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Seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, fordern
namhafte Unfallforscher eine obligatorische Nachbetreuung für die jungen
Fahranfänger, weil nur so das hohe Unfallrisiko nachhaltig gesenkt werden
könne. In Österreich wurde nun die zweite Ausbildungsphase verbindlich
eingeführt, und die Schweiz wird diesen Schritt am 01.01.2004 gehen. Wie
schon mehrfach berichtet, kommt in Deutschland als erster Schritt jetzt
die Erprobung auf freiwilliger Basis.
Das Ministerium für Umwelt und Verkehr
Baden-Württemberg wird spätestens im September die für Baden-Württemberg
geltenden Regelungen durch Einführungserlass bekannt geben und damit die
Grundlage für die Erprobung der zweiten Phase in Baden-Württemberg
schaffen. Deshalb bietet die Servicegesellschaft des Verbandes, die
FSG/TTVA mbH, erst im Oktober die ersten Einweisungsseminare an. Es machte
wenig Sinn, ein Seminar zu besuchen, ohne alle Einzelheiten zur
Organisation und Durchführung zu kennen. Detailfragen wie die, wer für die
Überprüfung des Wohnsitzes verantwortlich ist und ob Bescheinigungen von
Fahrschulen aus anderen Bundesländern anerkannt werden, müssen noch
geklärt werden. Außerdem muss ein verbindliches Vertragsmuster erstellt
werden, das u. a. die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die
einzelnen Seminarteile berücksichtigt.
Kein "Programmgemenge"
Inzwischen wurden in einem zweitägigen Kurs
beim DVR die ersten Lehrgangsleiter für die Einweisungsseminare mit dem
Programm vertraut gemacht. Obwohl nur ausgebildete Seminarleiter
berechtigt sein werden, die freiwilligen Aufbauseminare zu leiten, ist
eine spezielle Einweisung in das neue Programm unverzichtbar. Während der
drei Sitzungen des Fortbildungsseminars für Fahranfänger (FSF) werden
Inhalte behandelt, die denjenigen des ASP-Programms ähnlich, aber eben
nicht gleich sind. Da die freiwilligen Fortbildungsseminare von der
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wissenschaftlich begleitet und
bewertet (evaluiert) werden, ist die programmgetreue Durchführung
besonders wichtig. Das kann aber nur gewährleistet werden, wenn sich die
künftigen Seminarleiter ganz intensiv mit dem neuen Programm befassen. Ein
Programmgemenge aus ASF, ASP und FSF würde die Evaluation verfälschen und
damit den Nutzen von FSF in Frage stellen.
Programm auf neuen Wegen
Der drei Sitzungen umfassende Programmteil
der FSF enthält alle hierfür in der Verordnung vorgegebenen Inhalte. Dem
Autorenteam um Michael Fingskes ist es gelungen, neue Wege aufzuzeigen,
wie die Probleme der jungen Fahrer aufgegriffen und Einsichten vermittelt
werden können. Das und ein Wechsel der Methoden innerhalb der einzelnen
Seminarteile machen das Programm auch für den Seminarleiter spannend.
Selbstverständlich lässt sich das eine oder andere Thema auch im regulären
Theorieunterricht verwenden. Besonders deutlich unterscheidet sich die
Fahrprobe der FSF von der Beobachtungs- und Übungsfahrt der ASF. Sie
umfasst 60 Minuten und ist in drei Teile zu je etwa 20 Minuten mit
unterschiedlichen Inhalten zu gliedern. Sie soll nur mit zwei Teilnehmern
gefahren werden. Um sicherzustellen, dass die Teilnehmer weder als Fahrer
noch als Beobachter überfordert werden, soll außerdem die Besprechung
nicht erst am Ende der Fahrprobe, sondern nach jeder 20-minütigen
Teilfahrt erfolgen. Im ersten Teil sollen die Teilnehmer völlig
unbeeinflusst ihren eigenen Stil fahren. Im zweiten Teil sollen sie
Fahrmanöver üben, bei denen sie noch nicht sicher sind oder sich noch
nicht sicher fühlen. Diese Teilfahrt ist auch für den Seminarleiter
besonders anspruchsvoll, denn er muss Übungen entwickeln, die den jungen
Fahrern helfen, die als problematisch erlebten Situationen zu trainieren.
Im dritten Teil schließlich sollen die Teilnehmer sich noch einmal mit den
Inhalten des modernen Fahrstils beschäftigen, sie wiederholen und
festigen.
Zusammenarbeit muss klappen
Wesentlichen Einfluss auf das Funktionieren
des Modells wird das Maß der Zusammenarbeit der Fahrschulen und der für
die Sicherheitsübungen zuständigen Organisationen haben. Die Gespräche
zwischen dem Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. und
dem ADAC, der Landesverkehrswacht und dem ACE waren bei Redaktionsschluss
noch nicht beendet. Es zeichneten sich aber Lösungsmöglichkeiten für alle
offenen Fragen ab. Ein Problem ist im Moment noch, wie sichergestellt
werden kann, dass die Teilnehmer des Seminars bei den Sicherheitsübungen
auch dann als geschlossene Gruppe bedient werden, wenn die Seminare
anfangs nur Gruppen von 6 oder 8 Teilnehmer umfassen.
Da die Fahrschulen mit den Teilnehmern in
geschlossenen Gruppen arbeiten und auch die Beobachtungs- und
Übungsfahrten nur mit Teilnehmern der jeweiligen Gruppe durchgeführt
werden, wäre es nachteilig, wenn dieses Prinzip durchbrochen würde und die
FSF-Teilnehmer zu Sicherheitstrainings für das allgemeine Publikum
eingeteilt würden. Wir werden voraussichtlich in der nächsten Ausgabe über
die endgültigen Absprachen berichten.
Wann und wo Einweisungsseminare?
In den ersten Jahren werden nicht allzu
viele Seminarleiter benötigt werden, weshalb zunächst nur drei
Seminartermine geplant sind. Diese reichen aus, um die vorerst benötigte
Anzahl von Seminarleitern bereitzustellen.
Die Einweisungsseminare finden statt:
- Montag, 06.10.2003, in Rastatt,
- Dienstag, 07.10.2003, in Bietigheim
b. Stgt.,
- Mittwoch, 08.10.2003, in Ulm.
Beginn jeweils 08.30 Uhr
Ende gegen 17.00 Uhr
Seminargebühr
- für Mitglieder des
Fahrlehrerverbandes € 165,00
- für Nichtmitglieder € 205,00
In der Seminargebühr sind die
Pausenverpflegung und das Mittagessen enthalten.
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