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Zuffenhauser Str. 3
70825 Korntal-Münchingen

Tel. 0711 839875-0
Fax 0711 8380211
zum Kontaktformular ...

 

 

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 09.11.11

 

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Seminare der FSG/TTVA mbH

 

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1. Anmeldung

Die Anmeldung muss schriftlich mit Unterschrift auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail mit pdf-Anhang erfolgen. Bei allen Seminaren ist die Teilnehmerzahl begrenzt, weshalb eine frühzeitige Anmeldung zu empfehlen ist. Wird die zulässige Teilnehmerhöchstzahl überschritten, werden die Anmeldungen nach Eingangsdatum bzw. Eingangszeit berücksichtigt. Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrags zur Teilnahme an dem Seminar. Der Vertrag kommt mit Zusendung einer Anmeldbestätigung durch die FSG/TTVA mbH zustande. Der Versand der Rechnung gilt ebenfalls als Anmeldebestätigung.

2. Leistungen und Preise

2.1.      Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus der jeweiligen Seminarbeschreibung innerhalb des Veranstaltungsprogramms der FSG/TTVA mbH.

            Das Veranstaltungsprogramm wird in der jeweiligen Fortbildungsbroschüre bekanntgegeben. Zusätzlich werden aktuelle Informationen auf der Homepage www.fsg-ttva.de der FSG/TTVA mbH bereit gestellt.

            Bezüglich des Inhalts und Ablaufs eines Seminars können geringfügige oder die Teilnehmer begünstigende Abweichungen von der Veranstaltungsbeschreibung vorgenommen werden; hierzu zählt auch der Wechsel des Veranstaltungsortes innerhalb desselben Standortes. Die FSG/TTVA mbH behält sich vor, angekündigte Dozenten oder Referenten durch andere zu ersetzen. Bei sämtlichen Änderungen bleibt der Gesamtcharakter der Veranstaltungen gewahrt.

2.2.      Wenn nicht anders vereinbart, sind insbesondere Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und direkt mit dem jeweiligen Veranstaltungshotel abzurechnen.

2.3.      Bei Fortbildungsreisen gelten zusätzlich die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Bedingungen.

2.4.      Die FSG/TTVA mbH ist berechtigt, das Seminar bei zu geringer Teilnehmerzahl bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn abzusagen. Darüber hinaus ist die FSG/TTVA mbH berechtigt, das Seminar bei Erkrankung des Referenten oder aus anderen Gründen höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse ohne Fristeinhaltung abzusagen. In jedem Fall ist die FSG/TTVA mbH bemüht, Absagen oder notwendige Änderungen den Seminarteilnehmern so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen.

            In diesen Fällen werden bereits bezahlte Gebühren nach Wunsch des Teilnehmers erstattet oder mit den Teilnahmegebühren einer anderen Veranstaltung verrechnet.

            Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens der FSG/TTVA mbH.

2.5.      Die jeweils gültigen Entgelte werden im Veranstaltungsprogramm veröffentlicht. Bei allen dort genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.6.      Die Abrechnung über die Teilnahme an dem Seminar erfolgt per Rechnungsstellung durch die FSG/TTVA mbH. Der ausgewiesene Gesamtpreis der Rechnung (inkl. MwSt.) ist bis spätestens vor Seminarbeginn zu entrichten.

3. Stornierungen 

3.1.      Gebührenfreie Stornierungen sind bis vier Wochen vor Seminarbeginn möglich.

3.2.      Bei Stornierung bestätigter Anmeldungen zu Seminaren innerhalb von 4 Wochen vor dem Seminartermin werden folgende Kosten berechnet:

3.2.1.   Bei Stornierungen später als 4 Wochen vor Seminarbeginn aber mehr als 20 Tage wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 75,00 € (zzgl. MwSt.) berechnet.

3.2.2    Bei Stornierungen bis zu 20 Tage aber mindestens 10 Tage vor Seminarbeginn werden 50 % (zzgl. MwSt.) des Seminarentgeltes berechnet.

3.2.3    Bei Stornierungen bis zu 9 Tage aber mindestens 4 Werktagen vor dem Seminartermin wird eine Stornogebühr von 75 % des Seminarentgeltes (zzgl. MwSt.) berechnet.

3.2.4.   Bei Stornierungen bis zu 3 Werktage vor dem Seminartermin werden 100% des Seminarentgeltes (zzgl. MwSt.) berechnet. Dies gilt auch dann, wenn der Teilnehmer ohne sich abzumelden, nicht zum Seminar erscheint.

3.2.5.   Dem Seminarteilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der FSG/TTVA mbH ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich niedriger Höhe als die jeweils berechnete Stornogebühr entstanden ist.

3.3.      Fallen auf Grund der Stornierung Kosten in den Veranstaltungsorten an, werden diese immer zu Lasten des Teilnehmers berechnet.

3.4.      Im Falle einer Stornierung kann kostenfrei ein voll zahlender Ersatzteilnehmer gestellt werden. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers muss zusammen mit der Stornierung erklärt werden, andernfalls werden die unter 3.2. genannten Stornierungskosten erhoben.

3.5.      Sämtliche Stornierungen und Nennungen von Ersatzteilnehmern müssen schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels. In Ausnahmefällen, etwa bei Erkrankung des Teilnehmers, ist eine telefonische Nennung eines Ersatzteilnehmers möglich.

4. Haftung

4.1.      Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

4.2.      Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der FSG/TTVA mbH, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen oder durch eine Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht verursacht ist. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers.

4.3.      Der Ausschluss von Ansprüchen gemäß den vorstehenden Ziffern gilt auch für Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte der FSG/TTVA mbH, insbesondere Dozenten und Referenten.

5. Veranstaltungsunterlagen

5.1.      Sämtliche Seminare werden inhaltlich von kompetenten und qualifizierten Dozenten und Referenten konzipiert, aufbereitet und durchgeführt. Die FSG/TTVA mbH kann jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Seminarunterlagen sowie der in den Seminaren behandelten Inhalte übernehmen.

5.2.      Die verteilten Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung – auch auszugsweise – oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig.

6. Nebenabreden, Salvatorische

    Klausel, Gerichtsstand und

    Erfüllungsort

6.1.      Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform

6.2.      Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.

6.3.      Soweit der Seminar-Teilnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand der Geschäftssitz der FSG/TTVA mbH vereinbart.

7. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E- Mail - zum Kontaktformular ...) widerrufen.

Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: FSG/TTVA mbH, Zuffenhauser Straße 3, D-70825 Korntal-Münchingen; Fax 0711 / 83 80 211; E-Mail: zum Kontaktformular ...

Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn das Seminar bereits mit oder ohne Teilnahme des Teilnehmers durchgeführt wurde.

Im Falle eines fristgemäßen Widerrufs werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurückerstattet. Stornogebühren werden nicht erhoben.

8. Datenschutz

8.1.      Die FSG/TTVA mbH schützt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden beachtet die FSG/TTVA mbH die Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts.

            Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergeben.

            Der Teilnehmer hat nach Durchführung des gebuchten Seminars jederzeit das Recht auf Löschung bzw. Berichtigung der über ihn zur Vertragsdurchführung gespeicherten Daten.

8.2.      Die FSG/TTVA mbH informiert Seminarteilnehmer bei gegebenem Anlass über Seminare aus dem aktuellen Veranstaltungsprogramm. Sollte der Teilnehmer diesen Informationsdienst nicht wünschen, reicht ein schriftlicher Hinweis oder eine E-Mail an die FSG/TTVA mbH, Zuffenhauser Straße 3, D-70825 Korntal-Münchingen (zum Kontaktformular ...), um aus dem Verteiler genommen zu werden.

 Stand 01. September 2010

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