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Motorrad total in Andorra. Thema im Theorieblock: Die Verantwortung des Fahrlehrers bei
Ausbildungs- und Prüfungsfahrten. Im Mittelpunkt der Diskussion ein Ausbildungsunfall, bei dem eine Motorradschülerin zu Tode kam.
Ein aus der Berliner Fahrschul Rundschau entnommener Beitrag über eine verhängnisvolle Überlandfahrt, der in der FahrSchulPraxis 9/2002 wiedergegeben war, hatte den Anstoß zu einer sehr ernsthaften Reflexion der dem Fahrlehrer speziell bei der Motorradausbildung übertragenen Sorgfaltspflicht gegeben.
Peter Tschöpe, der diesen Teil des
Seminars leitete, hatte für die Teilnehmer eine Reihe von Fragen vorbereitet, die zunächst in kleinen Arbeitsgruppen erörtert wurden. Bald wurde deutlich, dass der Bericht eine Reihe von Widersprüchlichkeiten enthält, die es schwer machen, das Geschehen richtig zu verstehen. Zum einen die
Aussage der dem Unfall-Lkw folgenden Pkw-Fahrerin, wonach die Motorradgruppe langsam entgegenkam und von ihr rechtzeitig gesehen werden konnte, zum anderen die Einlassung des Fahrlehrers, er habe den entgegenkommenden Lkw erst bemerkt, als er aus der Kurve herausfuhr. War der
Fahrlehrer abgelenkt, weil er im Spiegel die nachfolgende Motorradfahrerin beobachtete?
| Kollege Thomas Krol:
"Ich halte eine Ausbildung ohne Funk für nicht vertretbar, weil der Fahrlehrer keine ausreichende
Einflussmöglichkeit auf seinen Schüler hat. Ob der Funk in der konkreten Situation genutzt hätte, kann ich nicht beurteilen, da die Schilderung des Unfalls zu viele
Unklarheiten enthält. Auch eine gute und konsequente Ausbildung kann nicht mit absoluter Sicherheit bewirken, dass der Fahrschüler keine Fehler macht. In einem solchen Fall kann der Fahrlehrer nur froh sein, wenn kein anderes Fahrzeug in der Nähe ist." |
Wieso ist die Fahrschülerin in der Kurve mit dem Lkw zusammengeprallt, obwohl sie dem Fahrlehrer dichtauf folgte, dieser den Lkw angeblich aber erst beim Verlassen der Kurve bemerkte; also der Lkw sich noch vor der Kurve befand? Da sich diese
Ungereimtheiten nicht klären ließen, hielten sich die Teilnehmer - trotz gewisser Zweifel - an die im Bericht geschilderten Fakten.
- Ist Gruppenfahrt Lernziel für Fahrschüler?
Die erste Arbeitsgruppe beschäftigte sich mit der Frage, ob es nützlich sein kann, auf Ausbildungsfahrten den Fahrschüler durch andere Motorradfahrer (frühere Fahrschüler) begleiten zu lassen. Ist etwa fahren in der Gruppe ein für Anfänger erstrebenswertes Lernziel? Wenn es das wäre, ließe sich das "Mitziehen" von früheren Fahrschülern rechtfertigen. Weil bei Motorrad total gerade auch das Verhalten in der Gruppe eine
wesentliche Rolle spielt, konnte die Gruppe auf eigene Erfahrungen zurückgreifen. Alle waren sich einig, dass die damit zusammenhängenden Lerninhalte sehr intensiv im Theorieunterricht behandelt werden müssen. Deutlich wurde auch, dass Fahrlehrer, die mit dem Motorrad selten oder nie in Gruppen unterwegs sind, ziemliche
Probleme haben dürften, diese Inhalte realistisch zu vermitteln. Deshalb der dringende Rat der Gruppe an die Kolleginnen und
Kollegen: Fahrt möglichst häufig selbst Motorrad und trainiert euch in erfahrenen Gruppen, um euren Fahrschülern sichere, ausgefeilte Techniken für das Verhalten in der Gruppe vermitteln zu können.
Mit überzeugenden Argumenten kam die Gruppe zum Ergebnis, dass Fahrschüler bei der praktischen Ausbildung mit der Thematik
Gruppenfahrt in aller Regel überfordert sein dürften, da sie noch sehr stark mit ihrem eigenen Verhalten und dem der anderen Verkehrsteilnehmer befasst sind.
Bei Gruppenfahrten gilt als wichtige Regel, dass der schwächste Fahrer weit vorn in der Gruppe, möglichst sogar an der Spitze fährt. Das bedeutet, umgesetzt auf die in Frage stehende Überlandfahrt, dass die Fahrschülerin - gefolgt vom Fahrlehrer - an der Spitze der Gruppe hätte fahren müssen. Nur so wäre der Fahrlehrer in der Lage gewesen, die Schülerin bestmöglich zu führen und gegen einen evtl. Geschwindigkeitsdruck der Gruppe abzuschirmen. Durch sein
Vorausfahren hat er ein wesentliches Lernziel der Gruppenfahrt vernachlässigt.
Vorausfahren der routinierten Fahrer bedeutet Aufgabe wichtiger Sicherheitserkenntnisse, die längst auch im Stoff des theoretischen Unterrichts verankert sind. Aus dem Bericht ließ sich im Übrigen nicht entnehmen, in welcher Position die Mitfahrer fuhren.
- Anspruch auf ungeteilte Aufmerksamkeit
Wer als Fahrlehrer eine Gruppenfahrt ins Auge fasst, etwa weil sein Fahrschüler
bereits über Fahrpraxis auf einer Maschine der Klasse A1 verfügt, muss sich fragen, ob er nicht gegen die gesetzliche Pflicht verstößt, dem Fahrschüler seine ungeteilte
Aufmerksamkeit, Sorgfalt und Fürsorglichkeit zu widmen. Wird in einer Gruppe gefahren, muss der Fahrlehrer zwangsläufig auch das Verhalten der übrigen Gruppenmitglieder beobachten. Damit ist er aber mindestens teilweise von seiner eigentlichen Aufgabe, nämlich der Führung, Begleitung und
Beobachtung seines Fahrschülers, abgelenkt.
Auch ist zu bedenken, dass die Wahl der Strecke dem Können des Fahrschülers angepasst werden und in Erwägung gezogen werden muss, im Laufe der Fahrt einen bestimmten Streckenabschnitt wiederholt zu befahren. Das kann notwendig sein, wenn der Fahrschüler beispielsweise beim
Fahrbahnlesen Schwächen zeigt. Die Überlandfahrt kann also nicht von vornherein als
Ausflugsfahrt mit festem Ziel geplant werden.
Als Fazit der Gruppenarbeit, aber auch als das der Schlussdiskussion im Plenum kam heraus:
- Fahren in der Gruppe ist kein Lernziel, das im praktischen Unterricht von Motorradfahrschülern verantwortlich vermittelt werden kann.
- Fahren in der Gruppe setzt voraus, dass der Fahrer über eine gewisse Erfahrung auf dem Motorrad verfügt. Es kann deshalb nur in einer der
Ausbildung folgenden Fortbildung unterrichtet werden. Viele engagierte
Motorradfahrlehrer bieten solche Veranstaltungen seit vielen Jahren ihren ehemaligen Fahrschülern mit großem Erfolg an.
- Sollte der Gesetzgeber einmal über eine zweite Ausbildungsphase für
Motorradfahrschüler nachdenken, müsste das Fahren in der Gruppe auf jeden Fall in diesem Programm enthalten sein.
- Die Begleitung eines Fahrschülers durch Führerscheininhaber (ehemalige Fahrschüler) ist bei allen
Ausbildungsfahrten, speziell aber bei der Motorradausbildung, abzulehnen, da einerseits der Fahrschüler sich unter Druck
gesetzt fühlen kann, andererseits der Fahrlehrer nicht in der Lage ist, sich mit voller Aufmerksamkeit seinem
Fahrschüler zu widmen.
| Kollege Rudi Gäbelein:
"Ich habe beim Lesen zuerst gedacht: "Der Fahrlehrer ist ein armes Schwein." Aber bei mehrmaligem Lesen habe ich eine Reihe von Unvereinbarkeiten entdeckt: Warum hat der Fahrlehrer Begleiter mitgenommen? Wo fuhren eigentlich die beiden Begleiter; hinter dem Schüler oder vor dem Fahrlehrer? Warum hat der Fahrlehrer keinen Funk eingesetzt? Warum hat er den hinter dem Lkw fahrenden Pkw erst beim Verlassen der Kurve erkannt, obwohl die Pkw-Fahrerin die Motorrad-fahrer deutlich vor der Kurve entdeckt haben will? Die Einschätzung des Fahrlehrers, er habe keine Fehler gemacht und er würde alles wieder so machen, kann ich nur als Verdrängung seiner Schuldgefühle verstehen." |
Eine andere Gruppe beschäftigte sich mit der Frage, ob es vertretbar sei, entgegen den Vorschriften der Fahrschüler-Ausbildungs-Ordnung bei Sonderfahrten auf Funkverbindung zu verzichten. Auch stand zur Debatte, ob in der geschilderten
Situation eine Funkanlage nicht hätte helfen können, den Unfall zu vermeiden.
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Kollege Kurt Kleiber:
"Ich will den Kollegen nicht verurteilen. Aber für mich ist klar, er hat Fehler gemacht. Ohne Funk zu schulen, ist für mich nicht akzeptabel." |
Die Gruppe ließ keinen Zweifel daran, dass bei
Sonderfahrten - ganz abgesehen von der gesetzlichen Vorschrift - der Verzicht auf die
Funkanlage unvertretbar ist. Sollte einmal die Funkanlage bei Fahrtantritt defekt sein und kein Ersatz zur Verfügung stehen, müsste gegebenenfalls die Fahrstunde verschoben werden. Die Funkanlage diene nicht nur der Führung des Schülers, sondern besonders auch dazu, ihn rechtzeitig auf versteckte oder unmittelbar drohende Gefahren hinweisen und ihn auch beim Lesen der Fahrbahn unterstützen zu können. Im Übrigen kann das gesetzliche Gebot, den Schüler bei den
Sonderfahrten überwiegend vorausfahren zu lassen, natürlich nur sinnvoll erfüllt werden, wenn eine Funkanlage eingesetzt wird. Nur beim Vorausfahren hat der Schüler die Möglichkeit, sich im selbständigen
Einschätzen von Situationen zu üben.
- Hätte Funk den Unfall vermeiden können?
Bei der Frage, ob der Unfall beim Einsatz einer Funkanlage hätte vermieden werden können, gingen die Meinungen auseinander. Einig waren sich alle Teilnehmer, dass die Funkanlage in dem Moment, da sich das Motorrad der Schülerin in der Kurve
aufrichtete, nichts mehr genützt hätte. Allerdings wollte eine Reihe von Kollegen nicht
ausschließen, dass der vorausfahrende Fahrlehrer, der den Lkw zwei bis drei Sekunden vor dem Unfall gesehen hatte, noch die
Möglichkeit gehabt hätte, die Schülerin über Funk anzuweisen: "Gas weg, ganz rechts bleiben!" Damit hätte das wahrscheinlich unfallursächliche Erschrecken der Schülerin zumindest gemildert werden können.
Allerdings gaben andere Kollegen zu bedenken, dass der Fahrlehrer vielleicht nicht mit dem Erschrecken der Schülerin gerechnet und deshalb auf einen Hinweis verzichtet hätte.
| Kollege Karl-Heinz Hiller:
"Ich halte es für verantwortungslos, ohne Funk auszubilden. Der gehört von der ersten Minute an dazu. Das Vorausfahren des Fahrlehrers ist für mich auch nicht akzeptabel. Es kann mitunter sinnvoll sein, kurzfristig etwas zu demonstrieren, zum Beispiel die optimale Kurvenlinie, aber ich muss vor allem den Schüler beobachten. Der Kollege tut mir natürlich leid. Ich wünsche keinem, dass er in eine solche Lage kommt. Ich bin sicher, dass auch die engagiertesten Motorradausbilder schon Situationen erlebt haben, wo der Fahrschüler einen vermeidbaren Fehler gemacht hat, aber der Schutzengel Überstunden leistete, so dass es nicht zum Unfall kam." |
Da aber die gerichtlich bestellten Gutachter in Kenntnis aller Fakten zum Ergebnis kamen, der Einsatz einer Funkanlage hätte im konkreten Fall den Unfall auch nicht vermeidbar gemacht, diskutierte die Gruppe nur noch die Frage, wie im Gefahrenfall Hinweise an den Schüler formuliert sein müssen. Man war sich einig, dass die Hinweise kurz und konkret das gewünschte Handeln beschreiben müssen, nicht aber, was zu unterlassen ist. "Blick nach rechts in die Kurve" wäre in der konkreten Situation eine mögliche Anweisung gewesen. Der Hinweis "Achtung, schneller Lkw kommt entgegen" hätte dagegen eher negative Folgen haben können. Oder der Hinweis "Kräftig abbremsen" bewirkt mehr als der "Fahr nicht so schnell." Positiv formulierte Hinweise für das Handeln sind hilfreich.
- Wünsche an die Hersteller von Funkanlagen
Im Anschluss formulierten die Teilnehmer noch einige Wünsche an die Hersteller von Funkanlagen für die Motorradausbildung:
- Der Empfang müsste so verbessert werden, dass keine Silbe mehr verloren geht¸ gleich ob VOX-Schaltung oder Sprechtaste am Mikrofon.
- Die Reichweite muss, auch wenn sich Hindernisse zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer befinden, mindestens 500 Meter betragen.
- Das Gerät muss auch bei Feuchtigkeit oder Nässe störungsfrei arbeiten.
- Die Lautstärke sollte sich automatisch den Fahrgeräuschen anpassen; also bei steigender Geschwindigkeit (Autobahnfahrt) lauter werden.
- Die Anlage sollte automatisch sowohl dem Fahrschüler als auch dem Fahrlehrer ein deutlich wahrnehmbares Signal geben, wenn die
Funkverbindung abreißt.
- Der Fahrlehrer sollte ein Signal
bekommen, wenn der Akku am Schülergerät leer wird.
- Ein deutlich wahrnehmbares Signal sollte der Schüler bekommen, wenn die Verbindung ausfällt.
Weiterhin wurde festgestellt, dass ein
permanent offenes Mikrofon den Fahrschüler irritieren kann, da unnötige Geräuschübertragung erfolgt.
Gegensprechen ist nicht notwendig. Es kann nach den Erfahrungen der Teilnehmer sogar störend wirken, weil der Fahrschüler einen Teil seiner Aufmerksamkeit auf das Gegensprechen richten muss.
- Ist Vorausfahren wieder in?
Die dritte Gruppe beschäftigte sich vor allem mit der Frage, wie sinnvoll das Vorausfahren des Fahrlehrers ist. Einigkeit herrschte darin, dass der vorausfahrende Fahrlehrer nicht in der Lage ist zu beobachten, ob der Schüler die Kurve auf der richtigen Linie fährt, da er selbst darauf achten muss, die Kurve richtig einzuleiten und die für seine Sicherheit optimale Fahrlinie einzuhalten. Solange er sich selbst in der Kurve befindet, kann er im Spiegel nicht mehr erkennen, ob der Schüler die Kurve richtig einleitet.
| Kollege Helmut Schwitalla:
"Die Sachverständigen haben sicher im Detail geprüft, wie es zu dem Unfall kam. Ich sehe mich außer Stande, ein Urteil zu dem Verhalten des Kollegen abzugeben. Sicher hat jeder Ausbilder schon Situationen erlebt, in denen der Schüler einfach nur Glück hatte. Auch bei noch so sorgfältiger Vorbereitung lassen sich Überraschungen nicht ganz ausschließen." |
Er sieht nur, wie der Schüler aus der Kurve herauskommt und kann daraus
Schlussfolgerungen ziehen. Ein zeitweiliges, auf einige Kurven beschränktes Vorausfahren zur Demonstration der richtigen Kurvenlinie kann sinnvoll sein, die Beobachtung des Schülers aber müsse weitaus höheren Rang haben, war die einhellige Meinung.
Konsequente Beobachtung und Anleitung des Schülers sei aber nur möglich, wenn der Schüler vorausfährt. Wenn der Fahrlehrer zur Demonstration des Kurvenfahrens vorausfährt, muss er darauf achten, dass der Schüler einen ausreichenden Abstand einhält, damit er lernt, den Blick weit nach vorne zu richten. Dichtes Auflaufen lassen des Schülers ist eher nachteilig.
Die letzte Gruppe beschäftigte sich mit der Frage, ob die Fahrschüler-Ausbildungs-Ordnung, die den Einsatz einer Funkanlage erst gegen Ende der Grundausbildung und bei den Sonderfahrten verbindlich
vorschreibt, in diesem Punkt noch zeitgemäß ist. Die Gruppe schlug nach eingehender Diskussion folgende Empfehlung vor, der sich alle Teilnehmer vorbehaltlos anschlossen:
Bei nächster Gelegenheit sei § 5 Absatz 2 der Fahrschüler-Ausbildungs-Ordnung so zu ändern, dass der Einsatz einer
Funkanlage bei der gesamten Ausbildung, also von der ersten Stunde an, zwingend vorgeschrieben ist.
Peter Tschöpe
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