|
Dem Hörensagen nach müssen
Tankstellenpächter täglich die Preise der Mitbewerber an ihren Öl-Multi
melden, was jeweils Einfluss auf die Preisbildung haben soll.
Fahrschulinhaber, die sich nach den Preisen ihrer Mitbewerber umhören, tun
also nichts Ungewöhnliches. Sich allerdings nur am Konkurrenten zu
orientieren, kann - wie die Erfahrung immer wieder lehrt - ein schwerer
Fehler sein.
Vor kurzem war ein Fahrschulinhaber aus der
näheren Umgebung Stuttgarts gezwungen, Konkurs anzumelden. Vor einigen
Jahren hatte er sich am Ort seines früheren Arbeitgebers niedergelassen.
Um gegen die renommierte, seit mehr als 40 Jahren am dortigen Platz
ansässige Fahrschule anzukommen, unterbot er diese nach Strich und Faden,
teilweise auch auf absolut unlautere Art und Weise.
Gläubiger, die keinen Spaß verstehen
Jetzt kam das Aus sehr plötzlich, denn es
gibt Gläubiger, die absolut keinen Spaß verstehen. Daraus ist einmal mehr
zu lernen, dass nachhaltige Preisgestaltung nur aufgrund harter Zahlen in
Verbindung mit seriöser Kalkulation möglich ist. Nur wer seine Kosten
genau kennt, kann wissen, welche Preise notwendig sind, um Gewinn zu
erzielen. Und nur wer Gewinn macht, kann sich behaupten. Dies ist eines
der unumstößlichen Prinzipien der Marktwirtschaft, wer es nicht beachtet,
geht unter - auch Fahrschulen. Vergessen Sie, liebe Leser, den Schmus von
regulierenden Maßnahmen, wie staatlich festgesetzte Mindestpreise usw. Wer
solches Zeug heute noch fordert, hat absolut nichts verstanden. Hat vor
allem nicht verstanden, dass solche Reglementierungen gut geführten
Fahrschulen schaden würden. Diese Gleichmacherei wünschen sich im
Allgemeinen nur Leute, die sich ihres eigenen Leistungsvermögens nicht
sicher sind.
Für meine Geschäftsführung brauche ich
den Staat nicht
Eine ganz andere, noch niemals befriedigend
beantwortete Frage ist, wie man die Einhaltung staatlich festgesetzter
Preise wirkungsvoll kontrollieren könnte.
"Für meine Geschäftsführung brauche ich den
Staat nicht!" Das hat ein Kollege einmal vor vielen Jahren auf einer
großen Fahrlehrerversammlung gesagt und zugleich den Anhängern der
Gebührenordnung empfohlen, endlich einmal selbst zu kalkulieren. Nun, der
Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. hat erstmals vor drei Jahren ein
elektronisches Kalkulationsprogramm entwickelt, mit dem es jedem
Fahrschulinhaber möglich ist, seine Preise für die Klasse B auf der
Grundlage seiner individuellen Kosten zu berechnen.
PC mit Excel - und es läuft
Das Programm läuft auf jedem PC, auf dem
Microsoft Excel installiert ist. Auf Grund zahlreicher Nachfragen wurde
das Programm inzwischen auf die Motorradklassen, auf die Klassen C/CE
sowie D erweitert.
Das Programm kann von Mitgliedern des Fahrlehrerverbandes gegen die
geringe Schutzgebühr von € 20,00 zuzüglich Mehrwertsteuer und
Versandkosten über die FSG/ TTVA mbH bezogen werden.
Selbstverständlich können Fahrschulen, die
nur in den Motorrad- und Pkw-Klassen ausbilden, nach wie vor auch
die "kleine" Version beziehen. Diese wird zum Preis von € 10,00
zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten an Mitglieder des
Fahrlehrerverbandes abgegeben.
|