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1951 bereisten Fahrlehrer aus dem Südwesten
das damalige Bundesgebiet, um für die Gründung einer berufsständischen
Versicherung der Fahrlehrer zu missionieren. Diese Idealisten glaubten an
ihre Idee vom besonnenen Kollegen, der weder bei der Ausbildung noch bei
privaten Fahrten zu unfallträchtiger Fahrweise neigt, also ein besonders
günstiges Risiko für eine Kraftfahrtversicherung sein würde. Karl Rederer,
einer der Mitbegründer des Unternehmens, fasste das seinerzeit so
zusammen: "Das Berufsethos eines Fahrlehrers verbietet die schuldhafte
Verursachung eines Unfalls".
Die
Versicherung wurde als Verein auf Gegenseitigkeit (VaG) gegründet, was
bedeutet, dass die Mitglieder die Versicherten sind und das
wirtschaftliche Risiko des Geschäftsbetriebes gemeinschaftlich tragen. Der
Terminus "auf Gegenseitigkeit" bedeutet also, dass die Versicherten
füreinander einstehen, und er bedeutet auch, dass - anders als bei
Kapitalgesellschaften - Gewinnmaximierung zugunsten einzelner Kapitalgeber
nicht stattfindet. Die Mitgliedschaft stand zunächst nur Fahrlehrern und
Sachverständigen offen, aber auch die Familienangehörigen der Fahrlehrer
sollten sich zu günstigen Konditionen versichern können: Sie galten in den
ersten zwei Dekaden als Versicherungsnehmer ohne Mitgliedsstatus.
Familienangehörige sind heute Mitglieder
Seitdem wurde die Satzung der
Fahrlehrerversicherung mehrfach geändert, und heute können auch
Familienmitglieder und Mitarbeiter von Fahrschulen Mitglied sein. Eine
Regelung, die von Fahrlehrern gelegentlich kritisch gesehen wird, weil sie
annehmen, Familienangehörige seien ein höheres Risiko als die Fahrlehrer.
Diese Annahme ist, um es geradeheraus zu sagen, falsch. Die Analyse des
Schadengeschehens zeigt seit langem, dass jene Maxime von Karl Rederer
jedenfalls nicht mehr alleine von Fahrlehrern zu Herzen genommen wird, um
es einmal mit Bedacht auszudrücken.
Der bei Fahrlehrern inzwischen erreichte
Durchdringungsgrad ist sehr hoch, in den alten Bundesländern - was
verständlich ist - noch höher als in den neuen. Deshalb wird das künftige
Wachstum der Fahrlehrerversicherung in diesem Segment nicht gerade
gipfelstürmend sein. Anders hingegen sieht es bei den Angehörigen aus,
hier ist noch erhebliches Potential vorhanden. Und weil die
Fahrlehrerversicherung neben ihren günstigen Prämien und ihren klaren
Verträgen auch einen exzellenten Service bietet, namentlich auch im
Schadenfall, lohnt es sich für die Angehörigen der Fahrlehrer Mitglied zu
werden.
Kunden gesucht!
Auch ein in der Rechtsform eines Vereins
auf Gegenseitigkeit geführtes Versicherungsunternehmen braucht stetiges
Wachstum. Kernpunkt des Solidargedankens ist es, das Risiko des Einzelnen
auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Jedes Mitglied kann durch
Werbung neuer Mitglieder dazu beitragen. Dabei sollte man nicht nur an
die Autoversicherung, sondern auch an Sparten wie Hausrat-, Glas-, Unfall-
und private Haftpflichtversicherung denken, denn auch hier hat die
Fahrlehrerversicherung viel zu bieten.
Genießen Ihre Familienangehörigen, liebe
Leserin, lieber Leser, schon den Schutz der Fahrlehrerversicherung?
Die Landesagentur Baden-Württemberg
erreichen Sie unter:
Tel. 0711 / 83 98 75 - 26 oder per
E-Mail
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