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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 29.09.03

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe August/2003, Seite 395

Umsicht beim Rückwärtsfahren

Am Spiegel hängen, heißt Durchfallen

 

Seit den Kindertagen des Kraftfahrzeugs werden Hilfsmittel ersonnen, die das sichere Fahren erleichtern sollen. Eines der ersten war ohne Zweifel der Rückspiegel, der dem Fahrer ohne große Verrenkungen die Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs ermöglichen soll.

Weil beim Rückwärtsfahren ein besonders hoher Maßstab an die Sorgfalt des Fahrers angelegt wird, erlangt die intensive Beobachtung des Verkehrsraums während jeder Phase einer Rückwärtsfahrt besondere Bedeutung. Wer die Umgebung nicht aufmerksam beobachtet, kann auf herannahende Fahrzeuge oder Fußgänger nicht früh genug reagieren und deutlich machen, dass er anhalten wird. Denn die StVO verlangt: Wer rückwärts fährt, hat sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Rechter Außenspiegel für den Fahrlehrer

Bis weit in die 70er Jahre des letzten Jahrhunderts hinein war für den Fahrlehrer im Pkw meist nur ein zusätzlicher Innenspiegel angebracht. Doch bald danach wurden die Autos immer häufiger ab Werk mit einem rechten Außenspiegel ausgestattet, den vorwiegend die Fahrlehrer benutzten und der deshalb auch nicht für den Schüler eingestellt wurde. Die Schüler benutzten vor allem den Innen- und den linken Außenspiegel, bei schwierigen Fahrbewegungen nach rechts - Fahrstreifenwechsel, Abbiegen über Radwege usw. - half immer nur, den Kopf zu drehen. Seit dem 01.01.1999 müssen Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeuge der Klasse B einen zusätzlichen rechten Außenspiegel haben, der dem Fahrlehrer die Verkehrsbeobachtung ermöglicht. Ein solcher ist nicht erforderlich, wenn der Fahrlehrer auch mit dem für den Schüler eingestellten Außenspiegel eine ausreichende Beobachtungsmöglichkeit hat; das allerdings dürfte sich auf wenige Ausnahmen beschränken. Die Entscheidung darüber, ob rechts ein Außenspiegel genügt, muss der Fahrlehrer nach sorgfältiger Prüfung treffen. Nach einem Unfall, der ursächlich auf mangelhafte Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs zurückzuführen wäre, könnte das Fehlen des zweiten rechten Außenspiegels rechtliche Folgen für ihn haben. Das Fehlen des zweiten rechten Außenspiegels rechtfertigt jedoch nicht, die Prüfungsfahrt abzulehnen.

Spiegel alleine reicht nicht

So viel zur Ausrüstung mit Spiegeln. Nun zur Benutzung. Wie sieht es aus, wenn ein Prüfling während des Rückwärtsfahrens zum Parken ununterbrochen nur in den rechten Außenspiegel guckt? Das ist eindeutig mangelnde Verkehrsbeobachtung und somit ein Fehler, die Grundfahraufgabe ist zu wiederholen. Freilich, manche Fahrlehrer mokieren sich über entsprechende Rügen der Prüfer. Wohl nicht zuletzt, weil dem Hören nach an manchen Fahrlehrerausbildungsstätten das unverwandte Kleben am rechten Außenspiegel gelehrt werden soll. Apropos: Hingen die Augen des Prüflings beim zweiten Versuch wieder nur am Spiegel, fiele er durch. Hier ist die klare Anwendung des Rechts gefordert. Es darf nicht sein, dass der Verkehrssicherheit abträgliche Praktiken gelehrt werden. Der Fahrer muss beim Rückwärtsfahren dauernd den gesamten rückwärtigen Verkehrsraum beobachten, nach der gängigen Rechtsprechung "auch die Bereiche, die er im Rückspiegel nicht übersehen kann". Hinzukommen muss der notwendige Rundumblick, durch den u. a. bei Lenkeinschlägen das seitliche Ausgreifen des Vorderwagens erfasst wird. Wie gesagt, hier kann man die Prüfer nur ermutigen, die Vorschriften konsequent anzuwenden. Handelt es sich um offensichtliche Ausbildungsmängel, sollte der Prüfer nicht zögern, den Fahrlehrer darauf hinzuweisen, dass er die Ausbildung ändern muss. Wünschenswert wäre auch, dass alle Prüfer bei diesen Aufgaben den gleichen Maßstab anlegten.

Parkhilfen auf dem Vormarsch

In diesem Zusammenhang taucht aktuell noch eine andere Frage auf. Immer mehr Pkw-Hersteller bieten elektronische Parkhilfen an. Auf der Fachausstellung der diesjährigen Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e. V. in Pforzheim hatten die Besucher Gelegenheit, in einem Pkw der Mercedes A-Klasse das Parktronic-System der Firma Bosch zu testen. Viele waren davon so beeindruckt, dass sie das nächste Ausbildungsfahrzeug mit Parkhilfe-System bestellen werden.

Zulässig ist heute die Ausstattung von Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeugen mit Hilfsmitteln, die beim Hersteller serienmäßig bestellt werden können. Mit der Umsetzung von ANNEX II in deutsches Recht soll die Prüfungsrichtlinie in diesem Punkt geändert werden. Danach soll künftig auch der nachträgliche Einbau von Hilfsmitteln erlaubt sein, die nicht vom Fahrzeughersteller, sondern vom Zubehörhandel angeboten werden.

Kein Ersatz für das Auge

Da einige Fahrschulen bereits Fahrzeuge mit elektronischen Parkhilfen besitzen, gab es auch schon kritische Fragen hierzu. Selbstverständlich kann die elektronische Parkhilfe nicht die Verkehrsbeobachtung ersetzen. Das System erfasst nur den unmittelbaren Nahbereich (maximal 1 m), kann also nicht das Herannahen anderer Verkehrsteilnehmer melden. Unzweifelhaft ist allerdings auch, dass der Kandidat sich auf das Gerät verlassen und entsprechend dicht an Hindernisse oder andere Fahrzeuge heranfahren darf. Beachtet der Prüfling die Signale und hält rechtzeitig an, hat er insoweit fehlerfrei gehandelt. Doch auch die Endstellung muss stimmen. Denn das Einklemmen eines anderen Fahrzeugs wäre ein Fehler. Ist also der Prüfling im Vertrauen auf die Parkhilfe sehr dicht an ein anderes Fahrzeug herangefahren, muss er dies korrigieren, erst dann ist die Aufgabe korrekt ausgeführt. Diese letzte Fahrbewegung gilt übrigens nicht als Korrekturzug.

Die Redaktion der FahrSchulPraxis würde sich über Berichte der mit elektronischen Parksystemen gemachten Erfahrungen freuen. Denn mehr und mehr werden in diesem Zusammenhang auch didaktische Fragen gestellt: Übt man zuerst bei ausgeschaltetem System? Oder beginnt man zunächst mit System und übt erst gegen Ende ohne das System? Wird das Rückwärtsfahren / Parken überhaupt noch ohne das System geübt? Ist es für die Schüler leicht, sich auf das System einzustellen? Haben die Schüler Probleme damit, so nahe an Hindernisse / Fahrzeuge heranzufahren, dass das System aktiv wird?

Jürgen Bauer

 

FahrSchulPraxis - Ausgabe August 2003

Erscheinungsdatum 15.08.2003

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