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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 28.10.03

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Oktober/2003, Seite 527

Verkürzung der Probezeit

Zweite Phase startet im neuen Jahr

 

Die am 17.05.2003 in Kraft getretene Verordnung überlässt es den einzelnen Bundesländern die "Freiwillige Fortbildung von Inhabern der Fahrerlaubnis auf Probe", kurz Zweite Phase genannt, einzuführen. Die Einzelheiten der Durchführung werden durch Ländererlasse geregelt, die sich an einem Mustererlass des BMVBW orientieren. Als Belohnung für die Teilnahme an einem speziellen Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) wird den jungen Fahrerinnen und Fahrern ein Jahr Probezeit geschenkt.

Es steht nun fest: Die Zweite Phase startet mit Beginn des kommenden Jahres. Die meisten Bundesländer machen mit, so auch Baden-Württemberg und die angrenzenden Länder. Eine besondere Herausforderung liegt darin, die jungen Fahrerinnen und Fahrer über die Ziele der Zweiten Phase zu informieren und sie vom Sinn und Nutzen des Projektes zu überzeugen. Dabei spielen die Fahrschulen eine zentrale Rolle.

Eine Bitte an alle

Schon jetzt eine große Bitte an alle Kolleginnen und Kollegen, auch an die, die sich im Moment noch nicht für die aktive Teilnahme an FSF (so die offizielle Abkürzung) als Seminarleiter entschieden haben:

Informieren Sie und überzeugen Sie Ihre jungen Kunden davon, dass die Teilnahme an diesem Seminar ihnen hilft, die Anfangsphase unfallfrei zu meistern.

Um alle Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. ins Bild zu setzen, geben wir hier einen kleinen Überblick über den Seminarablauf und die Seminarinhalte.

3 x Theorie, 2 x Praxis

Das FSF-Seminar besteht aus drei theoretischen und zwei praktischen Teilen. Vier davon finden unter Leitung eines Seminarleiters in der Fahrschule statt. Der fünfte Teil wird von einem Moderator für das Sicherheitstraining, der einer dafür zertifizierten Organisation angehört, geleitet. Zu den vier von der Fahrschule durchzuführenden Teilen gehört als praktischer Baustein eine Beobachtungs- und Übungsfahrt. Der fünfte Teil umfasst spezielle Sicherheitsübungen, die jedoch nicht einem herkömmlichen Sicherheitstraining gleichzusetzen sind. Natürlich kann ein Fahrlehrer, der die Zulassung als FSF-Seminarleiter und als Moderator für das SHT besitzt, das gesamte Seminar alleine durchführen.

Ein logisch aufbauendes Programm

Die beiden praktischen Teile müssen zwischen der ersten und der dritten Sitzung durchgeführt werden. Die genaue Positionierung dieser Teile innerhalb eines Seminars ist dem jeweiligen Seminarleiter überlassen und wird sehr oft von den organisatorischen Rahmenbedingungen abhängen.

Im Folgenden werden die Teile in der Reihenfolge aufgezählt und beschrieben, wie sie von den Autoren des Programms zur Erreichung der Seminarziele als optimal angesehen werden.

  • Jede der drei Sitzungen im theoretischen Teil dauert, anders als bei ASF und ASP, nur 90 Minuten.

Die erste Sitzung

Die erste Sitzung dient hauptsächlich dem gegenseitigen Kennenlernen und der Gruppenbildung. Dabei werden den Teilnehmern mehrere Fragen gestellt. So sollen sie beispielsweise berichten,

  • zu welchen Zwecken sie ihr Auto benutzen;
  • was sie inzwischen anders machen als in der Fahrschule gelernt;
  • welche schwierigen Situationen sie bereits erlebt haben;
  • was sie im Verkehr noch als schwierig empfinden und deshalb gerne während der Beobachtungs- und Übungsfahrt üben wollen.

Die Beobachtungs- und Übungsfahrt

Idealerweise findet nach der ersten Sitzung die Beobachtungs- und Übungsfahrt statt. Beobachter ist nicht nur der Seminarleiter, sondern auch mindestens ein weiterer Teilnehmer. Pro Teilnehmer ist eine Fahrtdauer von 60 Minuten vorgesehen, die in Blöcke zu jeweils etwa 20 Minuten gegliedert wird. Jeder Block hat eine andere Zielsetzung.

  • Fahren in eigener Verantwortung unter Beobachtung durch Mitfahrer und Seminarleiter.
  • Üben von Situationen, die der Teilnehmer als für ihn noch schwierig bezeichnet hat.
  • Festigung des in der Fahrschule erlernten, sicheren und umweltschonenden Fahrstils.

Zu der Fahrzeit kommen pro Teilnehmer noch etwa 30 Minuten für die Besprechung der Fahrten hinzu, sodass pro Teilnehmer 90 Minuten einzuplanen sind. Die Mitnahme eines zweiten Probanden ist kaum sinnvoll. Bei drei Teilnehmern wäre die Gruppe 4 ½ Stunden unterwegs, für alle Beteiligten kaum zumutbar.

Die zweite Sitzung

Inhalte der zweiten Sitzung werden im Wesentlichen sein:

  • Mitfahrer im Auto;
  • Geteilte Aufmerksamkeit beim Fahren - Ablenkung, Nebentätigkeiten;
  • Emotionen, Gefühle, Zeitdruck, Stress;
  • Übernahme von Verantwortung.

Nach der zweiten Sitzung geht die Gruppe zum Moderator, der auf einem nicht öffentlichen Platz mit Gleitfläche die beiden Bereiche trainiert, die Fahranfängern die größten Probleme bereiten:

Bremsen in verschiedenen Situationen, bei unterschiedlichen Fahrbahnzuständen und bei Kurvenfahrten. Dabei sollen sie auch die Auswirkung der Fliehkraft bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten "erfahren". Die Teilnehmer sollen die verschiedenen Situationen sowohl aus der Fahrerperspektive als auch aus der des Beifahrers erleben.

Dritte Sitzung: Alkohol und Drogen

In der abschließenden dritten Sitzung werden die Problembereiche Alkohol und Drogen im Straßenverkehr angesprochen. Die Teilnehmer sollen überdies die vielfältigen Einflussfaktoren des Fahrens erfassen und sichere, anwendbare Fahrstrategien entwickeln.

Am Ende des Seminars stellt der Seminarleiter jedem Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung aus. Gegen Vorlage dieser Bestätigung wird die Probezeit um ein Jahr verkürzt. Wird das Seminar im ersten Jahr nach Erteilung der Fahrerlaubnis besucht, endet die Probezeit nach 12 Monaten. Für während der Probezeit auffällig Gewordene verlängert sich die Probezeit bekanntlich um zwei Jahre; doch auch für diese jungen Fahrer gilt der Bonus der Verkürzung um ein Jahr, wenn sie an einem FSF teilgenommen haben.

Die Öffentlichkeit mobilisieren

Die Fahrlehrerverbände werden in den nächsten Monaten alles daran setzen, um die Zweite Phase in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Der DVR hat hierfür seine Unterstützung zugesagt. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, können diese Kampagne mächtig unterstützen, indem sie ihre Fahrschüler im Theorieunterricht nachdrücklich auf die Vorteile der Teilnahme an einem FSF hinweisen und dafür werben. Wir alle wissen, dass Freiwilligkeit heutzutage - sieht man einmal vom Vergnügen ab - nicht allzu groß geschrieben wird. Trotzdem sollten wir Fahrlehrer alle unsere Möglichkeiten anstrengen, um der Zweiten Phase auf die Beine zu helfen.

 

FahrSchulPraxis - Ausgabe Oktober 2003

Erscheinungsdatum 15.10.2003

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