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Der Deutsche Verkehrsgerichtstag trat Ende
Januar zum 41. Mal in Goslar zusammen. Das in Europa bedeutendste
rechtspolitische Forum des Verkehrs beriet in acht Arbeitskreisen zu
aktuellen Rechts- und Sachfragen des Verkehrs. Die Erkenntnisse und
Empfehlungen des Arbeitskreises I, Unfallrisiko Fahranfänger, dürfen
besonders auch die Fahrlehrer als einen realistischen Ausblick auf
bedeutende Veränderungen der Ausbildung und Nachbetreuung der jungen
Fahrer werten. Die Experten begrüßten den Ministerentwurf einer
Verordnung, durch den in Bälde die sog. Zweite Ausbildungsphase für
Fahranfänger eingeläutet werden soll. Auch das sog. Begleitete Fahren war
Gegenstand der Diskussion und fand grundsätzliche Zustimmung.
Die Zweite Ausbildungsphase soll dem
Erfahrungsaustausch, der Schärfung des Risiko- und Gefahrenbewusstseins
und auch der Vertiefung der Fahrtechnik dienen. Sie ist eine seit Jahren
von Wissenschaftlern empfohlene Maßnahme zur Minderung der noch immer zu
hohen Unfallbelastung junger Fahrer. Jetzt soll diese Nachbetreuung -
zunächst als freiwillige Weiterbildung - eine gesetzliche Grundlage
bekommen.
Die Beratungen sind abgeschlossen, der
Entwurf der Fahranfängerfortbildungs-Verordnung (FreiFortV) soll in Kürze
dem Bundesrat zugeleitet werden. Nach Verabschiedung durch die
Länderkammer werden die einzelnen Bundesländer über ihre Beteiligung am
Modellversuch entscheiden.
Verkehrsminister Ulrich Müller hat sich
unlängst dafür ausgesprochen, das Modell in Baden-Württemberg zu erproben.
- Wichtig: Flächendeckendes Angebot
Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg
e.V. wird, sobald die Landesregierung grünes Licht gibt, interessierten
Seminarleitern die Möglichkeit bieten, sich durch eine voraussichtlich
zweitägige Schulung in das Programm einweisen zu lassen. Dabei wird
wichtig sein, dass das Modell überall im Land angeboten werden kann. Zu
bedenken ist aber, dass die Teilnahme freiwillig ist und deshalb die
jungen Fahrerinnen und Fahrer - jedenfalls anfangs - nicht unbedingt in
großen Scharen zu den Seminaren strömen werden. So wird es genügen, wenn
in jedem Landkreis zunächst zwei bis drei Kolleginnen oder Kollegen für
dieses Projekt zur Verfügung stehen.
- Begleitetes Fahren noch mit einigen
Fragezeichen
Indes, beim sog. Begleiteten Fahren sind
noch einige bedeutsame Fragen offen. Das von der BMVBW-Arbeitsgruppe
konzipierte Modell vermochte in Goslar in einer Reihe von Punkten noch
nicht zu überzeugen.
Insbesondere die Anforderungen an die Begleiter und deren Rechtsposition
müssen nach Auffassung des Goslarer Arbeitskreises noch gründlicher
überdacht werden. Nachdem nun weitere Beratungen - speziell auch wegen der
vom Verkehrsgerichtstag gewünschten Verbesserungen - erforderlich sind,
ist offen, wann die BMVBW-Arbeitsgruppe ein revidiertes Konzept vorlegen
wird. Beabsichtigt ist jedoch, den Abschlussbericht noch in diesem
Frühjahr zu präsentieren. Ob danach ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet
wird, entscheidet der Bundesverkehrsminister. Sollte es dazu kommen,
müsste nicht nur die FeV, sondern mit ziemlicher Sicherheit auch das
Straßenverkehrsgesetz geändert werden. Und weil daran Bundestag und
Bundesrat beteiligt sind, kann das dauern. Aber wie auch immer, die
Redaktion der FahrSchulPraxis wird alles daran setzen, Sie immer aktuell
über diese wichtigen Entwicklungen zu informieren.
- Arbeitskreis I: "Unfallrisiko
Fahranfänger"
Der AK I hat nahezu einstimmig folgende
Empfehlung verabschiedet:
- Der AK sieht angesichts des anhaltend
weit überproportionalen Unfallrisikos von Fahranfängern und jungen
Fahrern dringenden Handlungsbedarf.
- Er begrüßt, dass der Rechtsrahmen für
die Erprobung der 2. Fahrausbildungsphase entscheidungsreif ist und in
Kürze im Bundesrat behandelt werden soll.
- Der AK hält daneben weitere Maßnahmen
für erforderlich.
- In dem Modell des Begleiteten Fahrens im
Anschluss an den Erwerb der Fahrerlaubnis sieht der AK grundsätzlich
eine weitere geeignete Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit von
Fahranfängern.
- Er spricht sich für die zügige
Weiterarbeit an dem Modell und anschließend für eine umgehen de
Einführung unter wissenschaftlicher Begleitung aus.
- Dabei ist sich der AK bewusst, dass
dieses Modell die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb der
Fahrerlaubnis auf 17 Jahre erfordert, weil die Auflage, für eine
bestimmte Zeit nur mit einem Begleiter zu fahren, gegenüber einem
18-jähri gen Fahrerlaubnisinhaber rechtlich und tatsächlich nicht mehr
durchsetzbar ist.
- Bei der Ausgestaltung des Modells
"Begleitetes Fahren ab 17" muss die Balance zwischen
Zugangsfreundlichkeit einerseits und Risikominimierung in der
Begleitphase andererseits gefunden werden.
- Der AK hält die bisher ins Auge
gefassten Anforderungen an den Begleiter für teilweise
überarbeitungsbedürftig. Dies betrifft insbesondere die
VZR-Eintragungsbelastung (Punkte) des Begleiters. Auch die Anforderungen
an seine Fahrtüchtigkeit sollen erneut geprüft werden.
- Außerdem sieht der AK Klärungsbedarf
hinsichtlich der Rechtsposition des Begleiters und des Geschädigten
sowie hinsichtlich des Haftpflichtversicherungsschutzes im Schadensfall.
- Im Übrigen bekräftigt der AK den
Beschluss des AK "Junge Kraftfahrer" des 36. Verkehrsgerichtstages, der
eine Null-Promille- Regelung für Fahranfänger in der Probezeit gefordert
hatte.
Lesen Sie zu diesem Thema auch die Pressemitteilung
des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg vom 03.02.2003... |