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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 30.12.03

 

© FahrSchulPraxis
Entnommen aus Ausgabe Dezember/2003, Seite 613

Steuern und Abgaben 2004

Neuregelungen noch weithin unsicher

 

Der Bürger und erst recht der Geschäftsmann muss sich bei Steuern und Abgaben meist zum Jahresbeginn auf neue Regelungen einstellen. Oft wird das Neue erst 5 vor Zwölf bekannt. Diesmal wird es besonders spannend, denn viele geplante Änderungen schmoren noch im Vermittlungsausschuss des Bundestags.

Untätigkeit kann man dieser Bundesregierung sicher nicht vorwerfen. Doch leider sind die Aktivitäten nicht mehr berechenbar. Kaum sind Änderungen angekündigt, werden sie wieder verworfen und neue unausgegorene Ideen in die Öffentlichkeit gebracht. Der Bürger kommt aus dem Staunen nicht heraus, er versteht die Welt nicht mehr und wendet sich verwirrt und enttäuscht ab. Bei Drucklegung dieser Ausgabe stand noch nicht fest, welche Neuerungen in 2004 tatsächlich kommen werden. Die nachfolgende Übersicht soll ein klein wenig Licht ins Dunkel bringen und die wesentlichen für Fahrschulen und Fahrlehrer bedeutsamen Änderungen aufzeigen:

Vorziehen der Steuerreform 2005 auf 2004

Wenn die Steuerreform, wie beabsichtigt, von 2005 auf 2004 vorgezogen wird, sollen der Eingangs- und der Höchststeuersatz bei der Einkommensteuer herabgesetzt und der Grundfreibetrag für Ledige und Verheiratete angehoben werden. Für das Fahrschulbüro bedeutet das, dass bei allen Gehaltsabrechnungen ab Januar 2004 neue Lohnsteuertabellen anzuwenden sind.

Neue Sozialversicherungswerte

Zum einen werden die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben, so dass bisher sozialversicherungsfreie Mitarbeiter ab Januar 2004 sozialversicherungspflichtig werden können, zum anderen ist noch nicht sicher, ob und wenn ja, wie die Beitragssätze zur Rentenversicherung geändert werden. Diese Entscheidung wird wohl erst am 19.12.2003 in der letzten Sitzung des Bundesrates fallen.

AfA-Halbjahresregelung

Seit dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2002 kann für Wirtschaftsgüter, die vor dem 30.06. angeschafft werden, die volle Abschreibung für Abnutzung (AfA) geltend gemacht werden. Danach angeschaffte können mit der halben AfA abgeschrieben werden. Künftig soll die AfA nur noch ab Anschaffungsmonat geltend gemacht werden können.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer soll auch auf Freiberufler ausgedehnt und in Gemeindewirtschaftssteuer umbenannt werden. Bei dieser Umstellung werden wahrscheinlich die Bemessungsgrundlagen, die Steuermesszahl und der Steuerhebesatz geändert werden. Außerdem soll die Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe entfallen.

Pendlerpauschale

In welcher Höhe ab 2004 die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angesetzt werden können, ist noch umstritten. Sicher scheint aber, dass die "Pendlerpauschale" nicht vollständig abgeschafft wird.

 

FahrSchulPraxis - Ausgabe Dezember 2003

Erscheinungsdatum 15.12.2003

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