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Was vor wenigen Jahren noch als exotisch
galt, ist heute schiere Normalität: Viele Fahrschulen werben mit einer
eigenen Homepage im Internet - und täglich kommen neue hinzu. Doch
Vorsicht: Wer nicht genau aufpasst, welche Informationen er ins Netz
stellt, kann schnell ein teures Verfahren wegen Verletzung des
Urheberrechts am Hals haben. Die
Informationsflut im World Wide Web (WWW) ist unendlich groß. Deshalb muss
eine Homepage interessant und ansprechend aufgemacht sein, so dass auch
nur zufällige Besucher verweilen und angeregt werden, die Seite etwas
näher anzusehen. Da hilft eine pfiffig aufgemachte Seite, die sich vom
faden Einheitsbrei abhebt.
Vorsicht Copyright ©!
Auf den Webseiten der Fahrschulen findet
man an erster Stelle oft Fotos der Fahrlehrer, der Fahrzeuge oder der
Unterrichtsräume. Informativ sind auch Bilder von Events, zum Beispiel von
Ehemaligentreffs bei Motorrad- oder Skiausfahrten.
Sinnvoll sind ebenso Informationen über den
Ausbildungsverlauf, Mindestunterrichtsstunden oder die
Führerscheinklassen. Aber aufgepasst, hier lauert die Copyright-Falle.
Weil die Veröffentlichung von
Gesetzestexten zwar rechtlich unproblematisch, aber eben nicht unbedingt
werbewirksam ist, findet man auf mancher Homepage auch Auszüge aus
Fachbüchern, Kommentaren, Informationsblättern oder
Fortbildungsunterlagen. Die Inhaber der Rechte an diesen Texten finden
jedoch den Missbrauch ihres geistigen Eigentums zu Werbezwecken meist gar
nicht lustig und treten solchen Urheberrechtsverletzungen rechtlich
entgegen.
Ohne Lizenz wird's teuer!
Die Zeitschrift "Medical Tribune" berichtet
in ihrer Ausgabe vom 16. Mai 2003 von mehreren Ärzten, die auf ihrer
Homepage eine Wegbeschreibung zu ihrer Praxis veröffentlicht hatten. Sie
hatten dazu den Stadtplan eines Kartendienstes aus dem Internet benutzt,
ohne zu beachten, dass solche Karten ohne Lizenz nicht abgebildet werden
dürfen.
Der unbedachten Tat folgte böses Erwachen:
Jeder der Doktoren muss Schadenersatz in Höhe von € 770 plus € 515
Anwaltskosten berappen. Zu solchen Kartendiensten gehören u.a.
www.euro-cities-ag.de, www.stadtplandienst.de, der CartoTravel-Verlag und
Marken wie ADAC-, Ravenstein-, Haupka-, Atlasco-, Fietz- und Mai-Verlag.
Um Ärger zu vermeiden, muss man eine Lizenz
erwerben. Das kostet allerdings richtig Geld. So verlangt - laut Medical
Tribune - beispielsweise der CartoTravel-Verlag für einen DIN A6
Ausschnitt immerhin € 895. Eine Alternative wäre natürlich, einfach eine
selbst gezeichnete Karte ins Netz zu stellen. Die Medical Tribune
berichtet weiter, dass sich wohl mehrere Kartenverlage zusammengetan und
ein Anwaltsbüro beauftragt haben, um unberechtigte Nutzer aufzuspüren und
gegen sie vorzugehen. Deshalb sollte auch jede Fahrschule, die für ihre
Internetseite einen lizenzpflichtigen Kartendienst nutzt, schnellstens
aktiv werden.
Impressum nicht vergessen!
Abschließend möchte ich aus gegebenem
Anlass erneut darauf hinweisen, dass jeder Internetauftritt mit einem
Impressum nach den Vorschriften des § 6 Teledienstegesetzes zu versehen
ist (siehe FahrSchulPraxis 8/2002, Seite 432). Das Gesetz verlangt
mindestens folgende Angaben:
- Name des Inhabers oder
Vertretungsberechtigten,
- Anschrift,
- Telefon- und Faxnummer,
- Angaben zur zuständigen
Aufsichtsbehörde,
- ggf. Ort und Nummer des
Handelsregisters,
- Umsatzsteueridentifikationsnummer.
Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann
eine Abmahnung nach sich ziehen.
Jochen Klima |