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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 29.09.03

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Januar/2003, Seite 11

Raus aus dem Prüfgebiet

Horizont der Ausbildung erweitern

 

Die besonderen Ausbildungsfahrten, vor allem die Autobahn- und Überlandfahrten, ermöglichen es, den Fahrschülern unbekanntes Terrain zu erschließen und sie so umfassender auszubilden. Beispielsweise nutzen Kolleginnen und Kollegen aus der Rheinebene die Überlandfahrten, ihre Schüler die besonderen Anforderungen der bergigen Straßen des Schwarzwaldes erfahren zu lassen.

Nach § 5 FahrschAusbO müssen die Überland- und Autobahnfahrten so geplant werden, dass jeder Fahrschüler mindestens eine Doppelstunde, also 90 Minuten, am Stück fährt. Je nach Entfernung kann die Anfahrt zur Autobahn 45 Minuten oder sogar länger dauern. In solchen Fällen ist es nicht unüblich, für einen Fahrschüler einen Block von 6 Fahrstunden einzuplanen: je eine Überlandfahrt zu Beginn und zum Schluss - und dazwischen vier Autobahnfahrten. Abgesehen von pädagogischen Bedenken wäre fraglos jeder Fahrschüler physisch stark überfordert, müsste er 6 Fahrstunden an einem Stück fahren. Es stünde auch im Widerspruch zu den im theoretischen Unterricht vermittelten Erkenntnissen über die Gefahren einer zu langen Fahrtdauer und die Notwendigkeit von Ruhepausen. 

Größere Pausen einplanen 

Die große Tour erfordert also ausreichend Pausen, in denen die Fahrschüler ihre Kräfte auffrischen können. Bei 6 Fahrstunden sind nach meiner Erfahrung mindestens zwei Pausen zu je 45 Minuten erforderlich. Demnach müssen für 6 Fahrstunden 6 volle Stunden (360 Minuten) eingeplant werden. Die Pausen müssen echte Ruhephasen sein, nicht nur kurz mal eine Zigarette oder eine Tasse Kaffee. Der Fahrlehrer hat hierbei Gelegenheit, in der Praxis zu demonstrieren, was er in der Theorie über die körperliche und psychische Belastung langer Fahrten überbringt. Er soll zeigen, wie durch sinnvolle Bewegung Frische regeneriert werden kann. Dabei können spezielle Dehnungs- und Bewegungsübungen, wie sie auf der letztjährigen Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. vorgeführt wurden, gut helfen. Auch sollte der Fahrlehrer in den Pausen den Ablauf der vorangegangenen Ausbildungsfahrt noch einmal Revue passieren lassen und mit dem Schüler Lobenswertes wie auch Kritisches besprechen. 

Vom Land in die Großstadt

Auch wer bis zur nächsten Autobahneinfahrt nur eine knappe Viertelstunde einplanen muss, kann seinen Schülern durch die Zusammenlegung von Fahrstunden Ausbildungsinhalte vermitteln, die in separaten 90 oder 135 Minuten nicht möglich sind. So etwa das Fahren in einer Großstadt mit Straßenbahnverkehr. Das geht am besten in Tagesfahrten mit zwei oder drei Fahrschülern. Bei solchen Tagestouren wechseln sich die Schüler regelmäßig nach 45 oder 90 Minuten ab. Ausreichende Pausen dürfen auch dabei nicht vergessen werden. So können die Fahrschüler lernen, wie lange Urlaubsreisen geplant werden müssen. Unlängst hat eine Mutter beim Fahrlehrerverband nachgefragt, ob es zulässig sei, dass der Fahrlehrer mit ihrem Sohn an einem Tag alle 12 Sonderfahrten fährt. Ein solches Pensum ist, einmal abgesehen vom 495-Minuten-Limit, pädagogisch ganz einfach unsinnig. Wenn Eltern in einem solchen Fall einen Teil der Ausbildungskosten wegen mangelhafter Vertragserfüllung zurückverlangen, darf sich niemand wundern.

Jürgen Bauer

 

FahrSchulPraxis - Ausgabe Januar 2003

Erscheinungsdatum 15.01.2003

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