|
Im Laufe der nächsten 10 Jahre werden in Baden-Württemberg zahlreiche
Fahrschulinhaber altersbedingt ihren Betrieb übergeben. Für die Planung dieser Aktion ist es nie zu früh. Nur so ist ein reibungsloser und für beide Seiten wirtschaftlich günstiger Übergang möglich. In den zurückliegenden Jahren hat die FSG/TTVA mbH im Auftrag des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. und in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Ansgar Brendel
Seminare für die Betriebsübergabe entwickelt und durchgeführt.
FPX: Herr Brendel, seit fünf Jahren führen Sie für den Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. eintägige
Spezialseminare unter dem Motto "Betriebsaufgabe / Betriebsübergabe" durch. Wie kam es zu diesem Angebot?
Brendel: Der Verbandsvorsitzende, Peter Tschöpe, erzählte mir einmal, dass in zunehmendem Maße Kolleginnen und Kollegen sich an den Verband wenden, um die Betriebsübergabe zu besprechen. Dabei kommen diese Fahrschulinhaber fast immer erst im letzten Moment, wenn die
Betriebsübergabe schon so gut wie entschieden ist. In vielen Fällen ging den Betroffenen bares Geld verloren, weil sie die Übergabe in einem ungünstigen Moment durchgeführt haben.
FPX: Haben Sie dafür ein konkretes
Beispiel?
Brendel: Im Jahr 1999 hat der Gesetzgeber die Regelungen über die Freigrenze für den Veräußerungsgewinn neu gefasst. Wurde vor diesem Termin ein Betrieb als Ganzes aufgegeben, konnte ein Veräußernder, der mindestens 55 Jahre alt war, bis zu 60.000 DM steuerfrei bekommen. Was darüber hinausging, musste mit dem halben Steuersatz versteuert werden. Wurde ein Betrieb nach diesem Stichtag veräußert, blieb der Veräußerungsgewinn bis zu 100.000 DM steuerfrei. Allerdings war der Staat beim übersteigenden Betrag mit dem vollen Steuersatz beteiligt. In diesem Zeitraum war es von erheblicher Bedeutung, ob die Veräußerung vor oder nach dem Stichtag erfolgte:
Wer sich erst beraten ließ, wenn der Zeitpunkt für die Betriebsübergabe bereits feststand, lief Gefahr, Geld an den
Finanzminister zu verschenken.
FPX: Sind denn die Veräußerungserlöse beim Verkauf einer Fahrschule tatsächlich so hoch, dass die Änderung der Freigrenze sich ausgewirkt hat?
Brendel: Das war in einer Reihe von Fällen von Bedeutung. Man muss bedenken, dass sich bei der Betriebsübergabe auch die Auflösung der stillen Reserven steuerlich auswirkt. Hatte beispielsweise ein
Fahrschulinhaber in den 60er Jahren ein Haus gebaut und die Kosten für die darin befindlichen
Unterrichts- und Büroräume wegen der betrieblichen Nutzung steuerlich geltend gemacht, wird der Wert dieser Anteile am Haus bei der Betriebsaufgabe steuerlich bedeutsam. Ähnlich sieht es aus, wenn der Fahrschulinhaber einen Lastzug gekauft hat und diesen bei der Betriebsaufgabe mit verkauft. So kann es zur Aktivierung erheblicher Beträge kommen, die den Veräußerungsgewinn über die Freigrenze hieven.
FPX: Und was empfehlen Sie in diesen Fällen? Sie können doch die
Steuervorschriften nicht außer Kraft setzen.
Brendel: Nein, natürlich nicht. Aber ich kann durch frühzeitige Gestaltung, beispielsweise bei der Abschreibung, den Veräußerungsgewinn beeinflussen. Das geht aber nur dann, wenn ich mir als Fahrschulinhaber frühzeitig klar werde, wann die
Betriebsübergabe erfolgen soll.
FPX: Gibt es andere Aspekte, die von Bedeutung sind?
Brendel: Ich stelle immer wieder fest, und diese Beobachtung wird mir vom
Verbandsvorsitzenden, der ja auch viele Einzelberatungen durchführt, immer wieder bestätigt, dass viele ältere Kollegen den Gedanken an die Betriebsübergabe zwar frühzeitig fassen, dann aber ganz schnell wieder verdrängen. Das ist wie bei der Abfassung eines Testaments. Jeder weiß, dass es wichtig ist, aber viele scheuen sich, diesen wichtigen Schritt auch zu gehen. Ich kann dieses Zögern zwar verstehen. Wer setzt sich schon gern mit dem Sterben auseinander. Ebenso ungern beschäftigt man sich mit dem Gedanken, aus dem Berufsleben auszuscheiden. Wir wissen ja, dass dies nicht nur Selbständigen so geht, sondern auch vielen Arbeitnehmern, die mit dem Eintritt in die Rente oftmals die Sorge haben, ins Bodenlose zu fallen.
FPX: Lässt sich das denn ändern?
Brendel: Nach meinen Beobachtungen ist es sehr wohl möglich. Ich habe viele
Mandanten, auch aus anderen Branchen, die sich auf den Ausstieg rechtzeitig vorbereitet und dann auch den Übergang leicht
geschafft haben. Allerdings sind dabei nicht nur die Firmeninhaber von Bedeutung.
FPX: Wer denn noch?
Brendel: Ich stelle in meinen Seminaren immer wieder fest, dass die
Fahrschulinhaber mit dem Gedanken an die Betriebsaufgabe oft leichter klar kommen als deren Ehefrauen. Diese sehen dem Zeitpunkt der Betriebsübergabe sehr viel sorgenvoller entgegen.
FPX: Woran könnte das liegen?
Brendel: Zum einen können sich viele Ehefrauen nur schwer an den Gedanken gewöhnen, dass ab dem Tag X der
Ehemann, der die ganzen Jahre nur zu den Mahlzeiten und dann erst wieder am späten Abend auftauchte, plötzlich den ganzen Tag zu Hause sein wird. Zum anderen ist es natürlich auch für die Ehefrauen sehr schwierig, soweit sie selbst in der
Fahrschule die Büroarbeiten erledigt haben und im Organisationsablauf der Fahrschule voll
eingebunden waren, sich anzupassen. Für sie war es oft nicht oder nur in einem sehr geringen Umfang möglich, neben der Arbeit im Betrieb und für die Familie die eigenen Wünsche zu erkennen und noch schwerer, sie auch umzusetzen. Für diese Frauen ist der Gedanke an die Betriebsaufgabe oft noch viel unerträglicher als für deren Männer.
FPX: Heißt das, dass in Ihren Seminaren auch diese Themen eine Rolle spielen?
Brendel: Natürlich bin ich kein
Lebensberater und sehe es auch nicht als meine Aufgabe an, den älteren Fahrschulinhabern und ihren Ehefrauen Lebensentwürfe für die Zeit nach der Betriebsaufgabe zu machen. Dafür gibt es andere Fachleute. Aber selbstverständlich spreche ich diese Themen in meinen Seminaren auch an. Das gehört ja zur frühzeitigen Planung der
Betriebsaufgabe bzw. Betriebsübergabe unbedingt dazu.
FPX: Wir haben die ganze Zeit nur von den älteren Kolleginnen und Kollegen gesprochen. Bieten Sie auch Seminare für die Jungunternehmer an?
Brendel: Wir hatten dies einmal ins Auge gefasst, sind aber dann wieder davon abgekommen. Zum einen müssen angehende Fahrschulinhaber ja seit dem Jahr 1999 einen 70-stündigen Lehrgang in
Fahrschulbetriebswirtschaft besuchen, in dem auch die Fragen der Betriebsübernahme Inhalt sind. Zum anderen hat es sich gezeigt, dass ein Seminar sehr interessant wird, wenn nicht nur aufgabewillige Fahrschulinhaber, sondern auch zukünftige Jungunternehmer teilnehmen.
FPX: Heißt das, dass an Ihren Seminaren auch angehende Fahrschulinhaber teilnehmen?
Brendel: So ist es. In einigen Fällen war es sogar so, dass der ältere Kollege, der sich mit dem Gedanken der Betriebsaufgabe beschäftigte, seinen potenziellen Nachfolger und sogar dessen Frau in das Seminar mitbrachte. Dies war natürlich besonders hilfreich, da beide wussten, worauf es bei dem geplanten Schritt ankommt. In der heutigen Zeit ist die Planung der Übernahme eines Betriebes - und das gilt nicht nur für
Fahrschulen - von entscheidender Bedeutung. Die Übernahme muss frühzeitig geplant werden, weil die Banken eine einwandfreie Planung sowohl des Investitionsrahmens als auch der Liquidität bzw. Finanzierung fordern. Die Kriterien von BASEL II werden heute bereits auf alle Darlehensanträge angewandt. Selbst bei Darlehenssummen von 20.000 EURO fordern die Banken die Kriterien von BASEL II ein.
FPX: Was bedeutet denn BASEL II genau?
Brendel: Unter dem Eindruck mehrerer Finanzskandale wurden in einer Reihe von Konferenzen, die in Basel stattfanden, für den Europäischen Wirtschaftsraum Kriterien entwickelt, die bei der Vergabe von Krediten von den Banken einzuhalten sind. Dabei galt das Augenmerk der
Konferenzteilnehmer zunächst nur Großkrediten von einigen Hunderttausend oder gar Millionen EURO. Diese sollten genauer unter die Lupe genommen werden. In einem weiteren Schritt wurden die Kriterien dann auch auf kleinere Kredite ausgedehnt. Das führt dazu, dass die Bewilligung der für eine Betriebsübernahme erforderlichen Mittel von einer sehr sorgfältigen und auch nachvollziehbaren Planung für die ersten Jahre abhängig gemacht wird. Es gibt schon einige Fälle, in denen die Kreditvergabe scheiterte - teilweise nur, weil keine schlüssige
Planung vorgelegt werden konnte. Deshalb ist es auch wichtig, dass die Planung frühzeitig in Angriff genommen wird.
FPX: Wie frühzeitig muss nach Ihrer
Meinung mit der Planung begonnen werden?
Brendel: Wer seine Betriebsübergabe sinnvoll gestalten will, muss spätestens zwei Jahre vor dem beabsichtigten Zeitraum die konkrete Planung stehen haben.
FPX: Das bedeutet, es ist sinnvoll, schon zwei bis drei Jahre vor der beabsichtigten Übergabe an einem Seminar teilzunehmen, damit genügend Zeit für die Planung bleibt?
Brendel: Das ist richtig. Ich bin übrigens auch der Meinung, dass die meisten der jungen Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer viel zu spät an dem Lehrgang in
Fahrschulbetriebswirtschaft teilnehmen. Wenn beispielsweise in dem Seminar die Standortanalyse besprochen wird, nützt es nichts mehr, wenn der zukünftige Fahrschulinhaber erkennt, dass er von völlig falschen
Grundlagen ausgegangen ist, insbesondere wenn er zu diesem Zeitpunkt bereits den
Mietvertrag für den Unterrichtsraum unterschrieben hat.
FPX: Herr Brendel, vielen Dank für das Gespräch.
|