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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 29.09.03

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe August/2002, Seite 406

Praktische Fahrprüfung

Gefahrbremsung Pflicht bei Klasse B

 

Die Ausgabe 12/1992 dieser Zeitschrift berichtete auf Seite 663 über eine Versammlung des Kreisvereins Esslingen, in deren Verlauf der Kreisvorsitzende erwähnte, es sei in absehbarer Zeit beabsichtigt, auch für die Klasse 3 eine Gefahrbremsung als Prüfungsaufgabe einzuführen. Im Editorial der September-Ausgabe 1998 forderte der Verbandsvorsitzende die Verantwortlichen auf, die seit langem überfällige Grundfahraufgabe Gefahrbremsung für die Klasse B einzuführen. 

Sein Appell endete: "Wer erreichen will, dass Fahranfänger bereits am ersten Tag nach der bestandenen Führerscheinprüfung in der Lage sind, in einer Gefahrensituation richtig zu bremsen, muss handeln. Und zwar jetzt! Im Moment wird die Neufassung der Prüfungsrichtlinie beraten. Jetzt ist (mal wieder) Gelegenheit, diese Übung verbindlich einzuführen."

Leider wurde damals die Chance nicht genutzt. Der Gesetzgeber war (noch) nicht bereit das "Bremsen in Gefahrsituationen" in der Prüfung zu verlangen. Lediglich für die Ausbildung wurde es in der ab 01.01.1999 gültigen Fassung der Fahrschülerausbildungsordnung (Anlage 3 Nummer 8.6) für alle Klassen verbindlich vorgeschrieben.

Schon seit langem geübt

In der November-Ausgabe des Jahres 2000 informierte Jochen Klima unter der Überschrift "Die Gefahrbremsung kommt" über den damals aktuellen Stand der Beratungen zur sog. Reparaturverordnung. Dass noch einmal zwei Jahre ins Land gehen sollten, bis die Gefahrbremsung endlich als Prüfungsaufgabe kommen würde, konnte er damals nicht ahnen. Nun wird die Gefahrbremsung zum 1. November dieses Jahres verbindlich eingeführt. Obwohl schon seit langem bei der Ausbildung geübt, muss bei Fahrlehrern und Prüfern von Anfang an Klarheit über die Bewertung dieser Grundfahraufgabe herrschen. Deshalb werden TP-Leitung und Verbandsvorstand an 7 Orten im Land 21 gemeinsame Informationsveranstaltungen durchführen. 

Für alle Sachverständigen und Prüfer mit F-Befugnis ist die Teilnahme dienstliche Pflicht. Für jeden Fahrlehrer, gleich ob in Voll- oder in Teilzeit tätig, sollte es ebenfalls selbstverständlich sein.

Das Prüfungs-Neuland gemeinsam erschließen 

Die Veranstaltungen sind in drei Blöcke gegliedert:

  1.  Zunächst werden die rechtlichen Vorgaben und die Bewertungskriterien in einem Video vorgestellt und diskutiert. 
  2. Sodann haben einige Teilnehmer Gelegenheit, die Übung unter realen Bedingungen praktisch auszuprobieren. 
  3. Nun werden die bei den Demonstrationsübungen gewonnenen Erfahrungen aufgearbeitet und in der Schlussdiskussion die letzten Details geklärt, wie z.B.: 
  • Wann teilt der Prüfer dem Fahrlehrer mit, dass ein bestimmter Bewerber die Gefahrbremsung zeigen muss?
  • Ab welchem Tag wird die Gefahrbremsung verbindlicher Prüfungsbestandteil sein? 
  • Wie viel Bewerber pro Prüftermin müssen diese Aufgabe leisten? 

Immer montags

Die Informationsveranstaltungen finden immer montags statt, weil dieser Tag der für F-Prüfungen am wenigsten gefragte ist. Jede Info-Veranstaltung wird ca. 2 Stunden dauern; pro Tag sind drei geplant. 

Die erste Info beginnt um 08.00 Uhr, die zweite um 10.30 Uhr und die dritte um 13.30 Uhr. Nur in Rastatt muss davon abgewichen werden. Dort beginnt die erste Info um 09.00 Uhr, die zweite um 11.30 Uhr und die dritte um 14.00 Uhr. 

Hier die Termine im Überblick:

  • 09.09. in Stuttgart, 
    für die Kreisvereine Stuttgart, Esslingen, Böblingen, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis;
  • 23.09. in Pfullingen,
    für die Kreisvereine Tübingen, Reutlingen, Zollern-Alb-Kreis, Rottweil, Freudenstadt, Calw;
  • 30.09. in Rastatt,
    für die Kreisvereine Karlsruhe, Karlsruhe-Land, Rastatt / Baden-Baden, Enzkreis und Pforzheim, Rhein-Neckar-Kreis, Mannheim und Heidelberg;
  • 07.10. in Heidenheim*,
    für die Kreisvereine Göppingen, Ostalb-kreis, Heidenheim, Alb-Donau-Kreis / Stadt Ulm, Biberach;
  • 21.10. in Ravensburg,
    für die Kreisvereine Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen, Konstanz, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar-Kreis;
  • 28.10. in Freiburg,
    für die Kreisvereine Freiburg / Breisgau / Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Lörrach, Waldshut;
  • 04.11. in Heilbronn,
    für die Kreisvereine Heilbronn, Hohenlohekreis, Schwäbisch-Hall, Main-Tauber-Kreis, Neckar-Odenwald.

Freie Terminwahl 

Jedem Fahrlehrer ist es selbstverständlich überlassen, an welchem Tag und an welcher Info er teilnehmen will. Die Fahrschulen werden rechtzeitig vor dem jeweiligen Termin von ihrer Prüfstelle eingeladen*.  

Obwohl jeder Fahrlehrer den Termin frei wählen kann, ist es aus nahe liegenden Gründen sinnvoll, möglichst an der Informationsveranstaltung des für die jeweilige Fahrschule geltenden Prüfgebietes teilzunehmen. Dem Brief des TÜV liegt ein Rückmeldeformular bei. Die Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, dieses umgehend an das Organisationsbüro zurückzufaxen*. Nur so wird es möglich sein, die Informationsveranstaltungen organisatorisch ordentlich vorzubereiten. 

Auftakt bei Mercedes

Die Auftaktveranstaltung findet im Stuttgarter Mercedes Forum statt. Die Niederlassung Stuttgart der DaimlerChrysler AG lädt alle Fahrlehrer ihres Betreuungsgebietes ein, an diesem Tag auch die Produkte mit dem Stern zu besichtigen, sie Probe zu fahren und sich über Kauf und Leasingmöglichkeiten zu informieren. Außerdem wird die Fahrlehrerversicherung bei dieser Veranstaltung präsent sein und ihre bewährten Produkte, aber auch den neu entwickelten Schutzbrief für Fahrschulen vorstellen. Es lohnt sich also, den persönlichen Zeitplan so einzurichten, dass aus der Info-Veranstaltung ein ergiebiger Info-Tag werden kann.

*Aktuelle organisatorische Mitteilungen - geändert nach Veröffentlichung in der FahrSchulPraxis.

FahrSchulPraxis - Ausgabe August 2002

Erscheinungsdatum 15.08.2002

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