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Fax 0711 8380211
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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 18.01.12

 

Grundlage dieser Veröffentlichung ist die
Anlage 11 (zu § 31) FeV 

Staatenliste
zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis

Stand: 01/2012
Neuerungen und
Vorgriffsregelungen
bis zur formellen
Aufnahme in die
Anlage 11 FeV sind
in Rot dargestellt

Inhalt

 

Staaten A bis Z:

Ausstellungsstaat

Klasse(n)

theoret. Prüfung

prakt. Prüfung

Andorra

alle

nein

nein

Französisch-Polynesien

alle

nein

nein

Guernsey

alle

nein

nein

Insel Man

alle

nein

nein

Israel

B

nein

nein

Japan

alle

nein

nein

Jersey

alle

nein

nein

Kroatien

alle

nein

nein

Monaco

alle

nein

nein

Namibia17)

A1, A, B, EB, C118), EC1, C18), EC

nein

nein

Neukaledonien

alle

nein

nein

Neuseeland14)

1, 613)

nein20)

nein

Republik Korea

1, 21)

nein

nein

San Marino

alle

nein

nein

Schweiz

alle

nein

nein

Singapur

alle 

nein

nein

Südafrika

alle

nein

nein

Fahrerlaubnisse, die im tatsächlichen Herrschaftsbereich der Behörden in Taiwan* erteilt wurden

B/BE1)

nein

ja

> nach oben <

Pkw-Fahrerlaubnisse der US-Bundesstaaten und US-amerikanischen Außengebiete1):

Ausstellungsstaat

Klasse(n)

theoret. Prüfung

prakt. Prüfung

Alabama

D

nein

nein

Arizona

G, D, 2

nein

nein

Arkansas

D

nein

nein

Colorado

C, R

nein

nein

Connecticut

D, 1, 2

ja

nein

Delaware

D

nein

nein

District of Columbia

D

ja

nein

Florida

E

ja

nein

Idaho14)

D

nein

nein

Illinois

D

nein

nein

Indiana

Operator License,

Chauffeur License3),

Public Passenger
Chauffeur License3),

Commercial
Driver License3)

Probationary
Operator'
s License

ja10)

nein

Iowa

C (Noncommercial
   Operator´s
   License)4)

A (Commercial
   Driver´s License)3)

B (Commercial
   Driver´s License)3)

C (Commercial
   Driver´s License)3)

D (Noncommercial
   Chauffeur Driver´s
   License3) mit
   Endorsement
   1, 2 oder 3)

Intermediate Driver's
License

nein

nein

Kansas

C

nein

nein

Kentucky

D

nein

nein

Louisiana

E

nein

nein

Maryland16)

Klasse C (Full Licenses und Provisional Licences, keine Learner’s Permit)

nein nein

Massachusetts

D

nein

nein

Michigan

operator

nein

nein

Minnesota9)

D (Full Licenses -
Inhaber muss über
18 Jahre alt sein)

ja10)

nein

Mississippi

operator, R

ja

nein

Missouri

F

ja

nein

Nebraska

O

ja

nein

New Mexico

D

nein

nein

North Carolina

C

ja

nein

Ohio

D

nein

nein

Oklahoma8)

D

nein

nein

Oregon

C

ja

nein

Pennsylvania

C

nein

nein

Puerto Rico

3

nein

nein

South Carolina

D

nein

nein

South Dakota

1 und 2

nein

nein

Tennessee

D

ja

nein

Texas15)

C - auch "Provisional License" - kein Umtausch einer "Instruction Permit"., A3), B3)

nein10)

nein

Utah

D

nein

nein

Virginia

NONE, M5), A3), B3), C3)

nein

nein

Washington State 7)

Driver License11)

Intermediate
Driver License12)

nein

nein

West Virginia

E

nein

nein

Wisconsin

D

nein

nein

Wyoming

C

nein

nein 

> nach oben <

Pkw-Fahrerlaubnisse der Kanadischen Provinzen1): 

Ausstellungsstaat

Klasse(n)

theoret. Prüfung

prakt. Prüfung

Alberta

5

nein

nein

British Columbia 21)

5, 613), 7 (Novice Drivers's License)

nein10)

nein

Manitoba

56),
4 Stage F3),
3 Stage F3),
2 Stage F3),
1 Stage
F3)

nein

nein

New Brunswick

5,
7 Stufe 2

nein

nein

Newfoundland

5

nein

nein

Northwest Territories

5

nein

nein

Nova Scotia

5

nein

nein

Ontario

G

nein

nein

Prince Edward Island

5

nein

nein

Quebec

5

nein

nein

Saskatchewan

1 und 5

nein

nein

Yukon

5

nein

nein

 

> nach oben <

 

Fahrerlaubnisse aus den Australischen Territorien 19)

Ausstellungsstaat

Klasse(n)

theoret. Prüfung

prakt. Prüfung

Australian Capital Territory

C*, R*

nein10) nein
New South Wales

C, R

nein10) nein
Northern Territory C*, R* nein10) nein
Queensland C**, R** nein10) nein
South Australia C**, R** nein nein
Tasmania C**, R** nein nein
Victoria C***, CAR,
R***
nein nein
Western Australia C*, R* nein10) nein
* Auch "Provisional Licence", Kein Umtausch einer "Learner License".

**

Auch "Provisional Licence P2". Kein Umtausch einer "Learner Permit" bzw. Learner License".
*** Auch "Provisional LicenceP2". Kein Umtausch einer "Learner Permit".

 

> nach oben <

_____________________________________________________

 

1) Soweit in der Spalte "Klasse(n)" nicht "alle", sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die Erteilung der Klasse B. 

2) Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan

3) Beinhaltet Pkw-Klasse

4) In den Fällen, in denen die Klasse C mit Restriction Code 2 versehen ist, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (Lernführerschein).

5) In den Fällen, in denen die Klasse M mit Code 6 versehen ist, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (nur Motorradführerschein).

6) In den Fällen, in denen die Klasse 5 Stage L oder Stage A vorliegt, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (Lernführerschein).

7) s. auch Artikel FPX 02/2006, S. 81

8) s. auch Artikel FPX 03/2007, S. 155

9) s. auch Artikel FPX 04/2007, S. 216

10) Der Nachweis des Sehvermögens gemäß § 12 ist weiterhin erforderlich.

11) Sofern die "Driver License" keinen Hinweis auf spezielle Fahrzeuge enthält, handelt es sich um eine Pkw-Fahrerlaubnis.

12) Nur für Inhaber, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kein Umtausch einer "Instruction Permit".

13) Die Umschreibung der Klasse 6 erfolgt in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse A beschränkt, sofern der Inhaber das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Im Übrigen wird die Klasse A unbeschränkt erteilt.

14)  S. dazu auch Artikel FPX 09/2007, S. 498

15)  S. dazu auch Artikel FPX 06/2009, S. 344

16)  S. dazu auch Artikel FPX 07/2011, S. 409

17) Voraussetzung ist, dass das Erteilungsdatum der namibischen Fahrerlaubnis mindestes zwei Jahre vor Antragstellung liegt. S. dazu auch Artikel FPX 12/2010, S. 662

18) Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C aus Namibia berechtigen auch zum Führen von Bussen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisklassen in die deutsche Fahrerlaubnisklassen D1 bzw. D kann jedoch nicht erfolgen. Die Fahrerlaubnisklasse C1 aus Namibia berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 16 000 kg. Bei der Umschreibung in Deutschland wird jedoch nur eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt, auch wenn diese nur zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 7 500 kg berechtigt.

19) S. dazu auch Artikel FPX 02/2010, S. 71.

20) Auszug aus Schreiben des MVI BW vom 06.09.11: Neuseeland wurde mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 mit der Maßgabe in die Anlage 11 zur FeV aufgenommen, dass bei der Umschreibung neuseeländischer Fahrerlaubnisse der Klassen 1 und 6 in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. A lediglich auf die praktische Fahrerlaubnisprüfung verzichtet werden konnte.
Wie uns nun das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mitgeteilt hat, konnte zwischenzeitlich die Gegenseitigkeitsvereinbarung mit Neuseeland dahingehend erweitert werden, dass künftig auch auf die Ablegung der theoretischen Prüfung verzichtet werden kann.

21) Auszug aus Schreiben des MVI BW vom 16.11.11: Bis zur formellen Änderung der Anlage 11 zur FeV können neben den Pkw-Fahrerlaubnissen ab dem 1. Januar 2012 auch Motorradführerscheine aus British Columbia (Klasse 6) im Wege von Einzelausnahmen nach § 74 FeV ohne Ablegung der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung in die Klasse A umgeschrieben werden. Sofern der Inhaber der Klasse 6 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erfolgt die Umschreibung in die Klasse A beschränkt. Im Übrigen wird die Fahrerlaubnis der Klasse A unbeschränkt erteilt.
Bei der prüfungsfreien Umschreibung sowohl von Pkw- als auch von Motorradführerscheinen aus British Columbia ist künftig der Nachweis des Sehvermögens nach § 12 FeV erforderlich.