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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 27.10.03

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Oktober/2003, Seite 502

Motorradausbildung

Nah, näher, am krächsten

 

Frage: Auf der Autobahn fährt ein Auto hinter einem Motorrad mit etwa 130 km/h, der Abstand beträgt nur wenige Meter. Wer ist das?

Antwort: Ein besonders leichtsinniger Autofahrer.

Sollten Sie es für möglich halten, dass es sich dabei manchmal auch um einen von der Sorge um seinen Fahrschüler getriebenen Fahrlehrer handeln könnte, so empfehlen wir: Lesen Sie weiter!

Die Kunst, in sich selbst hinein zu fahren ...

Wie das geht? Ganz einfach: Dafür muss man nur dicht genug hinter seinem Motorradschüler her fahren und auf eine günstige Gelegenheit warten! Fahrschüler legen beispielsweise manchmal vor einer für sie überraschend auf "Gelb" springenden Ampel eine Vollbremsung mit qualmendem Hinterrad hin. Weh dem, der jetzt zu dicht an eben diesem Hinterrad hing!

Der Fahrlehrer gilt nach dem Straßenverkehrsgesetz (§ 2, Absatz 15) bei der praktischen Ausbildung als verantwortlicher Führer des vom Fahrschüler gelenkten Bikes. Knallt er also in seinen Fahrschüler hinein, fährt er auf ein Fahrzeug auf, dessen Führer er selbst ist.

Ich muss doch dran bleiben!

Fragt man nach den Gründen für den oft viel zu geringen Abstand, so fallen Argumente wie "Ich muss doch dranbleiben", "Ich möchte nicht, dass andere sich zwischen uns drängen" oder "Ich muss doch meinen Schüler beobachten können".


... und wenn die Ampel jetzt plötzlich gelb wird?

Diese Gründe rechtfertigen es jedoch nicht, Fahrschüler durch zu dichtes Auffahren in Gefahr zu bringen. Man stelle sich nur einmal folgendes Szenario vor:

Auf einer Überlandfahrt muss der Schüler wegen eines überraschend die Vorfahrt missachtenden Traktors eine Notbremsung hinlegen. Er kommt - weil gut ausgebildet - sicher zum Stehen, wird dann aber vom nachfolgenden Fahrlehrer mangels Abstand umgemäht!


Eine Vollbremsung oder ein Sturz hätte hier fatale Folgen!

Auf Bild 3 (siehe unten) hingegen bleibt zwischen Fahrlehrer und Schüler eine Lücke, die den Namen Sicherheitsabstand verdient, aber trotzdem gute Beobachtung des Schülers ermöglicht.


(Bild 3)
Fotos: Jochen Klima

Wenn der Fahrlehrer wegen einer Ampel oder einer Stoppstelle hängen bleibt oder sich ein anderes Fahrzeug dazwischen drängt, ist es dank Führungsfunk kein Problem, den Schüler anzuweisen, langsamer weiterzufahren oder - sofern es zulässig ist - am Fahrbahnrand zu warten. Auch auf der Autobahn scheren gelegentlich Fahrzeuge in die Lücke zwischen Fahrlehrer und Schüler ein. Dies aber oft nur, um kurz einen Schnelleren vorbeizulassen oder um vor der nahen Ausfahrt auf den Verzögerungsstreifen zu wechseln. Vor Autobahnfahrten, Überlandfahrten und erst recht vor Nachtfahrten ist es übrigens ein Muss, den Schülern eindringlich zu sagen, wie sie sich verhalten müssen, wenn der Funk- oder der Sichtkontakt abreißt.

Rechtliche Überlegungen

Nach § 4 StVO muss der Abstand zum Vordermann so groß sein, dass auch dann noch gehalten werden kann, wenn dieser plötzlich bremst. Dies gilt selbstverständlich auch für Fahrlehrer bei der Motorradausbildung. Dem Verbandsvorstand liegen Informationen vor, dass die Polizei in jüngster Zeit immer mal wieder Fahrlehrer wegen eines Verstoßes gegen § 4 StVO angezeigt hat. Laut Bußgeldkatalog kostet beispielsweise ein Abstand von weniger als 20 Metern bei 80 km/h mindestens 80 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg. Weniger als 13 Meter bei 130 km/h führen zu 125 Euro Bußgeld, 2 Punkten und zu einem Monat Fahrverbot!

Was sagt die Versicherung?

Zum Schluss noch eine versicherungsrechtliche Überlegung: Ein Schaden, der durch den Unfall zwischen zwei Fahrzeugen ein- und desselben Fahrzeughalters eintritt, ist durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Der materielle Verlust kann also erheblich sein.

Jochen Klima

Zum Thema passend:

Aus einer Meldung der Stuttgarter Zeitung vom 17. September 2003 entnehmen wir, dass vor einigen Wochen ein Fahrlehrer in Böhmenkirch (Landkreis Göppingen) seinen Motorradschüler rammte, als dieser vor einem Zebrastreifen anhalten wollte, um eine ältere Fußgängerin überqueren zu lassen.

 

FahrSchulPraxis - Ausgabe Oktober 2003

Erscheinungsdatum 15.10.2003

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