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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 29.09.03

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe März/2003, Seite 134

Durchfallen wegen Langsamfahrt

Vorsichtig oder unfertig? 

 

Die Unfallstatistik nennt, zumal bei jungen Fahrern, nicht angepasste Geschwindigkeit als eine der häufigsten Unfallursachen. Dem entgegenzuwirken ist einer der zentralen Inhalte des theoretischen und praktischen Fahrunterrichts. Fahrlehrer wählen deshalb gerade auch die Strecken für die Überland- und Nachtfahrten unter dem Gesichtspunkt häufig wechselnder Bedingungen für die Wahl der Fahrgeschwindigkeit.

Paragraf 3 der StVO verlangt von jedem Fahrer, nur so schnell zu fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Im Weiteren werden sieben Bedingungen genannt, nach denen sich die Geschwindigkeit in jedem Fall zu richten hat: die Sicht-, Straßen-, Verkehrs- und Witterungsverhältnisse, die Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung und die persönlichen Fähigkeiten des Fahrers. Wo Verkehrszeichen oder sonstige Regeln die zulässige Höchstgeschwindigkeit oder eine Mindestgeschwindigkeit bestimmen, ziehen diese Bedingungen oft wesentlich engere Grenzen: Maßgebend ist nicht, was dem Buchstaben nach erlaubt oder geboten ist, verlangt ist vielmehr immer eine situativ angepasste Geschwindigkeit, ein Tempo also, das ungefährlich ist. Dagegen spricht nicht, dass es an anderer Stelle heißt: Niemand darf ohne triftigen Grund so langsam fahren, dass der Verkehrsfluss behindert wird. Denn so langsames Fahren fiele eben auch in die Rubrik unangepasste Geschwindigkeit.

  • Vorsichtig oder unfertig?

Während der Prüfungsfahrt fährt ein Prüfling auf einer gut ausgebauten 8 Meter breiten Bundesstraße, die nur einige langgezogene Kurven aufweist, bei nur mäßigem Verkehr mit 80 km/h. Aus schier fahrphysikalischer Sicht wären ohne Weiteres höhere Geschwindigkeiten als 100 km/h möglich. Mit der Frage "Wie schnell darf man denn hier fahren?" will der Prüfer den Bewerber daran erinnern, dass 100 km/h gefahren werden dürfen und er das auch tun soll. Dabei mag er an die Anlage 11 Nr. 13.3 der Prüfungsrichtlinie gedacht haben:

  • Fahren mit höherer Geschwindigkeit soweit Sicht-, Verkehrs-, Straßen- und Witterungsverhältnisse es zulassen, jedoch höchstens mit zulässiger Höchst- bzw. Richtgeschwindigkeit,
  • Anpassen an Fahrbahnverlauf und -beschaffenheit,
  • nicht ohne triftigen Grund langsam fahren,
  • Abstand halten und
  • Ausnutzen von Überholmöglichkeiten.

Der Prüfling beantwortete die Frage mit 100, fuhr aber mit 80 km/h weiter. Am Ende der Prüfung erklärte ihm der Prüfer, die Prüfung sei leider nicht bestanden, weil er nicht mit angemessener Geschwindigkeit gefahren sei. Ist diese Entscheidung vertretbar? Ist es richtig, einen blutigen Anfänger aufzufordern, schneller zu fahren als er sich's zutraut? Hat er nicht die Vorschrift des § 3 StVO beachtet und seine Geschwindigkeit seinen persönlichen Fähigkeiten angepasst? Müsste man ihn für sein vorsichtiges Verhalten nicht sogar loben?

  • Urteil: Mangelhafte Ausbildung auf Landstraßen

Fuhr dieser Prüfling wirklich nur vorsichtig? Oder war er nicht ausreichend ausgebildet? Wenn er es noch nicht konnte, ist die Frage berechtigt, warum er zur Prüfung vorgestellt wurde, obwohl er die Ausbildungsziele noch nicht erreicht hatte. Nach ordentlicher Ausbildung ist es auch besonders ängstlichen Typen möglich, unter den beschriebenen Bedingungen Tempo 100 sicher zu beherrschen. Wer die Entscheidung des Prüfers kritisiert, redet jenen Scharlatanen das Wort, deren Sonderfahrten inhaltslose Spazierfahrten sind oder sie unter den Tisch fallen lassen. Erst dieser Tage hat der Vater eines jungen Mannes dem Verband dessen Ausbildungsnachweis mit der Bitte um Überprüfung übersandt, weil bereits die dritte, vierte und fünfte Fahrstunde als Überlandfahrten ausgewiesen sind. Solchen Fahrlehrern ist seitens der Aufsichtsbehörden mit aller Konsequenz deutlich zu machen, dass ihr verantwortungsloses Handeln nicht toleriert wird.

Eine Anregung sei zum Schluss noch erlaubt. Wenn der Prüfer den Bewerber auf einen Fehler hinweisen will, wäre es besser, ihm klar zu sagen, welches Verhalten erwartet wird, statt ihm Fragen zu stellen, deren Sinn wegen des Prüfungsstresses vielleicht nicht richtig verstanden wird. Der Hinweis, „Fahren Sie bitte mit der hier erlaubten Höchstgeschwindigkeit, solange dies gefahrlos möglich ist“, hätte dem Schüler sicher mehr geholfen.

 

FahrSchulPraxis - Ausgabe März 2003

Erscheinungsdatum 15.03.2003

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