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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 29.09.03

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe November/2002, Seite 593

Praktische Prüfung

Abfahrtkontrolle rationell gestalten

 

Unser Autor Jürgen Bauer nimmt heute die Abfahrtkontrolle der praktischen Prüfung unter die Lupe und sagt, wie es vernünftig und rationell laufen kann. 

Immer wieder, so wird berichtet, gebe es bei Prüfungen unterschiedliche Meinungen darüber, was der Fahrschüler und was der Fahrlehrer bei den Abfahrtskontrollen zu tun hätten. Müssen bei Klasse C die Aufgaben aus der Karte 3 behandelt werden (u. a. Funktion von Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht und Umrissleuchten vorn), stellt sich die Frage, wer die Schalter betätigt und wer die Leuchten überprüft. 

Freilich könnte der Fahrschüler zunächst das Standlicht einschalten, dann aussteigen, die Funktion überprüfen, danach dasselbe für das Abblendlicht und noch einmal für das Fernlicht. Dass dieses Hin und Her bei einem modernen Fahrerhaus in jedem Fall einen hohen sportlichen Wert hätte, steht außer Zweifel. Bei diesem Verfahren würde Aufgabenkarte 9 den sportlichen Nutzen sogar noch steigern, weil nämlich die Schlussleuchten zu überprüfen sind. 

Kostbare Prüfungszeit geht verloren 

Dass so aber kostbare Zeit für die Prüfungsfahrt verloren ginge, ist klar. Überdies ginge z. B. bei Aufgabenkarte 1 jeglicher sportive Einsatz ins Leere, denn nun müssen die Bremsleuchten überprüft werden. Und dazu ist, steht das Fahrzeugheck nicht gerade dicht vor einer weißen Wand, in jedem Fall eine zweite Person erforderlich. Wie soll man verfahren? Geht man davon aus, dass der Bewerber in der Prüfung das einwandfreie Schalten der Beleuchtungseinrichtungen zeigen soll, ist es einfach: Der Bewerber schaltet das Licht ein, der Fahrlehrer prüft, ob es brennt. Diese Auffassung ist im Übrigen mit der TP-Leitung abgestimmt. Entsprechend ist bei den ZugKlassen die Funktion der elektrischen Einrichtungen des Anhängers zu überprüfen 


... das war früher einfacher

Bei Zügen ist Zeitökonomie besonders wichtig 

Bei den Zug-Klassen taucht gelegentlich die Frage auf, ob beim Verbinden und Trennen streng nach der numerischen Reihenfolge zu verfahren sei. Auch in dieser Frage haben TP-Leitung und Vorstand des Fahrlehrerverbandes eine einheitliche Meinung: 

Die Reihenfolge der einzelnen Handhabungen ist unverbindlich. Die Nummerierung dient lediglich der Aufzählung, nicht aber der Festlegung der Folge der Handhabungen.

Einiges freilich ergibt sich von selbst. So ist bei Klasse BE selbstverständlich zunächst das Zugfahrzeug an den Anhänger heranzufahren, bevor das Abreißseil eingehängt werden kann. Ob aber zuerst das Abreißseil eingehängt oder der Elektroanschluss hergestellt wird, ist für die Bewertung der Prüfung ohne Bedeutung

Jürgen Bauer

 

 

 

FahrSchulPraxis - Ausgabe November 2002

Erscheinungsdatum 15.11.2002

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