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Teens sind im Internet zu Hause! Deshalb
kann es für die Fahrschule nur richtig sein, dieses Medium zu nutzen. Doch
wer im Internet mit ollen Kamellen auftritt, schadet, wie es die folgende
Begebenheit zeigt, seinem Geschäft.
"Ich möchte bald den Führerschein der Klasse M
machen und habe deshalb die Homepages der Fahrschulen in meiner näheren
Umgebung besucht. Bei der einen Fahrschule stand, dass man mit der Klasse
M Roller fahren darf, die 50 km/h erreichen, bei der anderen hieß es, der
Roller dürfe nur 45 km/h schnell sein. Welche Aussage ist richtig?"
Diese E-Mail eines 15-Jährigen erreichte
unlängst die Geschäftsstelle des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg
e.V. Nach der Antwort vom Verband hat der offenbar clevere Junge die
Fahrschule, deren verschlampte Homepage noch 50 km/h "zulässt",
wahrscheinlich von seiner Fahrschul-Liste gestrichen.
Lieber keine Werbung als veraltete
Werbung muss stimmen, muss auf dem
Laufenden sein. Besonders, wenn es um harte Fakten wie im vorliegenden
Fall geht. Deshalb ist regelmäßige Aktualisierung der Internetseiten
unerlässlich. Dies gilt besonders, wenn rechtliche Änderungen bevorstehen.
Hier bietet die FahrSchulPraxis wertvolle Hilfe, denn diese
Fachzeitschrift bringt alle einschlägigen gesetzlichen Neuerungen immer
rechtzeitig und zuverlässig.
Link zur Homepage des Verbandes
Eine gut gemachte Homepage soll in erster
Linie das Ausbildungsangebot der Fahrschule darstellen. Abbildungen der
Fahrlehrer, der Fahrzeuge und der Unterrichtsräume können die Wirkung der
Texte und deren Glaubwürdigkeit verstärken. Auch illustrierte Berichte
über Veranstaltungen, beispielsweise Motorradausfahrten oder Pannenkurse,
sind sehr werbewirksam. Oft besuchen Leute die Webseite einer Fahrschule,
weil sie nach fundierten Informationen über Führerscheinklassen,
Ausbildungsvorschriften oder aktuelle Rechtsänderungen suchen. Um da immer
ganz sicher zu gehen, empfiehlt es sich für die Mitglieder des
Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. einen Link zu
www.fahrlehrerverband-bw.de zu schalten. Dort findet man
Publikumsseiten mit umfassenden, sicheren Informationen zu allen Fragen
rund um den Führerschein. Wer von diesem Angebot Gebrauch macht, spart
eine Menge Arbeit und vermeidet Fehler.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen,
schreiben Sie dem Webmaster des Verbandes, Iris Wimpff, eine
E-Mail oder rufen sie an (Tel. 0711/839875-17).
Wettbewerbsrechtliche Überprüfung
Darüber hinaus bietet der Fahrlehrerverband
Baden-Württemberg e.V. seinen Mitgliedern auch an, ihre Homepage
wettbewerbsrechtlich zu überprüfen. Weil dieser Service äußerst
zeitaufwändig ist, kann er nicht kostenlos erbracht werden.
Impressum ist vorgeschrieben!
Abschließend möchte ich erneut darauf
hinweisen, dass nach den Vorschriften des §6 Teledienstegesetzes (TDG)
jeder Internetauftritt ein Impressum aufweisen muss. Das Gesetz verlangt
mindestens folgende Angaben:
- Name des Inhabers oder des
Vertretungsberechtigten,
- Anschrift,
- Telefon- und Faxnummer,
- Angaben zur zuständigen
Aufsichtsbehörde,
- ggf. Nummer und Ort des
Handelsregisters,
- Umsatzsteueridentifikationsnummer.
Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann
eine Abmahnung nach sich ziehen.
Jochen Klima |