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Der Bürger und erst recht der Geschäftsmann
muss sich bei Steuern und Abgaben meist zum Jahresbeginn auf neue
Regelungen einstellen. Oft wird das Neue erst 5 vor Zwölf bekannt. Diesmal
wird es besonders spannend, denn viele geplante Änderungen schmoren noch
im Vermittlungsausschuss des Bundestags.
Untätigkeit kann man dieser Bundesregierung
sicher nicht vorwerfen. Doch leider sind die Aktivitäten nicht mehr
berechenbar. Kaum sind Änderungen angekündigt, werden sie wieder verworfen
und neue unausgegorene Ideen in die Öffentlichkeit gebracht. Der Bürger
kommt aus dem Staunen nicht heraus, er versteht die Welt nicht mehr und
wendet sich verwirrt und enttäuscht ab. Bei Drucklegung dieser Ausgabe
stand noch nicht fest, welche Neuerungen in 2004 tatsächlich kommen
werden. Die nachfolgende Übersicht soll ein klein wenig Licht ins Dunkel
bringen und die wesentlichen für Fahrschulen und Fahrlehrer bedeutsamen
Änderungen aufzeigen:
Vorziehen der Steuerreform 2005 auf 2004
Wenn die Steuerreform, wie beabsichtigt,
von 2005 auf 2004 vorgezogen wird, sollen der Eingangs- und der
Höchststeuersatz bei der Einkommensteuer herabgesetzt und der
Grundfreibetrag für Ledige und Verheiratete angehoben werden. Für das
Fahrschulbüro bedeutet das, dass bei allen Gehaltsabrechnungen ab Januar
2004 neue Lohnsteuertabellen anzuwenden sind.
Neue Sozialversicherungswerte
Zum einen werden die
Beitragsbemessungsgrenzen angehoben, so dass bisher
sozialversicherungsfreie Mitarbeiter ab Januar 2004
sozialversicherungspflichtig werden können, zum anderen ist noch nicht
sicher, ob und wenn ja, wie die Beitragssätze zur Rentenversicherung
geändert werden. Diese Entscheidung wird wohl erst am 19.12.2003 in der
letzten Sitzung des Bundesrates fallen.
AfA-Halbjahresregelung
Seit dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2002
kann für Wirtschaftsgüter, die vor dem 30.06. angeschafft werden, die
volle Abschreibung für Abnutzung (AfA) geltend gemacht werden. Danach
angeschaffte können mit der halben AfA abgeschrieben werden. Künftig soll
die AfA nur noch ab Anschaffungsmonat geltend gemacht werden können.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer soll auch auf
Freiberufler ausgedehnt und in Gemeindewirtschaftssteuer umbenannt werden.
Bei dieser Umstellung werden wahrscheinlich die Bemessungsgrundlagen, die
Steuermesszahl und der Steuerhebesatz geändert werden. Außerdem soll die
Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe entfallen.
Pendlerpauschale
In welcher Höhe ab 2004 die Kosten für die
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angesetzt werden können, ist
noch umstritten. Sicher scheint aber, dass die "Pendlerpauschale" nicht
vollständig abgeschafft wird. |