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1. Anmeldung
Die Anmeldung muss schriftlich mit Unterschrift auf dem Postweg, per
Telefax oder per E-Mail mit pdf-Anhang erfolgen. Bei allen Seminaren ist
die Teilnehmerzahl begrenzt, weshalb eine frühzeitige Anmeldung zu
empfehlen ist. Wird die zulässige Teilnehmerhöchstzahl überschritten,
werden die Anmeldungen nach Eingangsdatum bzw. Eingangszeit
berücksichtigt. Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot auf Abschluss
des Vertrags zur Teilnahme an dem Seminar. Der Vertrag kommt mit Zusendung
einer Anmeldbestätigung durch die FSG/TTVA mbH zustande. Der Versand der
Rechnung gilt ebenfalls als Anmeldebestätigung.
2. Leistungen und
Preise
2.1.
Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus der jeweiligen
Seminarbeschreibung innerhalb des Veranstaltungsprogramms der FSG/TTVA
mbH.
Das
Veranstaltungsprogramm wird in der jeweiligen Fortbildungsbroschüre
bekanntgegeben. Zusätzlich werden aktuelle Informationen auf der Homepage
www.fsg-ttva.de der FSG/TTVA mbH bereit
gestellt.
Bezüglich
des Inhalts und Ablaufs eines Seminars können geringfügige oder die
Teilnehmer begünstigende Abweichungen von der Veranstaltungsbeschreibung
vorgenommen werden; hierzu zählt auch der Wechsel des Veranstaltungsortes
innerhalb desselben Standortes. Die FSG/TTVA mbH behält sich vor,
angekündigte Dozenten oder Referenten durch andere zu ersetzen. Bei
sämtlichen Änderungen bleibt der Gesamtcharakter der Veranstaltungen
gewahrt.
2.2. Wenn nicht
anders vereinbart, sind insbesondere Reise-, Übernachtungs- und
Verpflegungskosten nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und direkt mit
dem jeweiligen Veranstaltungshotel abzurechnen.
2.3. Bei
Fortbildungsreisen gelten zusätzlich die in der jeweiligen Ausschreibung
genannten Bedingungen.
2.4. Die
FSG/TTVA mbH ist berechtigt, das Seminar bei zu geringer Teilnehmerzahl
bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn abzusagen. Darüber hinaus ist die
FSG/TTVA mbH berechtigt, das Seminar bei Erkrankung des Referenten oder
aus anderen Gründen höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer
Ereignisse ohne Fristeinhaltung abzusagen. In jedem Fall ist die FSG/TTVA
mbH bemüht, Absagen oder notwendige Änderungen den Seminarteilnehmern so
rechtzeitig wie möglich mitzuteilen.
In diesen
Fällen werden bereits bezahlte Gebühren nach Wunsch des Teilnehmers
erstattet oder mit den Teilnahmegebühren einer anderen Veranstaltung
verrechnet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen eines
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens der FSG/TTVA mbH.
2.5. Die jeweils
gültigen Entgelte werden im Veranstaltungsprogramm veröffentlicht. Bei
allen dort genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.6. Die
Abrechnung über die Teilnahme an dem Seminar erfolgt per Rechnungsstellung
durch die FSG/TTVA mbH. Der ausgewiesene Gesamtpreis der Rechnung (inkl.
MwSt.) ist bis spätestens vor Seminarbeginn zu entrichten.
3. Stornierungen
3.1.
Gebührenfreie Stornierungen sind bis vier Wochen vor Seminarbeginn
möglich.
3.2. Bei
Stornierung bestätigter Anmeldungen zu Seminaren innerhalb von 4 Wochen
vor dem Seminartermin werden folgende Kosten berechnet:
3.2.1. Bei
Stornierungen später als 4 Wochen vor Seminarbeginn aber mehr als 20 Tage
wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 75,00 € (zzgl. MwSt.) berechnet.
3.2.2 Bei
Stornierungen bis zu 20 Tage aber mindestens 10 Tage vor Seminarbeginn
werden 50 % (zzgl. MwSt.) des Seminarentgeltes berechnet.
3.2.3 Bei
Stornierungen bis zu 9 Tage aber mindestens 4 Werktagen vor dem
Seminartermin wird eine Stornogebühr von 75 % des Seminarentgeltes (zzgl.
MwSt.) berechnet.
3.2.4. Bei
Stornierungen bis zu 3 Werktage vor dem Seminartermin werden 100% des
Seminarentgeltes (zzgl. MwSt.) berechnet. Dies gilt auch dann, wenn der
Teilnehmer ohne sich abzumelden, nicht zum Seminar erscheint.
3.2.5. Dem
Seminarteilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der FSG/TTVA mbH
ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich niedriger Höhe als die
jeweils berechnete Stornogebühr entstanden ist.
3.3. Fallen auf
Grund der Stornierung Kosten in den Veranstaltungsorten an, werden diese
immer zu Lasten des Teilnehmers berechnet.
3.4. Im Falle
einer Stornierung kann kostenfrei ein voll zahlender Ersatzteilnehmer
gestellt werden. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers muss zusammen mit
der Stornierung erklärt werden, andernfalls werden die unter 3.2.
genannten Stornierungskosten erhoben.
3.5. Sämtliche
Stornierungen und Nennungen von Ersatzteilnehmern müssen schriftlich
erfolgen. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels. In
Ausnahmefällen, etwa bei Erkrankung des Teilnehmers, ist eine telefonische
Nennung eines Ersatzteilnehmers möglich.
4. Haftung
4.1. Die
Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
4.2.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht
durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der FSG/TTVA mbH,
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen oder durch eine
Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht
verursacht ist. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers.
4.3. Der
Ausschluss von Ansprüchen gemäß den vorstehenden Ziffern gilt auch für
Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte der FSG/TTVA mbH, insbesondere
Dozenten und Referenten.
5.
Veranstaltungsunterlagen
5.1. Sämtliche
Seminare werden inhaltlich von kompetenten und qualifizierten Dozenten und
Referenten konzipiert, aufbereitet und durchgeführt. Die FSG/TTVA mbH kann
jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit
der Seminarunterlagen sowie der in den Seminaren behandelten Inhalte
übernehmen.
5.2. Die
verteilten Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die
Vervielfältigung – auch auszugsweise – oder die Weitergabe an Dritte ist
nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig.
6. Nebenabreden,
Salvatorische
Klausel, Gerichtsstand und
Erfüllungsort
6.1.
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
6.2. Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so
berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die
Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen
Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der
ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen
sollte.
6.3. Soweit der
Seminar-Teilnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wird als
Erfüllungsort und Gerichtsstand der Geschäftssitz der FSG/TTVA mbH
vereinbart.
7. Widerrufsrecht
für Verbraucher
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können ihre Vertragserklärung innerhalb
von zwei Wochen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform
(z.B. Brief, Fax, E- Mail -
zum Kontaktformular ...) widerrufen.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Widerrufsbelehrung. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: FSG/TTVA mbH, Zuffenhauser
Straße 3, D-70825 Korntal-Münchingen;
Fax 0711 / 83 80 211; E-Mail:
zum Kontaktformular ...
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn das Seminar bereits mit oder
ohne Teilnahme des Teilnehmers durchgeführt wurde.
Im Falle eines fristgemäßen Widerrufs werden bereits gezahlte
Teilnahmegebühren zurückerstattet. Stornogebühren werden nicht erhoben.
8. Datenschutz
8.1. Die
FSG/TTVA mbH schützt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer. Bei der
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden
beachtet die FSG/TTVA mbH die Bestimmungen des geltenden
Datenschutzrechts.
Die
personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergeben.
Der
Teilnehmer hat nach Durchführung des gebuchten Seminars jederzeit das
Recht auf Löschung bzw. Berichtigung der über ihn zur Vertragsdurchführung
gespeicherten Daten.
8.2. Die
FSG/TTVA mbH informiert Seminarteilnehmer bei gegebenem Anlass über
Seminare aus dem aktuellen Veranstaltungsprogramm. Sollte der Teilnehmer
diesen Informationsdienst nicht wünschen, reicht ein schriftlicher Hinweis
oder eine E-Mail an die FSG/TTVA mbH, Zuffenhauser Straße 3, D-70825
Korntal-Münchingen (zum
Kontaktformular ...), um aus dem Verteiler genommen
zu werden.
Stand 01. September
2010
PDF-Version ...

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Baden-Württemberg e.V. |