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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 29.09.03

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Oktober/2002, Seite 555

Ministerium für Umwelt und Verkehr BW

Personalwechsel im Ministerium

 

Rotation ist das Stichwort. In den baden-württembergischen Landesministerien hat es die Bedeutung, dass Beamte der höheren Ränge nach gewissen Zeiträumen immer wieder mit neuen Aufgaben betraut werden. Erhaltung der Flexibilität, Erweiterung des beruflichen Horizonts und einiges mehr verspricht sich der Dienstherr für seine Manager davon - wahrscheinlich sogar zu Recht.

Zum 01. Juli dieses Jahres "rotierte" Regierungsdirektor Alfons Eggersmann innerhalb des Ministeriums für Umwelt und Verkehr vom Referat Verkehrssicherheit zum Referat Gewässerschutz.


Reg.Dir. Alfons Eggersmann

Alfons Eggersmann war seit 1990 für das Fahrerlaubnis- und Fahrlehrerrecht zuständig. Er hat während dieser Zeit das Land Baden-Württemberg in den einschlägigen Arbeitsgruppen vertreten und maßgeblich bei der Neugestaltung des Fahrerlaubnisrechts mitgewirkt. Daher rührt, dass der neben seinem Studium in Deutschland auch an einer französischen Eliteschule ausgebildete Jurist nicht nur den Geist des Rechts kennt, sondern auch in den Details bestens bewandert ist. 

  • Impulse für das Fahrlehrerrecht

Eggersmann hat für die Fortentwicklung des Fahrlehrerrechts entscheidende Impulse gegeben. Er vertrat immer eine klare rechtliche Linie. So auch in der Frage der Verantwortung des Fahrschulinhabers für die in seinem Unternehmen durchgeführten Ausbildungen, die unteilbar ist. In einem Interview mit dieser Zeitschrift (Ausgabe 5/01) hat er diese Position unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Als Mitglied der Arbeitsgruppe Fahrlehrer / Fahrschulen hat er wesentliche Beiträge zu den Regelungen über die so genannte Gemeinschaftsfahrschule geleistet. Auch dabei kam es ihm immer darauf an, die Verantwortung des einzelnen Fahrschulinhabers unmissverständlich zu formulieren.

  • Maßnahmenkatalog Fahrlehrerrecht

Unter der Leitung von Alfons Eggersmann entwickelte 1993 eine Arbeitsgruppe den ersten baden-württembergischen Maßnahmen- und Bußgeldkatalog für das Fahrlehrerrecht, der sich als Arbeitshilfe für die Verwaltungsbehörden bewährt hat. 

  • Mehr Gerechtigkeit bei Prüfungsorten 

In der äußert schwierigen, emotionsbelasteten Aufgabe der Neubestimmung der Prüfungsorte, die er bei Amtsantritt als unerledigten Vorgang aus den 80er Jahren auf seinem Schreibtisch vorfand, zeigte Eggersmann einmal mehr Umsicht und Standhaftigkeit. Er hat mit dem erfolgreichen Abschluss dieser heiklen Angelegenheit dafür gesorgt, dass die von der Örtlichkeit ausgehenden Prüfungsanforderungen in Baden-Württemberg nun stark angenähert und damit auch ein gutes Stück gerechter geworden sind.

Für seine hervorragende Arbeit während mehr als 12 Jahren und seine verlässliche Bereitschaft zu konstruktiver Zusammenarbeit danken ihm die Fahrlehrer in Baden-Württemberg. Wir wünschen Herrn Eggersmann für seine persönliche und berufliche Zukunft alles Gute. 

Seinen Nachfolger, Oberregierungsrat Peter Poymann, wollen wir an dieser Stelle unseren Lesern kurz vorstellen.
Peter Poymann war nach dem Jura-Studium 1991 zunächst als Stellvertreter des Umweltdezernenten beim Landratsamt in Heilbronn tätig. 1993 wechselte er zum Ministerium für Umwelt und Verkehr und war dort bis zu seiner Ernennung zum Oberregierungsrat in verschiedenen Positionen tätig. 

Wir wünschen Herrn Poymann allzeit Fortüne bei seiner verantwortungsvollen Aufgabe. Der Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. ist gerne bereit, ihn dabei nach seinen Möglichkeiten zu unterstützen.

FahrSchulPraxis - Ausgabe Oktober 2002

Erscheinungsdatum 15.10.2002

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