|
In regelmäßigen Abständen fordern der
Motorradindustrie nahe stehende Kreise, den Inhabern des Führerscheins
Klasse B sozusagen par ordre du mufti das Recht zuzusprechen, Krafträder
der Klasse A1 fahren zu dürfen. Weil in den letzten Jahren das Interesse
junger Menschen am Motorradführerschein nachgelassen habe, müsse der
Gesetzgeber endlich dafür sorgen, dass vor allem junge Pkw-Fahrer leicht
auf kleine Motorräder bis 125 ccm umsteigen könnten. Im Klartext: Es muss
Umsatz her, koste er, was er wolle. Drapiert werden diese Vorstöße mit
durch nichts belegten Sprüchen wie: Wer jung mit der 125er in Kontakt
kommt, wird später auch Gefallen am großen Motorrad finden.
Es geht also um die Beseitigung des
"Hindernisses" Ausbildung. Und da wird immer auch aufs Ausland verwiesen,
namentlich auf Italien. Doch die Vorkämpfer des Einheitsführerscheins
verschweigen geflissentlich die dortige Unfallbelastung gerade in dieser
Klasse. Übergangen wird auch, dass die 125er einfach zu teuer geworden
ist, und zwar in der Anschaffung und im Unterhalt. Die Betriebskosten
dieser Motorräder sind ein starkes Absatzhemmnis. Dies haben übrigens
viele junge Leser der Zeitschrift MOTORRAD in Leserbriefen mitgeteilt.
Auch MOTORRAD stimmt in diesen Chor ein
…
Unlängst war auch in der ansonsten sehr auf
Verantwortung und Sicherheit bedachten MOTORRAD zu lesen, dass in anderen
Ländern kleine Motorräder auch ohne Ausbildung gefahren werden dürfen.
Weil der Zugang viel einfacher sei, würde in diesen Ländern das Motorrad
wesentlich mehr als Beförderungsmittel genutzt. Man müsse in Deutschland
nur die Ausbildungskosten senken, dann würde auch hierzulande das
Interesse am Motorrad wieder steigen. Ist es vertretbar, solchen Wünschen
nachzugeben? Könnte man es verantworten, allen Pkw-Fahrern das Führen von
125ern ohne Motorradausbildung zu gestatten? Eine Auswertung der jüngsten
Unfallstatistik gibt uns die Antwort. Der DVR hat unlängst in einer Grafik
die Entwicklung der schweren Motorradunfälle in den letzten Jahren
dargestellt. Dabei wird eines besonders deutlich:
Obwohl diese Gruppe allgemein gesehen nach
wie vor die im Straßenverkehr am meisten gefährdete ist, ging die Anzahl
der ums Leben gekommenen Motorradfahrer bei den jüngeren Fahrern (15 - 35
Jahre) in den letzten 7 Jahren (Bezugsjahr ist 1995) erfreulicherweise um
gute 30 Prozent zurück. Bei den 25- bis 35-Jährigen ist der Rückgang sogar
noch deutlicher, nämlich 38 Prozent.

Durch Besitzstand umgekehrte Werte
Demgegenüber sind die Zahlen bei den
älteren Fahrern alarmierend: Bei der Gruppe der über 35 Jahre alten
Motorradfahrer ist die Zahl der Getöteten dramatisch gestiegen. Bei den
35- bis 45-Jährigen stieg die Zahl der Getöteten um 241 Prozent. In dieser
Gruppe starben 11 Motorradfahrer mehr als bei den 15- bis 25-Jährigen. Bei
den 45- bis 55-Jährigen stieg die Zahl der Getöteten sogar von 43 auf 117,
also um 272 Prozent gegenüber dem Bezugsjahr 1995.
Wie lassen sich diese Zahlen erklären?
Unter den über 35-Jährigen gibt es eine große Personengruppe, die auf
Grund eines vor dem 1.4.1980 erworbenen Altführerscheins der Klasse 3 qua
Besitzstandsregelung Klasse A1 besitzt, ohne jemals eine praktische
Motorradausbildung durchlaufen zu haben. Bis 1999 wirkte sich dieser
Besitzstand kaum aus, da mit dem Führerschein Klasse 1b lediglich die 80er
Leichtkrafträder gefahren werden durften, die für gestandene Männer wenig
Anreiz boten. Nach der Änderung des Fahrerlaubnisrechtes von 1999 kam die
Industrie mit den "klassenlosen" 125er Rollern auf den Markt, die neben
dem praktischen Nutzen nicht zuletzt nostalgische Attraktivität boten.
Händler schwitzen oft Blut, wenn die Inhaber der "Besitzstandsklasse" mit
einem 125er Roller Probefahrten unternehmen. Obwohl sie gerne schnell
verkaufen, graut ihnen oft vor dem Schicksal der Kunden. Meist schicken
sie sie zur nächsten Fahrschule, um nicht in den Verdacht der fahrlässigen
Körperverletzung zu geraten. Leider nehmen viele diesen Rat nicht an.
Hierin ist mindestens ein Teil der dramatischen Entwicklung zu sehen.
Motorradspezifische Ausbildung muss
bleiben
Auch in Baden-Württemberg weisen die
Unfallzahlen in diese Richtung. Bei den 35- bis 44-jährigen
Motorradfahrern stieg die Anzahl der Verunglückten von 1.181 im Jahr 2000
auf 1.267 im Jahr 2001, bei den 45- bis 59-Jährigen von 585 auf 689. In
der Gruppe der 15- bis 17-Jährigen sank dagegen die Anzahl der
verunglückten Motorradfahrer von 916 auf 820, und bei den 18- bis
24-Jährigen von 919 auf 898. Auch bei Trennung nach Schwer- und
Leichtverletzten zeigt sich dieser unselige Trend. Der Gesetzgeber ist
also klug beraten, wenn er dem Drängen der Motorradlobby in diesem Punkt
nicht nachgibt, sondern an einer motorradspezifischen Ausbildung und
Prüfung festhält. Sehenden Auges noch mehr Motorradunfälle in Kauf zu
nehmen, ist nicht zu vertreten, auch nicht mit Blick auf einen vor allem
wegen der allgemeinen Wirtschaftsflaute vorübergehend etwas schwächeren
Motorradmarkt.
Jürgen Bauer |