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FAHRLEHRERVERBAND
Baden-Württemberg e.V.
und
FSG/TTVA mbH
Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen
Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
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| Letzte Aktualisierung dieser Seite:
07.02.12 |
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Eintägige
Fortbildungsveranstaltungen
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Inhalte, Dozenten und Gebühren
Eintägige
Fortbildungsveranstaltungen
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Seminar
Aktuelles Recht - 3. EG-Führerscheinrichtlinie
nach
§ 33a Abs. 1 FahrlG
Die anstehenden Rechtsänderungen aufgrund der Umsetzung der
3. EG-Führerscheinrichtlinie in deutsches Recht sind für alle Fahrlehrer
von hoher Bedeutung. Deshalb bietet die FSG/TTVA mbH in diesem Jahr zu
diesem Thema ein eintägiges Spezialseminar an. Somit haben auch alle
Kolleginnen und Kollegen, die nicht für die turnusgemäße 3-tägige
Weiterbildung anstehen, die Möglichkeit sich umfassend über die im Januar
2013 in Kraft tretenden Änderungen des Fahrlehrergesetzes (FahrlG), der
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO),
der Prüfungsrichtlinie (PrüfRL) und anderer Gesetze und Verordnungen zu
informieren. Weitere Themen werden an diesem Tag u.a. auch die geplante
Änderung der StVO und der „Feuerwehrführerschein“ sein.
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Dozent: |
Peter Tschöpe,
Vorsitzender des
Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e. V. |
| Seminargebühr: |
für
Mitglieder
eines der BVF angehörigen Fahrlehrerverbandes:
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160,00 € |
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für Nichtmitglieder |
210,00 € |
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Alle o.g. Preise verstehen sich zzgl. der
gesetzlichen MwSt. In den Lehrgangsgebühren sind die Lehrgangsunterlagen,
Tagungsgetränke und Kaffeepausen mit Imbiss enthalten. |
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Eine gute Beratung potenzieller Kunden
gehört zum Alltag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fahrschulbüro.
Dabei reicht es nicht, nur zu wissen, welche Regelungen aktuell zu
beachten sind. Ein guter Berater weiß auch, welche Änderungen bevorstehen
und wie er sich abzeichnende Änderungen sinnvoll in das Verkaufsgespräch
einfließen lässt. So kann er Ängste abbauen aber auch Kaufentscheidungen
positiv beeinflussen. Im Mittelpunkt des Seminars stehen die in den Jahren
2012 und 2013 zu erwartenden Änderungen im Fahrerlaubnisrecht.
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Dozent: |
Peter Tschöpe, Vorsitzender des
Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e. V. |
| Seminargebühr: |
für
Mitglieder
eines der BVF angehörigen Fahrlehrerverbandes:
|
160,00 € |
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für Nichtmitglieder |
210,00 € |
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Alle o.g. Preise verstehen sich zzgl. der
gesetzlichen MwSt. In den Lehrgangsgebühren sind die Lehrgangsunterlagen,
Tagungsgetränke und Kaffeepausen mit Imbiss enthalten. |
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Seminar
Unternehmensnachfolge
Betriebsübergabe/-aufgabe
Dieses seit Jahren von der FSG/TTVA mbH angebotene Seminar hat Ansgar
Brendel nach den Bedürfnissen der Praxis entwickelt. Mit diesem Seminar
werden die Kolleginnen und Kollegen angesprochen, die ihre Fahrschule in
jüngere Hände übergeben wollen. Das Seminar richtet sich aber auch an
künftige Unternehmer. In dem für den Erwerb der Fahrschulerlaubnis
vorgeschriebenen 70-stündigen betriebswirtschaftlichen Lehrgang kommen die
in diesem Seminar angesprochenen Themen meist zu kurz. Außerdem besuchen
leider viele junge Kolleginnen und Kollegen den vorgeschriebenen Lehrgang
erst, wenn die Entscheidung für die Übernahme einer Fahrschule bereits
gefallen ist. Mit diesem eintägigen Seminar bekommt man Entscheidungshilfen, die Fehlinvestitionen vermeiden helfen.
Die Themen:
-
Ermittlung des Unternehmenswertes einer Fahrschule
-
Bewertungsmaßnahmen des vorhandenen Anlagevermögens
-
Ermittlung des Aufgabegewinns
-
steuerliche Behandlung des Aufgabegewinns
-
steuerliche Besonderheiten im Jahr der Betriebsaufgabe
-
Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG mit Ermittlung der Schlussbilanz und
Übergangsrechnung zur Schlussbilanz
-
steuerliche Optimierung im Jahr der Betriebsaufgabe
-
vorbereitende Maßnahmen
-
Rentenmodelle
-
Unternehmenskaufvertrag
-
Absicherung des Kaufpreises
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Dozent: |
Ansgar Brendel,
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater |
| Seminargebühr: |
für
Mitglieder
eines der BVF angehörigen Fahrlehrerverbandes:
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|
160,00 € |
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für Nichtmitglieder |
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210,00 € |
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Alle o.g. Preise verstehen sich zzgl. der
gesetzlichen MwSt. In den Lehrgangsgebühren sind die Lehrgangsunterlagen,
Tagungsgetränke und Kaffeepausen mit Imbiss enthalten. |
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