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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 29.09.03

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Juli/2003, Seite 359

Werbung im Internet

Vorbeugen ist besser als zahlen!

 

Was vor wenigen Jahren noch als exotisch galt, ist heute schiere Normalität: Viele Fahrschulen werben mit einer eigenen Homepage im Internet - und täglich kommen neue hinzu. Doch Vorsicht: Wer nicht genau aufpasst, welche Informationen er ins Netz stellt, kann schnell ein teures Verfahren wegen Verletzung des Urheberrechts am Hals haben.

Die Informationsflut im World Wide Web (WWW) ist unendlich groß. Deshalb muss eine Homepage interessant und ansprechend aufgemacht sein, so dass auch nur zufällige Besucher verweilen und angeregt werden, die Seite etwas näher anzusehen. Da hilft eine pfiffig aufgemachte Seite, die sich vom faden Einheitsbrei abhebt.

Vorsicht Copyright ©!

Auf den Webseiten der Fahrschulen findet man an erster Stelle oft Fotos der Fahrlehrer, der Fahrzeuge oder der Unterrichtsräume. Informativ sind auch Bilder von Events, zum Beispiel von Ehemaligentreffs bei Motorrad- oder Skiausfahrten.

Sinnvoll sind ebenso Informationen über den Ausbildungsverlauf, Mindestunterrichtsstunden oder die Führerscheinklassen. Aber aufgepasst, hier lauert die Copyright-Falle.

Weil die Veröffentlichung von Gesetzestexten zwar rechtlich unproblematisch, aber eben nicht unbedingt werbewirksam ist, findet man auf mancher Homepage auch Auszüge aus Fachbüchern, Kommentaren, Informationsblättern oder Fortbildungsunterlagen. Die Inhaber der Rechte an diesen Texten finden jedoch den Missbrauch ihres geistigen Eigentums zu Werbezwecken meist gar nicht lustig und treten solchen Urheberrechtsverletzungen rechtlich entgegen.

Ohne Lizenz wird's teuer!

Die Zeitschrift "Medical Tribune" berichtet in ihrer Ausgabe vom 16. Mai 2003 von mehreren Ärzten, die auf ihrer Homepage eine Wegbeschreibung zu ihrer Praxis veröffentlicht hatten. Sie hatten dazu den Stadtplan eines Kartendienstes aus dem Internet benutzt, ohne zu beachten, dass solche Karten ohne Lizenz nicht abgebildet werden dürfen.

Der unbedachten Tat folgte böses Erwachen: Jeder der Doktoren muss Schadenersatz in Höhe von € 770 plus € 515 Anwaltskosten berappen. Zu solchen Kartendiensten gehören u.a. www.euro-cities-ag.de, www.stadtplandienst.de, der CartoTravel-Verlag und Marken wie ADAC-, Ravenstein-, Haupka-, Atlasco-, Fietz- und Mai-Verlag.

Um Ärger zu vermeiden, muss man eine Lizenz erwerben. Das kostet allerdings richtig Geld. So verlangt - laut Medical Tribune - beispielsweise der CartoTravel-Verlag für einen DIN A6 Ausschnitt immerhin € 895. Eine Alternative wäre natürlich, einfach eine selbst gezeichnete Karte ins Netz zu stellen. Die Medical Tribune berichtet weiter, dass sich wohl mehrere Kartenverlage zusammengetan und ein Anwaltsbüro beauftragt haben, um unberechtigte Nutzer aufzuspüren und gegen sie vorzugehen. Deshalb sollte auch jede Fahrschule, die für ihre Internetseite einen lizenzpflichtigen Kartendienst nutzt, schnellstens aktiv werden.

Impressum nicht vergessen!

Abschließend möchte ich aus gegebenem Anlass erneut darauf hinweisen, dass jeder Internetauftritt mit einem Impressum nach den Vorschriften des § 6 Teledienstegesetzes zu versehen ist (siehe FahrSchulPraxis 8/2002, Seite 432). Das Gesetz verlangt mindestens folgende Angaben:

  • Name des Inhabers oder Vertretungsberechtigten,
  • Anschrift,
  • Telefon- und Faxnummer,
  • Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
  • ggf. Ort und Nummer des Handelsregisters,
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann eine Abmahnung nach sich ziehen.

Jochen Klima

 

FahrSchulPraxis - Ausgabe Juli 2003

Erscheinungsdatum 15.07.2003

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