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In der zweiten Julihälfte berichtete ein Kollege, eine junge Dame sei mit ihrem Führerscheinantrag in seine Fahrschule gekommen und habe ihn gebeten, diesen mit seinem Firmenstempel zu versehen. Ein Herr Schwing schicke sie, bei dessen Scout Logic-Fahrschule sie sich zur Ausbildung für Klasse B angemeldet habe. Die theoretische Ausbildung solle sie bei ihm machen und danach für die praktische Ausbildung zur Scout-Logic-Fahrschule wechseln.
Kurz zuvor hatte Herr Schwing den Kollegen angerufen und ihm vorgeschlagen, er könne für die Firma Scout Logic vormittags theoretischen Unterricht abhalten.
Dieses Geschäft hatte der Kollege aber abgelehnt, da ihm bekannt war, dass Herr Schwing kein Fahrlehrer ist und in der Vergangenheit mehrfach durch zweifelhaftes Geschäftsgebaren aufgefallen war. Er stempelte den Antrag nicht ab, vielmehr stellte er gegenüber der jungen Frau klar, dass er mit Herrn Schwing nicht zusammenarbeite. Außerdem informierte er das
zuständige Landratsamt und den TÜV über dieses nach seiner Meinung höchst bedenkliche Ansinnen.
Leider zu früh bezahlt?
Das Beste kommt aber, wie so oft, zum Schluss: Am selben Abend rief die junge Dame eben diesen Kollegen an und fragte, ob er vielleicht eine Telefonnummer kenne, unter der Herr Schwing erreichbar sei. Sie könne ihn unter der ihr mitgeteilten geschäftlichen Rufnummer der Fa. Scout Logic nicht erreichen. Der dringende Wunsch der jungen Dame, mit Herrn Schwing zu sprechen, wird verständlich, wenn man den Bericht der Schwetzinger Zeitung über einen Strafprozess wegen Betrugs gegen Herrn Schwing vom 13. Juni 2002 kennt
(wir hatten den Artikel in Ausgabe 7/02 dieser Zeitschrift auf Seite 380
abgedruckt).
Hatte sie vielleicht schon einen höheren Betrag für "Vermittlung" entrichtet, wie dies Schwing dem oben zitierten Beitrag zufolge in einigen Fällen praktiziert hatte?
Schwing - (k)ein seriöser Geschäftspartner?
Die FahrSchulPraxis hatte bereits Anlass, sich mit Schwing und Scout Logic im Interesse der Aufklärung der Kollegen und der Fahrschüler zu befassen. Als Schwing wegen eines Artikels in der FPX 3/00, Seite 136, vor Gericht zog, bescheinigte ihm das Landgericht Frankfurt im
Hauptsacheverfahren rechtskräftig, es sei u.a. zulässig zu schreiben:
- „Die Verkehrssicherheit interessiert Herrn Schwing, der nicht Fahrlehrer ist, offenbar überhaupt nicht“,
- „Es gehe ihm immer um die schnelle Abzocke“,
- „Wer sich mit ihm einlässt, ist am Ende immer der Dumme“.
Diesem Urteilsspruch ist nichts hinzuzufügen. Wem aber dieses Urteil nicht genügt, wer sich lieber ein eigenes Bild von der Seriosität des Unternehmens Scout Logic machen will, der sollte einfach einmal im Internet die Scout Logic-Seite besuchen und nachlesen, welche gezielten
Falschinformationen dort über die Fahrschulen verbreitet werden. Und wer's dann immer noch nicht begriffen hat und glaubt, mit Herrn Schwing seriöse Geschäfte machen zu können, dem ist leider nicht mehr zu helfen.
Peter Tschöpe
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