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Mögliche Rechtsformen der Fahrschulen Fahrschulen werden überwiegend in der Rechtsform von Einzelunternehmen geführt. Wegen der starken Differenzierung der Führerscheinklassen und der dafür erforderlichen klassenspezifischen Unterrichte ist es für Einzelunternehmen ohne Angestellte sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich geworden, das ganze Spektrum der Klassen fachlich und wirtschaftlich vertretbar zu bedienen. In den Ausgaben Februar, März und April 2001 der FahrSchulPraxis wurde dieses Thema ausführlich behandelt. Hier finden Sie Informationen zu den Punkten:
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