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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 30.12.03

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Dezember/2003, Seite 611

Werbung im Internet

Olle Kamellen sind schädlich!

 

Teens sind im Internet zu Hause! Deshalb kann es für die Fahrschule nur richtig sein, dieses Medium zu nutzen. Doch wer im Internet mit ollen Kamellen auftritt, schadet, wie es die folgende Begebenheit zeigt, seinem Geschäft.

"Ich möchte bald den Führerschein der Klasse M machen und habe deshalb die Homepages der Fahrschulen in meiner näheren Umgebung besucht. Bei der einen Fahrschule stand, dass man mit der Klasse M Roller fahren darf, die 50 km/h erreichen, bei der anderen hieß es, der Roller dürfe nur 45 km/h schnell sein. Welche Aussage ist richtig?"

Diese E-Mail eines 15-Jährigen erreichte unlängst die Geschäftsstelle des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. Nach der Antwort vom Verband hat der offenbar clevere Junge die Fahrschule, deren verschlampte Homepage noch 50 km/h "zulässt", wahrscheinlich von seiner Fahrschul-Liste gestrichen.

Lieber keine Werbung als veraltete

Werbung muss stimmen, muss auf dem Laufenden sein. Besonders, wenn es um harte Fakten wie im vorliegenden Fall geht. Deshalb ist regelmäßige Aktualisierung der Internetseiten unerlässlich. Dies gilt besonders, wenn rechtliche Änderungen bevorstehen. Hier bietet die FahrSchulPraxis wertvolle Hilfe, denn diese Fachzeitschrift bringt alle einschlägigen gesetzlichen Neuerungen immer rechtzeitig und zuverlässig.

Link zur Homepage des Verbandes

Eine gut gemachte Homepage soll in erster Linie das Ausbildungsangebot der Fahrschule darstellen. Abbildungen der Fahrlehrer, der Fahrzeuge und der Unterrichtsräume können die Wirkung der Texte und deren Glaubwürdigkeit verstärken. Auch illustrierte Berichte über Veranstaltungen, beispielsweise Motorradausfahrten oder Pannenkurse, sind sehr werbewirksam. Oft besuchen Leute die Webseite einer Fahrschule, weil sie nach fundierten Informationen über Führerscheinklassen, Ausbildungsvorschriften oder aktuelle Rechtsänderungen suchen. Um da immer ganz sicher zu gehen, empfiehlt es sich für die Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. einen Link zu www.fahrlehrerverband-bw.de zu schalten. Dort findet man Publikumsseiten mit umfassenden, sicheren Informationen zu allen Fragen rund um den Führerschein. Wer von diesem Angebot Gebrauch macht, spart eine Menge Arbeit und vermeidet Fehler.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, schreiben Sie dem Webmaster des Verbandes, Iris Wimpff, eine E-Mail oder rufen sie an (Tel. 0711/839875-17).

Wettbewerbsrechtliche Überprüfung

Darüber hinaus bietet der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. seinen Mitgliedern auch an, ihre Homepage wettbewerbsrechtlich zu überprüfen. Weil dieser Service äußerst zeitaufwändig ist, kann er nicht kostenlos erbracht werden.

Impressum ist vorgeschrieben!

Abschließend möchte ich erneut darauf hinweisen, dass nach den Vorschriften des §6 Teledienstegesetzes (TDG) jeder Internetauftritt ein Impressum aufweisen muss. Das Gesetz verlangt mindestens folgende Angaben:

  • Name des Inhabers oder des Vertretungsberechtigten,
  • Anschrift,
  • Telefon- und Faxnummer,
  • Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
  • ggf. Nummer und Ort des Handelsregisters,
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann eine Abmahnung nach sich ziehen.

Jochen Klima

 

FahrSchulPraxis - Ausgabe Dezember 2003

Erscheinungsdatum 15.12.2003

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