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Die Unfallstatistik nennt, zumal bei jungen
Fahrern, nicht angepasste Geschwindigkeit als eine der häufigsten
Unfallursachen. Dem entgegenzuwirken ist einer der zentralen Inhalte des
theoretischen und praktischen Fahrunterrichts. Fahrlehrer wählen deshalb
gerade auch die Strecken für die Überland- und Nachtfahrten unter dem
Gesichtspunkt häufig wechselnder Bedingungen für die Wahl der
Fahrgeschwindigkeit.
Paragraf 3 der StVO verlangt von jedem
Fahrer, nur so schnell zu fahren, dass er sein Fahrzeug ständig
beherrscht. Im Weiteren werden sieben Bedingungen genannt, nach denen sich
die Geschwindigkeit in jedem Fall zu richten hat: die Sicht-, Straßen-,
Verkehrs- und Witterungsverhältnisse, die Eigenschaften von Fahrzeug und
Ladung und die persönlichen Fähigkeiten des Fahrers. Wo Verkehrszeichen
oder sonstige Regeln die zulässige Höchstgeschwindigkeit oder eine
Mindestgeschwindigkeit bestimmen, ziehen diese Bedingungen oft wesentlich
engere Grenzen: Maßgebend ist nicht, was dem Buchstaben nach erlaubt oder
geboten ist, verlangt ist vielmehr immer eine situativ angepasste
Geschwindigkeit, ein Tempo also, das ungefährlich ist. Dagegen spricht
nicht, dass es an anderer Stelle heißt: Niemand darf ohne triftigen Grund
so langsam fahren, dass der Verkehrsfluss behindert wird. Denn so
langsames Fahren fiele eben auch in die Rubrik unangepasste
Geschwindigkeit.
- Vorsichtig oder unfertig?
Während der Prüfungsfahrt fährt ein
Prüfling auf einer gut ausgebauten 8 Meter breiten Bundesstraße, die nur
einige langgezogene Kurven aufweist, bei nur mäßigem Verkehr mit 80 km/h.
Aus schier fahrphysikalischer Sicht wären ohne Weiteres höhere
Geschwindigkeiten als 100 km/h möglich. Mit der Frage "Wie schnell darf
man denn hier fahren?" will der Prüfer den Bewerber daran erinnern, dass
100 km/h gefahren werden dürfen und er das auch tun soll. Dabei mag er an
die Anlage 11 Nr. 13.3 der Prüfungsrichtlinie gedacht haben:
- Fahren mit höherer Geschwindigkeit
soweit Sicht-, Verkehrs-, Straßen- und Witterungsverhältnisse es
zulassen, jedoch höchstens mit zulässiger Höchst- bzw.
Richtgeschwindigkeit,
- Anpassen an Fahrbahnverlauf und
-beschaffenheit,
- nicht ohne triftigen Grund langsam
fahren,
- Abstand halten und
- Ausnutzen von Überholmöglichkeiten.
Der Prüfling beantwortete die Frage mit
100, fuhr aber mit 80 km/h weiter. Am Ende der Prüfung erklärte ihm der
Prüfer, die Prüfung sei leider nicht bestanden, weil er nicht mit
angemessener Geschwindigkeit gefahren sei. Ist diese Entscheidung
vertretbar? Ist es richtig, einen blutigen Anfänger aufzufordern,
schneller zu fahren als er sich's zutraut? Hat er nicht die Vorschrift des
§ 3 StVO beachtet und seine Geschwindigkeit seinen persönlichen
Fähigkeiten angepasst? Müsste man ihn für sein vorsichtiges Verhalten
nicht sogar loben?
- Urteil: Mangelhafte Ausbildung auf
Landstraßen
Fuhr dieser Prüfling wirklich nur
vorsichtig? Oder war er nicht ausreichend ausgebildet? Wenn er es noch
nicht konnte, ist die Frage berechtigt, warum er zur Prüfung vorgestellt
wurde, obwohl er die Ausbildungsziele noch nicht erreicht hatte. Nach
ordentlicher Ausbildung ist es auch besonders ängstlichen Typen möglich,
unter den beschriebenen Bedingungen Tempo 100 sicher zu beherrschen. Wer
die Entscheidung des Prüfers kritisiert, redet jenen Scharlatanen das
Wort, deren Sonderfahrten inhaltslose Spazierfahrten sind oder sie unter
den Tisch fallen lassen. Erst dieser Tage hat der Vater eines jungen
Mannes dem Verband dessen Ausbildungsnachweis mit der Bitte um Überprüfung
übersandt, weil bereits die dritte, vierte und fünfte Fahrstunde als
Überlandfahrten ausgewiesen sind. Solchen Fahrlehrern ist seitens der
Aufsichtsbehörden mit aller Konsequenz deutlich zu machen, dass ihr
verantwortungsloses Handeln nicht toleriert wird.
Eine Anregung sei zum Schluss noch erlaubt.
Wenn der Prüfer den Bewerber auf einen Fehler hinweisen will, wäre es
besser, ihm klar zu sagen, welches Verhalten erwartet wird, statt ihm
Fragen zu stellen, deren Sinn wegen des Prüfungsstresses vielleicht nicht
richtig verstanden wird. Der Hinweis, „Fahren Sie bitte mit der hier
erlaubten Höchstgeschwindigkeit, solange dies gefahrlos möglich ist“,
hätte dem Schüler sicher mehr geholfen. |