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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 01.10.03

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe September/2003, Seite 470

Fahrlehrerversicherung

Solidargemeinschaft für die ganze Familie

 

1951 bereisten Fahrlehrer aus dem Südwesten das damalige Bundesgebiet, um für die Gründung einer berufsständischen Versicherung der Fahrlehrer zu missionieren. Diese Idealisten glaubten an ihre Idee vom besonnenen Kollegen, der weder bei der Ausbildung noch bei privaten Fahrten zu unfallträchtiger Fahrweise neigt, also ein besonders günstiges Risiko für eine Kraftfahrtversicherung sein würde. Karl Rederer, einer der Mitbegründer des Unternehmens, fasste das seinerzeit so zusammen: "Das Berufsethos eines Fahrlehrers verbietet die schuldhafte Verursachung eines Unfalls".

Die Versicherung wurde als Verein auf Gegenseitigkeit (VaG) gegründet, was bedeutet, dass die Mitglieder die Versicherten sind und das wirtschaftliche Risiko des Geschäftsbetriebes gemeinschaftlich tragen. Der Terminus "auf Gegenseitigkeit" bedeutet also, dass die Versicherten füreinander einstehen, und er bedeutet auch, dass - anders als bei Kapitalgesellschaften - Gewinnmaximierung zugunsten einzelner Kapitalgeber nicht stattfindet. Die Mitgliedschaft stand zunächst nur Fahrlehrern und Sachverständigen offen, aber auch die Familienangehörigen der Fahrlehrer sollten sich zu günstigen Konditionen versichern können: Sie galten in den ersten zwei Dekaden als Versicherungsnehmer ohne Mitgliedsstatus.

Familienangehörige sind heute Mitglieder

Seitdem wurde die Satzung der Fahrlehrerversicherung mehrfach geändert, und heute können auch Familienmitglieder und Mitarbeiter von Fahrschulen Mitglied sein. Eine Regelung, die von Fahrlehrern gelegentlich kritisch gesehen wird, weil sie annehmen, Familienangehörige seien ein höheres Risiko als die Fahrlehrer. Diese Annahme ist, um es geradeheraus zu sagen, falsch. Die Analyse des Schadengeschehens zeigt seit langem, dass jene Maxime von Karl Rederer jedenfalls nicht mehr alleine von Fahrlehrern zu Herzen genommen wird, um es einmal mit Bedacht auszudrücken.

Der bei Fahrlehrern inzwischen erreichte Durchdringungsgrad ist sehr hoch, in den alten Bundesländern - was verständlich ist - noch höher als in den neuen. Deshalb wird das künftige Wachstum der Fahrlehrerversicherung in diesem Segment nicht gerade gipfelstürmend sein. Anders hingegen sieht es bei den Angehörigen aus, hier ist noch erhebliches Potential vorhanden. Und weil die Fahrlehrerversicherung neben ihren günstigen Prämien und ihren klaren Verträgen auch einen exzellenten Service bietet, namentlich auch im Schadenfall, lohnt es sich für die Angehörigen der Fahrlehrer Mitglied zu werden.

Kunden gesucht!

Auch ein in der Rechtsform eines Vereins auf Gegenseitigkeit geführtes Versicherungsunternehmen braucht stetiges Wachstum. Kernpunkt des Solidargedankens ist es, das Risiko des Einzelnen auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Jedes Mitglied kann durch Werbung neuer Mitglieder dazu beitragen. Dabei sollte man nicht nur an die Autoversicherung, sondern auch an Sparten wie Hausrat-, Glas-, Unfall- und private Haftpflichtversicherung denken, denn auch hier hat die Fahrlehrerversicherung viel zu bieten.

Genießen Ihre Familienangehörigen, liebe Leserin, lieber Leser, schon den Schutz der Fahrlehrerversicherung?

Die Landesagentur Baden-Württemberg erreichen Sie unter:

Tel. 0711 / 83 98 75 - 26 oder per E-Mail

 

FahrSchulPraxis - Ausgabe September 2003

Erscheinungsdatum 15.09.2003

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