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Im letzten Jahr stellten die Teilnehmer von Motorrad total die Forderung, der Beirat des Verbandes solle sich dafür einsetzen, dass Krafträdern ohne automatischen Blockierverhinderer (ABV) eine Betriebserlaubnis schon in naher Zukunft nicht mehr erteilt werden darf. Dieser Antrag, den der Beirat auf seiner Herbstsitzung mit großer Mehrheit angenommen hat, wurde vom Vorstand umgehend an die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. weitergeleitet, der sich einstimmig dafür aussprach. Begründet hatten die baden-württembergischen Motorradfahrlehrer ihren Antrag damit, dass Anfänger, aber auch erfahrene Biker, in Gefahrensituationen die Bremsen oft nicht optimal einsetzen oder in Schrecksituationen das Vorderrad überbremsen, was Ursache für viele schwere Unfälle sei. Dieses Risiko könne nur durch ABV nachhaltig gemindert werden.
Vor vier Wochen wurden auf einer Pressekonferenz anlässlich der Motorradmesse in Dortmund Untersuchungsergebnisse aus Österreich bekannt, wonach selbst auf einem Übungsplatz nur 40 Prozent aller Motorradfahrer in der Lage sind, ihr Fahrzeug optimal abzubremsen. Dieser Wert fällt bei Schreckreaktionen gewaltig ab. Es ist deshalb zu begrüßen, wenn auch von Seiten der Unfallforscher das Anliegen der Fahrlehrer unterstützt und die Motorradindustrie in die Pflicht genommen wird. An der technischen Umsetzbarkeit fehlt es schon lange nicht mehr, aber dennoch werden bis jetzt nur Motorräder im oberen Preissegment mit ABV ausgestattet. Soll auch künftig nur, wer sich eine große Maschine leisten kann, Anspruch auf mehr Sicherheit haben? Falls die Hersteller die Chancen einer sicherheitsbetonten Werbung nicht selbst erkennen, werden die Absatzzahlen bald noch weiter zurückgehen. Letztendlich aber ist der Gesetzgeber gefordert, ABV zu verordnen. Dabei sollte man der Freiwilligkeit nicht mehr allzu viel zeitlichen Spielraum lassen. Denn jeder Motorradunfall ist einer zuviel.
In diesem Sinne
Ihr
Peter Tschöpe
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