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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 29.09.03

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe August/2003, Seite 418

Neuer wichtiger Auftrag:

Fortbildung für Fahranfänger

 

Seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, fordern namhafte Unfallforscher eine obligatorische Nachbetreuung für die jungen Fahranfänger, weil nur so das hohe Unfallrisiko nachhaltig gesenkt werden könne. In Österreich wurde nun die zweite Ausbildungsphase verbindlich eingeführt, und die Schweiz wird diesen Schritt am 01.01.2004 gehen. Wie schon mehrfach berichtet, kommt in Deutschland als erster Schritt jetzt die Erprobung auf freiwilliger Basis.

Das Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg wird spätestens im September die für Baden-Württemberg geltenden Regelungen durch Einführungserlass bekannt geben und damit die Grundlage für die Erprobung der zweiten Phase in Baden-Württemberg schaffen. Deshalb bietet die Servicegesellschaft des Verbandes, die FSG/TTVA mbH, erst im Oktober die ersten Einweisungsseminare an. Es machte wenig Sinn, ein Seminar zu besuchen, ohne alle Einzelheiten zur Organisation und Durchführung zu kennen. Detailfragen wie die, wer für die Überprüfung des Wohnsitzes verantwortlich ist und ob Bescheinigungen von Fahrschulen aus anderen Bundesländern anerkannt werden, müssen noch geklärt werden. Außerdem muss ein verbindliches Vertragsmuster erstellt werden, das u. a. die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die einzelnen Seminarteile berücksichtigt.

Kein "Programmgemenge"

Inzwischen wurden in einem zweitägigen Kurs beim DVR die ersten Lehrgangsleiter für die Einweisungsseminare mit dem Programm vertraut gemacht. Obwohl nur ausgebildete Seminarleiter berechtigt sein werden, die freiwilligen Aufbauseminare zu leiten, ist eine spezielle Einweisung in das neue Programm unverzichtbar. Während der drei Sitzungen des Fortbildungsseminars für Fahranfänger (FSF) werden Inhalte behandelt, die denjenigen des ASP-Programms ähnlich, aber eben nicht gleich sind. Da die freiwilligen Fortbildungsseminare von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wissenschaftlich begleitet und bewertet (evaluiert) werden, ist die programmgetreue Durchführung besonders wichtig. Das kann aber nur gewährleistet werden, wenn sich die künftigen Seminarleiter ganz intensiv mit dem neuen Programm befassen. Ein Programmgemenge aus ASF, ASP und FSF würde die Evaluation verfälschen und damit den Nutzen von FSF in Frage stellen.

Programm auf neuen Wegen

Der drei Sitzungen umfassende Programmteil der FSF enthält alle hierfür in der Verordnung vorgegebenen Inhalte. Dem Autorenteam um Michael Fingskes ist es gelungen, neue Wege aufzuzeigen, wie die Probleme der jungen Fahrer aufgegriffen und Einsichten vermittelt werden können. Das und ein Wechsel der Methoden innerhalb der einzelnen Seminarteile machen das Programm auch für den Seminarleiter spannend. Selbstverständlich lässt sich das eine oder andere Thema auch im regulären Theorieunterricht verwenden. Besonders deutlich unterscheidet sich die Fahrprobe der FSF von der Beobachtungs- und Übungsfahrt der ASF. Sie umfasst 60 Minuten und ist in drei Teile zu je etwa 20 Minuten mit unterschiedlichen Inhalten zu gliedern. Sie soll nur mit zwei Teilnehmern gefahren werden. Um sicherzustellen, dass die Teilnehmer weder als Fahrer noch als Beobachter überfordert werden, soll außerdem die Besprechung nicht erst am Ende der Fahrprobe, sondern nach jeder 20-minütigen Teilfahrt erfolgen. Im ersten Teil sollen die Teilnehmer völlig unbeeinflusst ihren eigenen Stil fahren. Im zweiten Teil sollen sie Fahrmanöver üben, bei denen sie noch nicht sicher sind oder sich noch nicht sicher fühlen. Diese Teilfahrt ist auch für den Seminarleiter besonders anspruchsvoll, denn er muss Übungen entwickeln, die den jungen Fahrern helfen, die als problematisch erlebten Situationen zu trainieren. Im dritten Teil schließlich sollen die Teilnehmer sich noch einmal mit den Inhalten des modernen Fahrstils beschäftigen, sie wiederholen und festigen.

Zusammenarbeit muss klappen

Wesentlichen Einfluss auf das Funktionieren des Modells wird das Maß der Zusammenarbeit der Fahrschulen und der für die Sicherheitsübungen zuständigen Organisationen haben. Die Gespräche zwischen dem Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. und dem ADAC, der Landesverkehrswacht und dem ACE waren bei Redaktionsschluss noch nicht beendet. Es zeichneten sich aber Lösungsmöglichkeiten für alle offenen Fragen ab. Ein Problem ist im Moment noch, wie sichergestellt werden kann, dass die Teilnehmer des Seminars bei den Sicherheitsübungen auch dann als geschlossene Gruppe bedient werden, wenn die Seminare anfangs nur Gruppen von 6 oder 8 Teilnehmer umfassen.

Da die Fahrschulen mit den Teilnehmern in geschlossenen Gruppen arbeiten und auch die Beobachtungs- und Übungsfahrten nur mit Teilnehmern der jeweiligen Gruppe durchgeführt werden, wäre es nachteilig, wenn dieses Prinzip durchbrochen würde und die FSF-Teilnehmer zu Sicherheitstrainings für das allgemeine Publikum eingeteilt würden. Wir werden voraussichtlich in der nächsten Ausgabe über die endgültigen Absprachen berichten.

Wann und wo Einweisungsseminare?

In den ersten Jahren werden nicht allzu viele Seminarleiter benötigt werden, weshalb zunächst nur drei Seminartermine geplant sind. Diese reichen aus, um die vorerst benötigte Anzahl von Seminarleitern bereitzustellen.

Die Einweisungsseminare finden statt:

  • Montag, 06.10.2003, in Rastatt,
  • Dienstag, 07.10.2003, in Bietigheim b. Stgt.,
  • Mittwoch, 08.10.2003, in Ulm.

Beginn jeweils 08.30 Uhr

Ende gegen 17.00 Uhr

Seminargebühr

  • für Mitglieder des Fahrlehrerverbandes € 165,00
  • für Nichtmitglieder € 205,00

In der Seminargebühr sind die Pausenverpflegung und das Mittagessen enthalten.

 

 

FahrSchulPraxis - Ausgabe August 2003

Erscheinungsdatum 15.08.2003

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