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Frage: Auf der Autobahn fährt ein Auto
hinter einem Motorrad mit etwa 130 km/h, der Abstand beträgt nur wenige
Meter. Wer ist das? Antwort:
Ein besonders leichtsinniger Autofahrer.
Sollten Sie es für möglich halten, dass es
sich dabei manchmal auch um einen von der Sorge um seinen Fahrschüler
getriebenen Fahrlehrer handeln könnte, so empfehlen wir: Lesen Sie weiter!
Die Kunst, in sich selbst hinein zu
fahren ...
Wie das geht? Ganz einfach: Dafür muss man
nur dicht genug hinter seinem Motorradschüler her fahren und auf eine
günstige Gelegenheit warten! Fahrschüler legen beispielsweise manchmal vor
einer für sie überraschend auf "Gelb" springenden Ampel eine Vollbremsung
mit qualmendem Hinterrad hin. Weh dem, der jetzt zu dicht an eben diesem
Hinterrad hing!
Der Fahrlehrer gilt nach dem
Straßenverkehrsgesetz (§ 2, Absatz 15) bei der praktischen Ausbildung als
verantwortlicher Führer des vom Fahrschüler gelenkten Bikes. Knallt er
also in seinen Fahrschüler hinein, fährt er auf ein Fahrzeug auf, dessen
Führer er selbst ist.
Ich muss doch dran bleiben!
Fragt man nach den Gründen für den oft viel
zu geringen Abstand, so fallen Argumente wie "Ich muss doch dranbleiben",
"Ich möchte nicht, dass andere sich zwischen uns drängen" oder "Ich muss
doch meinen Schüler beobachten können".

... und wenn die Ampel jetzt plötzlich gelb
wird?
Diese Gründe rechtfertigen es jedoch nicht,
Fahrschüler durch zu dichtes Auffahren in Gefahr zu bringen. Man stelle
sich nur einmal folgendes Szenario vor:
Auf einer Überlandfahrt muss der Schüler
wegen eines überraschend die Vorfahrt missachtenden Traktors eine
Notbremsung hinlegen. Er kommt - weil gut ausgebildet - sicher zum Stehen,
wird dann aber vom nachfolgenden Fahrlehrer mangels Abstand umgemäht!

Eine Vollbremsung oder ein Sturz hätte hier
fatale Folgen!
Auf Bild 3 (siehe unten) hingegen bleibt
zwischen Fahrlehrer und Schüler eine Lücke, die den Namen
Sicherheitsabstand verdient, aber trotzdem gute Beobachtung des Schülers
ermöglicht.

(Bild 3)
Fotos: Jochen Klima
Wenn der Fahrlehrer wegen einer Ampel oder
einer Stoppstelle hängen bleibt oder sich ein anderes Fahrzeug dazwischen
drängt, ist es dank Führungsfunk kein Problem, den Schüler anzuweisen,
langsamer weiterzufahren oder - sofern es zulässig ist - am Fahrbahnrand
zu warten. Auch auf der Autobahn scheren gelegentlich Fahrzeuge in die
Lücke zwischen Fahrlehrer und Schüler ein. Dies aber oft nur, um kurz
einen Schnelleren vorbeizulassen oder um vor der nahen Ausfahrt auf den
Verzögerungsstreifen zu wechseln. Vor Autobahnfahrten, Überlandfahrten und
erst recht vor Nachtfahrten ist es übrigens ein Muss, den Schülern
eindringlich zu sagen, wie sie sich verhalten müssen, wenn der Funk- oder
der Sichtkontakt abreißt.
Rechtliche Überlegungen
Nach § 4 StVO muss der Abstand zum
Vordermann so groß sein, dass auch dann noch gehalten werden kann, wenn
dieser plötzlich bremst. Dies gilt selbstverständlich auch für Fahrlehrer
bei der Motorradausbildung. Dem Verbandsvorstand liegen Informationen vor,
dass die Polizei in jüngster Zeit immer mal wieder Fahrlehrer wegen eines
Verstoßes gegen § 4 StVO angezeigt hat. Laut Bußgeldkatalog kostet
beispielsweise ein Abstand von weniger als 20 Metern bei 80 km/h
mindestens 80 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg. Weniger als 13
Meter bei 130 km/h führen zu 125 Euro Bußgeld, 2 Punkten und zu einem
Monat Fahrverbot!
Was sagt die Versicherung?
Zum Schluss noch eine
versicherungsrechtliche Überlegung: Ein Schaden, der durch den Unfall
zwischen zwei Fahrzeugen ein- und desselben Fahrzeughalters eintritt, ist
durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Der materielle Verlust
kann also erheblich sein.
Jochen Klima
Zum Thema passend:
Aus einer Meldung der
Stuttgarter Zeitung vom 17. September 2003 entnehmen wir, dass vor einigen
Wochen ein Fahrlehrer in Böhmenkirch (Landkreis Göppingen) seinen
Motorradschüler rammte, als dieser vor einem Zebrastreifen anhalten
wollte, um eine ältere Fußgängerin überqueren zu lassen. |