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Die Themen: |
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Neues auf dieser Seite
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12/2009 |
Theorieprüfung:
Gebührenerhöhung zum 01.01.10
Die
neuen Prüfgebühren haben wir in der FahrSchulPraxis veröffentlicht.
Zum Artikel aus FPX 12/2009 ... |
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Thema:
Anstellungsverhältnisse
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immer aktuell |
Empfehlungen
für die Begründung und
Gestaltung von Beschäftigungsverhältnisse mit Fahrlehrern
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immer aktuell |
Anstellungsvertrag
für Fahrlehrer (PDF) |
06/2009
und
05/2009 |
Entgeltfortzahlung
für Angestellte
Teil 1 beinhaltet Informationen zu den gesetzlichen Regelungen zur
Entgeltfortzahlung für gesetzliche Feiertage, den Urlaub und bei
Krankheit. Zum Artikel aus FPX 5/2009 ...
Teil 2: In dieser Folge geht es um den
gesetzlichen Anspruch auf Mindesturlaub und die Entgeltfortzahlung bei
Teilnahme an den für Fahrlehrer vorgeschriebenen
Fortbildungsmaßnahmen. Zum Artikel aus FPX 6/2009 ...
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04/2006 |
Angestellte
Fahrlehrer als Tagelöhner: Günter Rau redet Klartext Am 24. April 2004 wählte die
Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.
Günter Rau aus Geislingen für vier Jahre zum Vertreter der angestellten
Verbandsmitglieder. Die FahrSchulPraxis hat den Kollegen Rau gefragt, mit
welchen Problemen er seit seiner Wahl konfrontiert worden ist.
Zum Artikel aus FPX 04/2006 ... |
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Thema:
Aufbauseminare (ASF/ASP)
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03/2009 |
Handbuch für
Seminarleiter ASF/ASP
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e. V. informiert: Das Handbuch für
Seminarleiter wird 2009 nachgedruckt. mit der Auflage 2009 sind
redaktionelle Änderungen vorgenommen worden. Diese Änderungen liegen
unter
www.aufbauseminare.com als
Download bereit und können selbstständig in die Auflagen bis 2009
eingepflegt werden. Weiterhin stellen folgende Auflagen des Handbuch
den aktuellen Stand dar: Auflage 2000 mit der zweiten
Ergänzungslieferung 2003, Auflage 2004 und Auflage 2006. |
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01/2006 |
Überwachung
der ASF/ASP Seminare in Baden-Württemberg - Handbuch für Erlaubnisbehörden
Das Handbuch
ist nicht nur für die Erlaubnisbehörden und Sachverständigen von
Bedeutung, auch die Seminarleiter können dem Handbuch Hilfen für ihre Tätigkeit
entnehmen. Zum einen werden die Regelungen des Seminarerlaubnisrechts im Detail
erläutert, zum anderen wird auch aufgezeigt, bei welchen Beanstandungen welche
Maßnahmen sinnvoll sind. (2. Auflage, November 2005)
Zum Handbuch ... |
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Thema:
Berufskraftfahrer-Qualifikation
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immer aktuell |
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz:
Neben den Anwendungshinweise und Erläuterungen zum BKrQG des
Innenministerium Baden-Württemberg finden Sie hier auch die
Rechtsgrundlagen und weitere Informationen ... |
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Thema:
Betriebsführung / Fahrschulbüro
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immer aktuell |
Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Fahrschulen (AGB)
Erhältlich in
zwei Varianten:
Vertragslaufzeit
zwölf
Monate
/
sechs Monate.
S. dazu auch Artikel "AGB für Fahrschulen
geändert" aus FPX 11/2008...
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Thema:
Fahrlehreraus-
und Fortbildung
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wird ständig aktualisiert |
Fahrlehrerfortbildung:
Unser komplettes
Fortbildungsprogramm finden Sie hier immer
aktuell ... |
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02/2008 |
Bundesverwaltungsgericht zur
Fortbildungspflicht: Inaktiver Fahrlehrer klagt
vergebens
Seit
1999 müssen Fahrlehrer mindestens alle vier Jahre an einer
dreitägigen Fortbildung teilnehmen.
Gilt diese Verpflichtung auch
für Inhaber der Fahrlehrerlaubnis, die den Beruf nicht ausüben?
Das
Bundesverwaltungsgericht hat darüber im Oktober 2007
letztinstanzlich entschieden. Zum Artikel aus FPX 02/2008 ...
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07/2007 |
Fahrlehrer
im "Praktikum": Wonach richtet sich die Vergütung?
„Der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE hat sich nach
der fünfmonatigen Ausbildung an einer
Fahrlehrerausbildungsstätte zusätzlich einer
viereinhalbmonatigen Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule
zu unterziehen“. So steht es in § 2 Abs. 5 des
Fahrlehrergesetzes. Und auch in anderen Bestimmungen des FahrlG
wird der zweite Teil der Ausbildung konsequent „praktischer Teil
der Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule“ genannt.
Vereinfacht wurde und wird dieser Teil der Ausbildung gewöhnlich
als „Praktikum“ bezeichnet, was zu Fehlinterpretationen führt.
Zum Artikel aus FPX 07/2007 ... |
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Thema:
Fahrschülerausbildung
allgemein
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Begleitetes
Fahren ab 17 in Baden-Württemberg
-
wir informieren Sie hier
ausführlich ... |
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immer aktuell |
Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Fahrschulen (AGB)
Erhältlich in
zwei Varianten:
Vertragslaufzeit
zwölf
Monate
/
sechs Monate.
S. dazu auch Artikel "AGB für Fahrschulen
geändert" aus FPX 11/2008...
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10/2009 |
StVO-Änderung
Haltlinie: Neue praxisnahe
Regelung Die Ge- und Verbote des
Zeichens 206 (Stoppschild) wurden geändert.
Zum Artikel aus FPX 10/09 ... |
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10/2008 |
Wegen
Unzuverlässigkeit Fahrlehrerschein weg: Schüler gehört volle
Aufmerksamkeit
Telefonieren, SMS schreiben,
Zeitung lesen und ähnliche Vernachlässigungen des Fahrschülers während
der Fahrstunde können jetzt sogar zum Widerruf der Fahrlehrerlaubnis
führen. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem
Beschluss festgestellt.
Zum Artikel aus
FPX 10/2008 ... |
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Thema:
Fahrschülerausbildung
Lkw
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09/2003 |
Autobahnmaut:
Lehrfahrzeuge nicht betroffen
Fest steht, dass Fahrschulfahrzeuge von der Lkw-Maut nicht betroffen
sind. Fest steht aber auch, dass Fahrzeuge, die zu Ausbildungszwecken
von Speditionen ausgeliehen werden, auch bei Ausbildungsfahrten nicht
von der Maut freigestellt sind. Zur Vermeidung unnötiger Rückfragen und
zusätzlicher Kontrollen empfiehlt es sich, dass Fahrschulen ihre eigenen
Lkw, die ausschließlich zu Ausbildungszwecken eingesetzt werden, bei
Toll-Collect registrieren lassen. Diese Registrierung kann über die
Internetseite unter
www.toll-collect.de erfolgen. (Entnommen aus:
FahrSchulPraxis, August 2003, S. 397.)
Hier der direkte Link zum
Antrag auf Mautbefreiung. |
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Thema:
Fahrschülerausbildung
Motorrad
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10/2004 |
Ausbildungsunfall:
Die Haftung des Fahrlehrers
Wird ein Fahrschüler bei einem
Ausbildungsunfall verletzt, geht es vor Gericht fast immer um die
Frage, ob mangelnde Sorgfalt oder/und nicht sachgerechte Ausbildung
Ursachen des Unfalls waren. Die Beweislast liegt dann beim
Fahrlehrer. Dabei hilft eine akkurate Dokumentation des
Ausbildungsablaufs.
Zum Artikel aus FPX 10/2004 ...
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Thema:
FSF - Fortbildungs-Seminar für
Fahranfänger (Zweite Phase)
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| Info |
Verkürzung der
Probezeit / Zweite Phase (FSF):
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des Deutschen
Verkehrssicherheitsrates e.V. unter
www.zweitephase.de. |
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03/2004 |
Mustervordrucke
für FSF im Überblick:
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Thema:
Fahrzeuge
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Prüfungsfahrzeuge:
Eine aktuelle Liste der Prüfungsfahrzeuge finden Sie im
Internetauftritt der Fachzeitschrift "Fahrschule" ... |
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Thema:
Führerscheinprüfung
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04/2009 |
PC-Prüforte Wo wird ab Januar 2010 am PC geprüft? Die aktuelle
Liste der PC-Prüforte
finden Sie hier ...
Weitere Informationen zur PC-Prüfung
und eine Musterprüfung finden Sie im Internet unter
www.fahrerlaubnis.tuev-dekra.de ... |
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Prüfungsfahrzeuge:
Eine aktuelle Liste der Prüfungsfahrzeuge finden Sie im
Internetauftritt der Fachzeitschrift "Fahrschule" ... |
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Thema:
Gesetzgebung / Recht
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Begleitetes
Fahren ab 17 in Baden-Württemberg
-
wir informieren Sie hier
ausführlich... |
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Anlage
3 FeV:
Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen
nach bisherigen Mustern |
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Berufskraftfahrer-Qualifikation: Neben den Anwendungshinweise und Erläuterungen zum BKrQG des
Innenministerium Baden-Württemberg finden Sie hier auch die
Rechtsgrundlagen und weitere Informationen ... |
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wird ständig aktualisiert |
Staatenliste
für Inhaber einer ausländischen
Fahrerlaubnis - (Anl. 11 FeV) ... |
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09/2009 |
Fahrerlaubnisrecht und anderes: Was hat
sich seit 1999 geändert? Hier
haben wir alle erfolgten Änderungen des Fahrerlaubnis- und
Fahrlehrerrechts tabellarisch samt Fundstellen aufgelistet.
Zum Artikel aus FahrSchulPraxis, 09/2009 ... |
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05/2008 |
Geändertes
Fahrlehrergesetz
Ausführliche Informationen
dazu finden Sie
hier:
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01/2006 |
Überwachung
der ASF/ASP Seminare in Baden-Württemberg - Handbuch für Erlaubnisbehörden
Das Handbuch
ist nicht nur für die Erlaubnisbehörden und Sachverständigen von
Bedeutung, auch die Seminarleiter können dem Handbuch Hilfen für ihre Tätigkeit
entnehmen. Zum einen werden die Regelungen des Seminarerlaubnisrechts im Detail
erläutert, zum anderen wird auch aufgezeigt, bei welchen Beanstandungen welche
Maßnahmen sinnvoll sind. (2. Auflage, November 2005)
Zum Handbuch ... |
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Thema:
Versicherungen
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03/2008 |
Leichtsinniges Motorradfahren im Pulk
OLG-Urteil: Haftungsausschluss
Am 28.06.2007 fällte das OLG Brandenburg ein
interessantes Urteil (AZ: 12 U 209/06), das sich Veranstalter von
Motorradausfahrten zu Herzen nehmen sollten:
Wenn die Gruppe zu schnell fährt und dabei die
erforderlichen Abstände nicht eingehalten werden, ist gegenseitige
Haftung ausgeschlossen. Zum Artikel aus FPX 03/2008 ... |
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08/2007 |
Fremdfahrzeugversicherung
Wann tritt sie für was ein?
Nur die Fahrlehrerversicherung
VaG deckt das Ausbildungsrisiko der Fahrlehrer „automatisch“ ab. Das gilt
sowohl für die Haftpflicht- als auch für Kaskoversicherung. Bei allen
anderen Gesellschaften muss dieses Risiko gesondert beantragt werden. Wird
das Risiko angenommen, ist meist ein Prämienaufschlag fällig.
Zum Artikel aus
FPX 08/2007 ... |
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10/2003 |
Fahrlehrerversicherung: Solidargemeinschaft
für die ganze Familie ... heute können auch
Familienmitglieder und Mitarbeiter von Fahrschulen Mitglied sein ...
weil die Fahrlehrerversicherung neben ihren günstigen Prämien und
ihren klaren Verträgen auch einen exzellenten Service bietet,
namentlich auch im Schadenfall, lohnt es sich für die Angehörigen der
Fahrlehrer Mitglied zu werden. Dabei sollte man nicht nur an die
Autoversicherung, sondern auch an Sparten wie Hausrat-, Glas-, Unfall-
und private Haftpflichtversicherung denken, denn auch hier hat die
Fahrlehrerversicherung viel zu bieten.
Zum Artikel in FPX 09/2003 ... |
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10/2003 |
Fahrschüler-Unfallversicherung:
Mit der
Fahrschüler-Unfallversicherung bietet unser berufsständischer
Versicherer, die Fahrlehrerversicherung VaG, ihren Kunden für wenig
Geld hochkarätigen Schutz. Der Grundgedanke: Fahrschüler sollen
während ihrer Fahrausbildung lückenlos gegen Unfall versichert sein.
Der Doppeleffekt liegt darin, dass die Fahrschule bei unverschuldetem
Ausbildungsunfall gegen Verlust des Ansehens und entsprechende
Flüsterpropaganda geschützt ist.
Zum Artikel in FPX 09/2003 ... |
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Thema:
Wettbewerb / Werbung
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07/2009 |
OLG Bamberg: Abwertende Werbung ist
unzulässig Gute Werbung soll
vor allem die Stärken des eigenen Angebots herausstellen. Wer
stattdessen in seiner Reklame über die Mitbewerber herzieht, kommt beim
breiten Publikum schlecht an und schreckt potentielle Kunden ab. Auch
können abträgliche Äußerungen über Mitbewerber dem Lästerer eine Klage
wegen Verletzung von Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG) einbringen. Diese Erfahrung musste jüngst ein
Fahrschulinhaber aus Bayern machen, der vom OLG Bamberg im April 2009
zur Zahlung eines Ordnungsgeldes von 3.000 € verdonnert wurde.
Zum Artikel aus FahrSchulPraxis, 07/2009 ... |
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05/2005 |
Wettbewerb: Werbung schon vor Neueröffnung?
Wer die Eröffnung einer Fahrschule oder
einer Zweigstelle plant, möchte - was verständlich ist - dafür so früh als
möglich werben. Aber darf man mit der Werbung schon loslegen, wenn die
Fahrschul- oder Zweigstellenerlaubnis noch nicht erteilt ist? Jochen Klima
sagt, worauf es ankommt.
Zum Artikel aus FPX 04/2005 ... |
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01/2005 |
Wettbewerb:
Stress nach freundlicher Ermahnung
Immer wieder kritisieren
Mitglieder das - in ihren Augen - zu harte Vorgehen des Verbandes gegen
Wettbewerbsverstöße. Jochen Klima hatte deshalb bereits in der
Dezemberausgabe 2004 dieser Zeitschrift aufgezeigt, dass die Abgabe
einer Unterlassungserklärung Schutz vor einer Abmahnung durch Dritte
bieten kann. Heute berichtet Klima über einen aktuellen Fall, der den
Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. erneut in seiner
Haltung bestätigt hat, Wettbewerbsverstöße auch künftig konsequent
abzumahnen.
Zum Artikel aus FPX 01/2005 ... |
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Thema:
und sonst...
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wird ständig aktualisiert |
Fahrlehrerfortbildung:
Unser komplettes
Fortbildungsprogramm
im WWW ... |
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interessant |
Mitglied
im Verband:
Informieren Sie sich hier ausführlich über die
Vorteile einer Mitgliedschaft im Fahrlehrerverband Baden-Württemberg
e. V. |
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Mustervordrucke für
Fahrlehrer und Fahrschulen: Kostenlos für Mitglieder des
Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.
Mehr... |
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FIT
IM VERKEHR - Training für Führerscheinbesitzer:
In den letzten Jahren hat sich
sowohl im Verkehrsrecht, als auch in der Technik so viel getan, dass
oft nur Führerscheinneulinge auf dem aktuellsten Stand sind. Dabei
können Wissenslücken sehr gefährlich sein. Jetzt können
Verbandsfahrschulen mit FIT IM VERKEHR gezielte Trainings anbieten
und interessierte Autofahrer über alle wichtigen Änderungen informieren.
Das Programm FIT IM VERKEHR
ist für Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg kostenlos
über die Geschäftsstelle zu beziehen.
Mehr...
Lesen Sie dazu auch den Praxisbericht "FIT
IM VERKEHR - Programm in der Praxis erprobt" aus FPX 01/2007...
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Ständig
aktuelle Informationen
bietet Ihnen
die Fachzeitschrift des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.:
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