne weiteres im Innenspiegel
erkennen kann, ob der Bewerber den nachfolgenden Verkehr mit Hilfe der
Spiegel beobachtet.
Kopfdrehen ist nicht "out"
Zusätzliche Beobachtung des Nahbereichs
ist immer dann unverzichtbar, wenn auch mehrmaliger Blick in die Spiegel
nicht klären kann, ob ein Fahrzeug in den toten Winkel aufgerückt ist.
Dabei muss bedacht werden, dass die im toten Winkel sich abspielenden
Bewegungen keineswegs statisch sind, sondern sich rasch verändern
können.
Topographische Faktoren einmal außer Acht
gelassen, ist ein länger andauerndes "Verstecktsein" im toten
Winkel nur möglich, wenn seitlich fahrende Fahrzeuge gleichen Abstand und
gleiche Geschwindigkeit halten. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, die
Gefahren des toten Winkels nicht nur bei stehendem, sondern auch aus dem
fahrenden Fahrzeug heraus zu demonstrieren und zu erklären. So versteht
es sich von selbst, dass in der Rushhour auf einer mehrstreifigen Fahrbahn
die Beobachtung des Nahbereichs durch Kopfdrehen unverzichtbar ist. Bei
wesentlich geringerer Verkehrsdichte kann hingegen auf der gleichen
Straße mehrfaches Beobachten des nachfolgenden Verkehrs mittels Innen-
und Außenspiegeln ausreichen, um den Fahrstreifen ohne Gefahr wechseln zu
können.
Die Verfechter des häufigen, situativ
unterschiedslosen Kopfdrehens behaupten, nur so lerne der junge Fahrer,
sich immer umsichtig zu verhalten. Das darf aus guten Gründen hinterfragt
werden. Es besteht nämlich die Gefahr, dass die so dressierten jungen
Fahrer diesen Schulterblick schon bald nach bestandener Prüfung als
vorwiegend unsinnig erkennen und ihn auch dann nicht mehr anwenden, wenn
er dringend notwenig wäre. Drill kann eben selbständiges Denken und
Handeln nicht nur nicht ersetzen, sondern unterdrückt es geradezu. Eine
zeitgemäße, dem Stand der Verkehrs-Pädagogik entsprechende
Fahrausbildung muss auf indifferentes Eintrichtern verzichten, weil sie
sonst das Ziel, verantwortungsbewusste Fahrer heranzubilden, verfehlt. Die
Mitglieder des Arbeitskreises hoffen, dass ihr Papier zu einem fruchtbaren
Gedankenaustausch führt, und zwar auf beiden Seiten. Unvoreingenommenheit
und ein wenig Zeit werden helfen, die vom Gesprächskreis zu Papier
gebrachten Überlegungen zu verstehen. Einige Fotos sollen ebenfalls zum
besseren Verständnis beitragen.
Erforderliche
Umsicht
Ausbildung und Prüfung Klasse B |
| Vorbemerkung:
Unter dem so genannten
"Zusätzlichen Blick in den Toten Winkel" ist die
situationsbezogene Beobachtung des nicht durch die Spiegel
einsehbaren Bereiches zu verstehen. Hierzu ist lediglich eine Kopf-,
jedoch keine Körperdrehung erforderlich. Die Schultern des Fahrers
bleiben in jedem Fall an der Rückenlehne des Fahrersitzes. |
1
= Zwingend erforderlich
2
= Empfohlen. Weglassen ist jedoch nicht prüfungsrelevant
3
= Wenn durch frühzeitige, mehrfache Spiegelbeobachtung
sichergestellt ist, dass nachfolgende Fahrzeuge nicht behindert
werden können, nicht erforderlich
4
= Ist zusätzlicher Verkehr in Längsrichtung nicht möglich, nicht
erforderlich
5
= Wird schon in der Einfahrtkurve der seitliche Nahbereich und
während des Beschleunigungsvorganges der Verkehr über die Spiegel
mehrfach beobachtet, nicht erforderlich
6
= Nur bei stehendem bzw. stockendem Verkehr erforderlich |
|
Vor-
gang
|
Innen-
spiegel
|
linker Außen-
spiegel |
rechter
Außen-
spiegel
|
zusätzlicher
Blick in
den
„Toten
Winkel“
|
|
Anfahren
vom rechten Fahrbahnrand |
|
|
2 |
1
|
|
1
|
|
Anhalten
am rechten Fahrbahnrand ohne den Fahrstreifen zu wechseln |
|
|
1
|
|
2 |
|
|
Links
Vorbeifahren an einem Hindernis |
|
|
2 |
1
|
|
3 |
|
Nach
links Ausscheren zum Überholen |
|
|
2 |
1 |
|
3 |
|
Wiedereinscheren
nach dem Überholen |
|
|
1 |
|
|
|
|
Fahrstreifenwechsel
nach links |
|
|
1 |
1 |
|
3 |
|
Fahrstreifenwechsel
nach rechts |
|
|
1 |
|
1 |
3 |
|
Einorden zum Linksabbiegen |
|
|
1 |
1 |
|
3
+ 4
|
|
Abbiegen
nach links |
|
|
1 |
1 |
|
3
+ 4
|
|
Einordnen
zum Rechtsabbiegen |
|
|
1 |
|
1 |
3
+ 4
|
|
Abbiegen
nach rechts |
|
|
1 |
|
1 |
3
+ 4
|
|
Vom
Beschleunigungsstreifen wechseln auf die Hauptfahrbahn |
|
|
1 |
1 |
|
5 |
|
Von
Hauptfahrbahn wechseln auf den Verzögerungsstreifen |
|
|
1 |
|
1 |
6 |
Einige Beispiele:
Bild
1
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Bild
2
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| Bilder 1, 2 und 3: Im 1-Sekunden-Abstand erkennt der Fahrer die sich ändernde Situation. Welche Infor-mationen könnte er durch Kopfdrehen zusätzlich bekommen? |
Bild
3
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Bild
4
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Bild
5
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| Bilder 4, 5 und 6: Vor
dem Anfahren ein mehrfacher Blick lässt die Lücke gut erkennen. |
Bild
6
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Bild
7
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Bild
8
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| Bilder 7, 8 und 9:
Wer rechtzeitig und mehrfach über
den Spiegel beobachtet, kann sicherstellen, dass er beim Ausscheren
niemanden behindert. |
Bild
9
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