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Fax 0711 8380211
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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 28.12.09
 

Infos für Fahrlehrer

 

Die Themen:

 

 

Neues auf dieser Seite

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12/2009 Theorieprüfung: Gebührenerhöhung zum 01.01.10 Die neuen Prüfgebühren haben wir in der FahrSchulPraxis veröffentlicht. Zum Artikel aus FPX 12/2009 ...

Thema: Anstellungsverhältnisse

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immer aktuell Empfehlungen für die Begründung und Gestaltung von Beschäftigungsverhältnisse mit Fahrlehrern  
immer aktuell Anstellungsvertrag für Fahrlehrer (PDF)
06/2009
und
05/2009
Entgeltfortzahlung für Angestellte

Teil 1 beinhaltet Informationen zu den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltfortzahlung für gesetzliche Feiertage, den Urlaub und bei Krankheit. Zum Artikel aus FPX 5/2009 ...

Teil 2: In dieser Folge geht es um den gesetzlichen Anspruch auf Mindesturlaub und die Entgeltfortzahlung bei Teilnahme an den für Fahrlehrer vorgeschriebenen Fortbildungsmaßnahmen. Zum Artikel aus FPX  6/2009 ...

04/2006 Angestellte Fahrlehrer als Tagelöhner: Günter Rau redet Klartext  Am 24. April 2004 wählte die Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. Günter Rau aus Geislingen für vier Jahre zum Vertreter der angestellten Verbandsmitglieder. Die FahrSchulPraxis hat den Kollegen Rau gefragt, mit welchen Problemen er seit seiner Wahl konfrontiert worden ist. Zum Artikel aus FPX  04/2006 ...

Thema: Aufbauseminare (ASF/ASP)

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03/2009

Handbuch für Seminarleiter ASF/ASP Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e. V. informiert: Das Handbuch für Seminarleiter wird 2009 nachgedruckt. mit der Auflage 2009 sind redaktionelle Änderungen vorgenommen worden. Diese Änderungen liegen unter www.aufbauseminare.com als Download bereit und können selbstständig in die Auflagen bis 2009 eingepflegt werden. Weiterhin stellen folgende Auflagen des Handbuch den aktuellen Stand dar: Auflage 2000 mit der zweiten Ergänzungslieferung 2003, Auflage 2004 und Auflage 2006.

01/2006 Überwachung der ASF/ASP Seminare in Baden-Württemberg - Handbuch für Erlaubnisbehörden Das Handbuch ist nicht nur für die  Erlaubnisbehörden und Sachverständigen von Bedeutung, auch die Seminarleiter können dem Handbuch Hilfen für ihre Tätigkeit entnehmen. Zum einen werden die Regelungen des Seminarerlaubnisrechts im Detail erläutert, zum anderen wird auch aufgezeigt, bei welchen Beanstandungen welche Maßnahmen sinnvoll sind. (2. Auflage, November 2005)
Zum Handbuch ...

Thema: Berufskraftfahrer-Qualifikation

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immer aktuell Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz: Neben den Anwendungshinweise und Erläuterungen zum BKrQG des Innenministerium Baden-Württemberg finden Sie hier auch die Rechtsgrundlagen und weitere Informationen ...

Thema: Betriebsführung / Fahrschulbüro

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immer aktuell Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrschulen (AGB)
Erhältlich in zwei Varianten:
Vertragslaufzeit zwölf Monate / sechs Monate.

S. dazu auch Artikel "AGB für Fahrschulen geändert" aus FPX 11/2008...

Thema: Fahrlehreraus- und Fortbildung

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wird ständig aktualisiert Fahrlehrerfortbildung: Unser komplettes Fortbildungsprogramm finden Sie hier immer aktuell ...
02/2008

Bundesverwaltungsgericht zur Fortbildungspflicht: Inaktiver Fahrlehrer klagt vergebens
Seit 1999 müssen Fahrlehrer mindestens alle vier Jahre an einer dreitägigen Fortbildung teilnehmen. Gilt diese Verpflichtung auch für Inhaber der Fahrlehrerlaubnis, die den Beruf nicht ausüben? Das Bundesverwaltungsgericht hat darüber im Oktober 2007 letztinstanzlich entschieden. Zum Artikel aus FPX 02/2008 ...

07/2007 Fahrlehrer im "Praktikum": Wonach richtet sich die Vergütung? „Der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE hat sich nach der fünfmonatigen Ausbildung an einer Fahrlehrerausbildungsstätte zusätzlich einer viereinhalbmonatigen Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule zu unterziehen“. So steht es in § 2 Abs. 5 des Fahrlehrergesetzes. Und auch in anderen Bestimmungen des FahrlG wird der zweite Teil der Ausbildung konsequent „praktischer Teil der Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule“ genannt. Vereinfacht wurde und wird dieser Teil der Ausbildung gewöhnlich als „Praktikum“ bezeichnet, was zu Fehlinterpretationen führt. Zum Artikel aus FPX  07/2007 ...

Thema: Fahrschülerausbildung allgemein

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  Begleitetes Fahren ab 17 in Baden-Württemberg - wir informieren Sie hier ausführlich ...
immer aktuell Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrschulen (AGB)
Erhältlich in zwei Varianten:
Vertragslaufzeit zwölf Monate / sechs Monate.

S. dazu auch Artikel "AGB für Fahrschulen geändert" aus FPX 11/2008...

10/2009 StVO-Änderung
Haltlinie: Neue praxisnahe Regelung
Die Ge- und Verbote des Zeichens 206 (Stoppschild) wurden geändert. Zum Artikel aus FPX 10/09 ...
10/2008 Wegen Unzuverlässigkeit Fahrlehrerschein weg: Schüler gehört volle Aufmerksamkeit
Telefonieren, SMS schreiben, Zeitung lesen und ähnliche Vernachlässigungen des Fahrschülers während der Fahrstunde können jetzt sogar zum Widerruf der Fahrlehrerlaubnis führen. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem Beschluss festgestellt. Zum Artikel aus  FPX 10/2008 ...

Thema: Fahrschülerausbildung Lkw

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09/2003 Autobahnmaut: Lehrfahrzeuge nicht betroffen Fest steht, dass Fahrschulfahrzeuge von der Lkw-Maut nicht betroffen sind. Fest steht aber auch, dass Fahrzeuge, die zu Ausbildungszwecken von Speditionen ausgeliehen werden, auch bei Ausbildungsfahrten nicht von der Maut freigestellt sind. Zur Vermeidung unnötiger Rückfragen und zusätzlicher Kontrollen empfiehlt es sich, dass Fahrschulen ihre eigenen Lkw, die ausschließlich zu Ausbildungszwecken eingesetzt werden, bei Toll-Collect registrieren lassen. Diese Registrierung kann über die Internetseite unter www.toll-collect.de erfolgen. (Entnommen aus: FahrSchulPraxis, August 2003, S. 397.)
Hier der direkte Link zum  Antrag auf Mautbefreiung.

Thema: Fahrschülerausbildung Motorrad

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10/2004 Ausbildungsunfall: Die Haftung des Fahrlehrers Wird ein Fahrschüler bei einem Ausbildungsunfall verletzt, geht es vor Gericht fast immer um die Frage, ob mangelnde Sorgfalt oder/und nicht sachgerechte Ausbildung Ursachen des Unfalls waren. Die Beweislast liegt dann beim Fahrlehrer. Dabei hilft eine akkurate Dokumentation des Ausbildungsablaufs. Zum Artikel aus FPX 10/2004 ...

Thema: FSF - Fortbildungs-Seminar für Fahranfänger (Zweite Phase)

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Info Verkürzung der Probezeit / Zweite Phase (FSF): Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. unter www.zweitephase.de.
03/2004 Mustervordrucke für FSF im Überblick:

Thema: Fahrzeuge

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  Prüfungsfahrzeuge: Eine aktuelle Liste der Prüfungsfahrzeuge finden Sie im Internetauftritt der Fachzeitschrift "Fahrschule" ...

Thema: Führerscheinprüfung

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04/2009 PC-Prüforte Wo wird ab Januar 2010 am PC geprüft?  Die aktuelle Liste der PC-Prüforte finden Sie hier ...

Weitere Informationen zur PC-Prüfung und eine Musterprüfung finden Sie im Internet unter www.fahrerlaubnis.tuev-dekra.de ...

  Prüfungsfahrzeuge: Eine aktuelle Liste der Prüfungsfahrzeuge finden Sie im Internetauftritt der Fachzeitschrift "Fahrschule" ...

Thema: Gesetzgebung / Recht

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  Begleitetes Fahren ab 17 in Baden-Württemberg - wir informieren Sie hier ausführlich...
  Anlage 3 FeV: Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern
  Berufskraftfahrer-Qualifikation: Neben den Anwendungshinweise und Erläuterungen zum BKrQG des Innenministerium Baden-Württemberg finden Sie hier auch die Rechtsgrundlagen und weitere Informationen ...
wird ständig aktualisiert Staatenliste für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis - (Anl. 11 FeV) ...
09/2009 Fahrerlaubnisrecht und anderes: Was hat sich seit 1999 geändert? Hier haben wir alle erfolgten Änderungen des Fahrerlaubnis- und  Fahrlehrerrechts tabellarisch samt Fundstellen aufgelistet. Zum Artikel aus FahrSchulPraxis, 09/2009 ...
05/2008 Geändertes Fahrlehrergesetz Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier:
01/2006 Überwachung der ASF/ASP Seminare in Baden-Württemberg - Handbuch für Erlaubnisbehörden Das Handbuch ist nicht nur für die  Erlaubnisbehörden und Sachverständigen von Bedeutung, auch die Seminarleiter können dem Handbuch Hilfen für ihre Tätigkeit entnehmen. Zum einen werden die Regelungen des Seminarerlaubnisrechts im Detail erläutert, zum anderen wird auch aufgezeigt, bei welchen Beanstandungen welche Maßnahmen sinnvoll sind. (2. Auflage, November 2005)
Zum Handbuch ...

Thema: Versicherungen

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03/2008 Leichtsinniges Motorradfahren im Pulk OLG-Urteil: Haftungsausschluss
Am 28.06.2007 fällte das OLG Brandenburg ein interessantes Urteil (AZ: 12 U 209/06), das sich Veranstalter von Motorradausfahrten zu Herzen nehmen sollten: Wenn die Gruppe zu schnell fährt und dabei die erforderlichen Abstände nicht eingehalten werden, ist gegenseitige Haftung ausgeschlossen. Zum Artikel aus FPX 03/2008 ...
08/2007 Fremdfahrzeugversicherung Wann tritt sie für was ein? Nur die Fahrlehrerversicherung VaG deckt das Ausbildungsrisiko der Fahrlehrer „automatisch“ ab. Das gilt sowohl für die Haftpflicht- als auch für Kaskoversicherung. Bei allen anderen Gesellschaften muss dieses Risiko gesondert beantragt werden. Wird das Risiko angenommen, ist meist ein Prämienaufschlag fällig. Zum Artikel aus FPX 08/2007 ...
10/2003 Fahrlehrerversicherung: Solidargemeinschaft für die ganze Familie ... heute können auch Familienmitglieder und Mitarbeiter von Fahrschulen Mitglied sein ... weil die Fahrlehrerversicherung neben ihren günstigen Prämien und ihren klaren Verträgen auch einen exzellenten Service bietet, namentlich auch im Schadenfall, lohnt es sich für die Angehörigen der Fahrlehrer Mitglied zu werden. Dabei sollte man nicht nur an die Autoversicherung, sondern auch an Sparten wie Hausrat-, Glas-, Unfall- und private Haftpflichtversicherung denken, denn auch hier hat die Fahrlehrerversicherung viel zu bieten. Zum Artikel in FPX 09/2003 ...
10/2003 Fahrschüler-Unfallversicherung: Mit der Fahrschüler-Unfallversicherung bietet unser berufsständischer Versicherer, die Fahrlehrerversicherung VaG, ihren Kunden für wenig Geld hochkarätigen Schutz. Der Grundgedanke: Fahrschüler sollen während ihrer Fahrausbildung lückenlos gegen Unfall versichert sein. Der Doppeleffekt liegt darin, dass die Fahrschule bei unverschuldetem Ausbildungsunfall gegen Verlust des Ansehens und entsprechende Flüsterpropaganda geschützt ist. Zum Artikel in FPX 09/2003 ...

Thema: Wettbewerb / Werbung

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07/2009 OLG Bamberg: Abwertende Werbung ist unzulässig Gute Werbung soll vor allem die Stärken des eigenen Angebots herausstellen. Wer stattdessen in seiner Reklame über die Mitbewerber herzieht, kommt beim breiten Publikum schlecht an und schreckt potentielle Kunden ab. Auch können abträgliche Äußerungen über Mitbewerber dem Lästerer eine Klage wegen Verletzung von Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einbringen. Diese Erfahrung musste jüngst ein Fahrschulinhaber aus Bayern machen, der vom OLG Bamberg im April 2009 zur Zahlung eines Ordnungsgeldes von 3.000 € verdonnert wurde. Zum Artikel aus FahrSchulPraxis, 07/2009 ...
05/2005 Wettbewerb: Werbung schon vor Neueröffnung? Wer die Eröffnung einer Fahrschule oder einer Zweigstelle plant, möchte - was verständlich ist - dafür so früh als möglich werben. Aber darf man mit der Werbung schon loslegen, wenn die Fahrschul- oder Zweigstellenerlaubnis noch nicht erteilt ist? Jochen Klima sagt, worauf es ankommt. Zum Artikel aus FPX 04/2005 ...
01/2005 Wettbewerb: Stress nach freundlicher Ermahnung Immer wieder kritisieren Mitglieder das - in ihren Augen - zu harte Vorgehen des Verbandes gegen Wettbewerbsverstöße. Jochen Klima hatte deshalb bereits in der Dezemberausgabe 2004 dieser Zeitschrift aufgezeigt, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung Schutz vor einer Abmahnung durch Dritte bieten kann. Heute berichtet Klima über einen aktuellen Fall, der den Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. erneut in seiner Haltung bestätigt hat, Wettbewerbsverstöße auch künftig konsequent abzumahnen. Zum Artikel aus FPX  01/2005 ...

Thema: und sonst...

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wird ständig aktualisiert Fahrlehrerfortbildung: Unser komplettes Fortbildungsprogramm im WWW ...
interessant Mitglied im Verband: Informieren Sie sich hier ausführlich über die Vorteile einer Mitgliedschaft im Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e. V.
  Mustervordrucke für Fahrlehrer und Fahrschulen: Kostenlos für Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. Mehr...
  FIT IM VERKEHR - Training für Führerscheinbesitzer: In den letzten Jahren hat sich sowohl im Verkehrsrecht, als auch in der Technik so viel getan, dass oft nur Führerscheinneulinge auf dem aktuellsten Stand sind. Dabei können Wissenslücken sehr gefährlich sein. Jetzt können Verbandsfahrschulen mit FIT IM VERKEHR gezielte Trainings anbieten und  interessierte Autofahrer über alle wichtigen Änderungen informieren.

Das Programm FIT IM VERKEHR ist für Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg kostenlos über die Geschäftsstelle zu beziehen. Mehr...

Lesen Sie dazu auch den Praxisbericht "FIT IM VERKEHR - Programm in der Praxis erprobt" aus FPX 01/2007...

 

Ständig aktuelle Informationen bietet Ihnen die Fachzeitschrift des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.: