FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e. V.

  

www.flvbw.de

 

Home     RSS     Kontakt     Impressum     Suche

 

Home

News im Web

Fahrschulsuche

Infos für Fahrschüler

Infos für Verkehrsteilnehmer

Infos für Fahrlehrer

Fortbildungsangebote für Fahrlehrer

FahrSchulPraxis
Die Fachzeitschrift
des Verbandes

Ausgaben 2002

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dezember 2002

November 2002

Oktober 2002

September 2002

August 2002

Juli 2002

Juni 2002

Mai 2002

April 2002

März 2002

Februar 2002

Januar 2002

Übersicht 2002

und mehr...

 

 

 

 

Jahresübersichten

Titelsuche

Abonnement

AGB

Führerscheinklassen

Gerichtsurteile

FAQ

Presse News

Interessante Links

Geschichte

Schmunzelecke

Mitglied im Verband

Suche nach Inhalten

Wir über uns

Kontakt

Impressum

 

FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.

und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen

Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
zum Kontaktformular ...

 

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 29.09.03

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe November/2002, Seite 570

Jetzt wird's Ernst

Erlass zur Gefahrbremsung

 

Da die Prüfungsrichtlinie bis zum Inkrafttreten der Vorschriften über die Gefahrbremsung nicht ganz fertig gestellt werden konnte, hat das baden-württembergische Ministerium für Umwelt und Verkehr durch Erlass die Grundlage für die rechtlich einwandfreie Durchführung der Prüfungen geschaffen. Der Erlass entspricht den im Entwurf der Prüfungsrichtlinie vorgesehenen Regelungen. Erfreulich ist der "weiche" Übergang, den der Erlass für die ersten zwei Monate vorsieht; das Ministerium ist hier den Anregungen aus der Praxis gefolgt: Bis Ende des Jahres soll kein Bewerber in der praktischen Prüfung alleine wegen der Gefahrbremsung hängen bleiben. 

Fahrerlaubnisrecht;

Durchführung der Grundfahraufgabe "Gefahrbremsung" im Rahmen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung Klasse B

Durch die Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (FeVÄndV) vom 07.08.2002 (BGBl. I vom 23.08.2002, S. 3267) wird in Ziffer 2.1.4.2.2 der Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) der Prüfungsstoff für die praktische Prüfung im Rahmen der Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B um die Grundfahraufgabe "Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung" ergänzt. Diese Regelung tritt gemäß Artikel 8 der FeVÄndV am 01.11.02 in Kraft. Ab diesem Termin ist die Grundfahraufgabe "Gefahrbremsung" als alternative Grundfahraufgabe verbindlich vorgeschrieben. 

Nähere Vorgaben zur Durchführung der "Gefahrbremsung" wird eine Neufassung der Richtlinie für die Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen (Prüfungsrichtlinie) enthalten, die sich gegenwärtig in Vorbereitung befindet. 

Im Vorgriff hierauf wird gebeten, ab 01.11.02 die Grundfahraufgabe "Gefahrbremsung" wie nachfolgend näher beschrieben durchzuführen.

Inhalt der Grundfahraufgabe "Gefahrbremsung"

Der Bewerber hat den Pkw durch Betätigen der Betriebsbremse mit höchstmöglicher Verzögerung aus einer Geschwindigkeit von ca. 40 km/h zum Stillstand zu bringen. 

Die Aufgabe setzt voraus, dass durch den Fahrlehrer sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Schulterblick) vor dem Beginn der Bremsung nicht erforderlich. Die Anweisung zur Durchführung der Bremsung erfolgt durch den Fahrlehrer.

Der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer soll in der Regel den Fahrlehrer vor Beginn der Prüfungsfahrt informieren, dass der Bewerber die Grundfahraufgabe "Gefahrbremsung" durchführen soll. 

Fehlerbewertung

  • Zu geringe Ausgangsgeschwindigkeit,
  • kein schlagartiges Betätigen der Betriebsbremse,
  • Nichterreichen der notwendigen Verzögerung,
  • wesentliches Abweichen von der Fahrlinie durch fehlerhaftes Lenken,
  • Abwürgen des Motors.

Im Übrigen gelten die Regelungen der Anlage 3 zur Prüfungsrichtlinie in der bisher gültigen Fassung.

Grundsätzlich ist die Grundfahraufgabe "Gefahrbremsung" bei ca. 30 Prozent der Bewerber der Klasse B jedes Prüfungstermins zu prüfen.

In einer Übergangsphase bis Ende Dezember 2002 soll die fehlerhafte Ausführung der Gefahrbremsung nicht zum Nichtbestehen der praktischen Prüfung führen.

 

Alle 21 Einweisungen erfolgreich abgeschlossen
Die folgenden Bilder entstanden bei der Einweisung im A-Klasse-Werk der DaimlerChrysler AG in Rastatt am 30.09.2002.


Starker Andrang; 
Der Verbandsvorsitzende Peter Tschöpe begrüßt die Teilnehmer
rechts im Bild: Leiter des Kundencenters, Waldemar Epple, dahinter der Leiter der Technischen Prüfstellen, Marcellus Kaup


Bei allen Veranstaltungen präsent: 
Die Fahrlehrerversicherung
Direktionsbeauftragter Jörg Pfitzer stand immer zur Beratung bereit


Britta Henninger von der DaimlerChrysler Bank erläuterte 
verschiedene Finanzierungskonzepte


Nach getaner Arbeit war die Stärkung in der Cafeteria verdient

Bei einem Gewinnspiel waren drei attraktive Preise zu gewinnen:

  1. Teilnahme an einem Fahrsicherheits training,
  2. ein Hotelgutschein und 
  3. ein Wochenende im SLK. 

Als kleine Gegenleistung waren die Fahrlehrer gebeten worden, von ihnen gewünschte Konfigurationen für Fahrschul-Pkw zu notieren. Vieles hat DaimlerChrysler schon umgesetzt, aber es blieben einige praxisnahe Wünsche, die sowohl von Fahrlehrern als auch von TÜV-Mitarbeitern genannt wurden. 

Dies alles wird geprüft, um ggf. in Nachfolgemodellen verwirklicht zu werden. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, hier einige der Anregungen: 

  • beleuchteter Fußraum,
  • komfortable Sitze,
  • Blinkeranzeige im Innenspiegel,
  • komplettes Fahrschulpaket ab Werk: zusätzliche Innen- und Außenspiegel und Doppelpedale,
  • leistungsfähige Klimaanlage,
  • gute Erkennbarkeit der Anzeigen vom Fahrlehrer bzw. Prüferplatz, z.B.: Tacho, Blinker, Tankanzeige,
  • Doppelbedienung, mit der der Fahrschüler "überspielt" wer den kann,
  • größerer Fußraum für die Rücksitze,
  • Vorrichtung für Motorradfunk,
  • seitliche Abstandsmesser,
  • stärkere Diesel-Motoren,
  • beheizte Zusatz-Außenspiegel,
  • große Ablagen (evtl. auszieh bare Schreibunterlage),
  • akustische Bremskontrolle,
  • umschaltbares Getriebe (Automatik/Schaltung),
  • alternative Energieangebote,
  • Anschlussmöglichkeit für Laptop,
  • mehr Stauraum,
  • sämtliche Spiegel (inkl. Zusatzspiegel) vom Beifahrer bedienbar,
  • zusätzliche Leseleuchte,
  • Multifunktionsanzeige,
  • Verbrauchsanzeige,
  • entspiegelte Frontscheibe,
  • optische Ganganzeige bei allen Modellen.

 

 

 

 

FahrSchulPraxis - Ausgabe November 2002

Erscheinungsdatum 15.11.2002

Artikel dieser Ausgabe im WWW: