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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 29.09.03

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe September/2002, Seite 491

Securix sagt...
ist eine Info-Broschüre, die der Arbeitskreis Verkehrssicherheit Baden-Württemberg, dessen Federführung beim Ministerium für Um-welt und Verkehr Baden-Württemberg liegt, alle zwei Monate herausbringt. Der Abdruck ist kostenlos. Im Urlaubsmonat August widmete sich Securix u. a. dem Thema
Steugut auf der Autobahn

Immer öfter bringen ungesicherte Fahrräder oder andere Ladung auf dem Dach den nachfolgenden Verkehr in Kalamitäten.

Achtung Autofahrer, warnt die Dame im Radio, auf der A 8, Stuttgart Richtung Karlsruhe, zwischen Heimsheim und Pforzheim-Ost, Gefahr durch Gegenstände auf der Fahrbahn. Eine halbe Stunde später präzisiert sie die Durchsage: Fahrzeugteile lägen auf der Strecke, heißt es jetzt. Kurz darauf behindern auf der A 5 vor Ettlingen nicht näher spezifizierte Gegenstände auf der Fahrbahn den Verkehr.

Der unbedarfte Autoradiohörer kann sich ob solcher Meldungen nur wundern: Ist das flächendeckende Verstreuen von Stückgut auf öffentlichen Verkehrswegen vielleicht ein Symptom der Wegwerfgesellschaft? - Längst passt nicht mehr ins Fahrzeug, was heute zu Sport und Spaß oder anderen Zwecken mit dem Auto transportiert wird: Fahrräder, Paddelboote, Surf- oder im Winter Snowboards, Skiausrüstung, Sportartikel jeder Gattung, Gartengeräte, Leitern, Bettrahmen und bei Handwerkstransportern die halbe Werkstatt, finden auf mehr oder weniger geeigneten Trägersystemen Platz. Oft abenteuerliche Turmbauten sind zu beobachten. Eine saftige Vollbremsung oder ein kräftiger Windstoß - und die Utensilien fliegen dem nachfolgenden Fahrer um die Ohren oder in die Windschutzscheibe.

Immer öfter fahren im Urlaubsverkehr Drahtesel mit, die schlecht befestigt, dafür aber mit reichlich Zubehör geschmückt sind: Bei Tempo 120 fliegen Steckschutzbleche, Trinkflaschen, Kindersitze, Einkaufskörbe und Luftpumpen davon und werden zu gefährlichen Geschossen. Nicht selten merken die Leute gar nicht, dass sie etwas verloren haben. Einige, die es doch merken, so berichtet die Polizei, versuchen das verlorene Gepäck selbst von der Autobahn zu holen. Das aber ist lebensgefährlich. Besser ist es, auf dem Standstreifen zu halten und von der nächsten Notrufsäule die Autobahnmeisterei zu verständigen. Die hat Erfahrung mit den Flugobjekten und kann sich beim Bergen besser absichern.

Damit es erst gar nicht zum Verlust kommt, muss man sich zunächst einmal um das richtige und für das spezielle Auto geeignete Trägersystem kümmern. Alles, was hier nicht niet- und nagelfest verzurrt werden kann, muss ins Auto oder daheim bleiben. Vor der Fahrt und während der Fahrt muss in angemessenen Abständen der feste Halt überprüft werden. Vor allem dürfen nur so viele Fahrräder oder Gepäckstücke aufs Dach, wie es die Traglast und die maximal zulässige Dachlast erlauben. Bei Pkw sind das zwischen 50 und 100 Kilogramm.

Bei der Huckepackfahrt ist zu beachten, dass die Fahrräder auf dem Dach nicht nur die Aerodynamik und damit den Kraftstoffverbrauch beeinträchtigen, sondern auch den Schwerpunkt. Das Auto liegt nicht mehr so satt auf der Straße. Die Kippgefahr wächst. Daher Obacht bei Seitenwind und scharfer Kurvenfahrt. Ausreichender Sicherheitsabstand und Vermeiden von abruptem Beschleunigen und Bremsen ist hier ein guter Sicherheitstipp.

Weil es nicht jedermanns Sache ist, die Fahrräder mit viel Kraftaufwand aufs Dach zu hieven, liegen Heckträgersysteme neuerdings im Trend. Hier gilt es allerdings zu beachten, dass die Fahrräder laut Paragraph 22 StVZO seitlich nicht mehr als 40 Zentimeter über den äußeren Rand der Schlussleuchten hinausragen dürfen.

Außerdem dürfen weder Träger noch Räder das Kennzeichen oder "lichttechnische Einrichtungen" verdecken. Andernfalls müssen Kennzeichen und Leuchten am Trägersystem durch ein zweites Paar ergänzt und die Nebelschlussleuchte so geschaltet werden, dass sie dann nur an der Träger-Leuchteneinheit in Funktion ist, was leider immer wieder übersehen wird.

Kritisch sind die Fälle, wo ein Heckträger auf die Kupplung abgestützt wird und zusätzlich noch ein Wohnwagen oder ein anderer Anhänger mitgeführt werden soll. Das Tragegestell darf zum einen die Kurvengängigkeit des Anhängers nicht beeinträchtigen. Zum anderen darf die zulässige Stützlast der Kugelkopfkupplung nicht überschritten werden. Sonst wird die Hinterachse des Fahrzeugs nach unten und die Vorderachse nach oben gedrückt, was beim Fahrverhalten fatale Folgen hat.

Kommt es zu einem Unfall durch ungesicherte Ladung, wird der Autofahrer mitverantwortlich gemacht. War die Dach- oder Stützlast nachweisbar nicht korrekt eingehalten, drohen hohe Bußgelder. Aus gutem Grund: Schwere Unfälle durch unsachgemäße Beladung und abgerissene Dachgepäckträger sind leider keine Seltenheit.

Joachim M. Strampp

FahrSchulPraxis - Ausgabe September 2002

Erscheinungsdatum 15.09.2002

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